Mündliche Anfrage gestellt von Anne Burckhardt-Schön, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. März 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- Beinhaltet der Verkehrssicherheitsplan 2030 finanzielle Mittel, die zur Erreichung der formulierten Ziele zur Verfügung gestellt werden?
- Welche Maßnahmen, die der Bezirk bereits geplant hat, zahlen vorrangig auf den Verkehrssicherheitsplan 2030 ein?
- Ergeben sich aus dem Verkehrssicherheitsplan 2030 ggf. weitere Maßnahmen, die der Bezirk umsetzen will / kann /muss?
Es antwortet Annika Gerold, Bezirksstadträtin, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
zu Frage 1: Beinhaltet der Verkehrssicherheitsplan 2030 finanzielle Mittel, die zur Erreichung der formulierten Ziele zur Verfügung gestellt werden?
Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass zur Erreichung der formulierten Ziele zusätzliche Mittel (finanziell, personell) zur Verfügung gestellt werden. Bedauerlicherweise ist davon auszugehen, dass dies nicht erfolgen wird.
zu Frage 2: Welche Maßnahmen, die der Bezirk bereits geplant hat, zahlen vorrangig auf den Verkehrssicherheitsplan 2030 ein?
Sehr viele Maßnahmen, die das Bezirksamt umgesetzt hat oder derzeit plant, greifen Themen des „Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030“ auf, z. B. die Verbesserung von Sichtbeziehungen, eine durchgängige Radverkehrsinfrastruktur, die Verbesserung der Verkehrsführung an Knotenpunkten, die Reduzierung gefahrener Geschwindigkeiten. Die meisten Maßnahmen sind Standard in der deutschen Richtlinienlandschaft.
Der Bezirk nimmt zur Kenntnis, dass der Senat diese Maßnahmen erneut beschließt. Für die Zielerreichung wäre eine Analyse sinnvoll, weshalb die Ziele des letzten Verkehrssicherheits-programms nicht erreicht wurden. Zudem sollten die Maßnahmen und Vorschläge mit ausreichenden finanziellen Mitteln und der notwendigen personellen Ausstattung hinterlegt werden.
zu Frage 3: Ergeben sich aus dem Verkehrssicherheitsplan 2030 ggf. weitere Maßnahmen, die der Bezirk umsetzen will / kann /muss?
Gemäß der „Anlage Maßnahmenprogramm“ liegen viele Aufgaben aus dem Verkehrs-sicherheitsplan 2030 auf Landesebene. Beispielhaft sei hier genannt, die Hauptunfallursache überhöhte Geschwindigkeit durch geeignete Maßnahmen zu minimieren (bspw. durch Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Ausweitung der Kontrollen) sowie Regellösungen für die sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs an signalisierten Knoten vorzulegen und umzusetzen. Der Bezirk wird seine Arbeit im Bereich Verkehrssicherheit fortsetzen. Der Bezirk fordert die Landesebene auf, die Bezirke mit ausreichenden Finanz- und Personalmitteln für die Umsetzung auszustatten.