Verdrängung Archive - Grüne Fraktion Xhain https://gruene-fraktion-xhain.de/tag/verdraengung/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverodnetenversammlung von Friedrichshain/Kreuzberg Thu, 13 Mar 2025 10:54:54 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 Verdrängung von Mieter*innen I – Auslaufende Sozialbindungen (SA/385/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/antraege-und-anfragen/verdraengung-von-mieterinnen-i-auslaufende-sozialbindungen-sa-385-vi/ Tue, 29 Oct 2024 14:57:21 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28503 Schriftliche Anfrage eingereicht von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Antwort erfolgt von der Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung 1. Wie viele mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen bestehen aktuell in Friedrichshain-Kreuzberg? (Bitte um schriftliche Auflistung: adressscharfe Nennung, Anzahl Wohnungen pro Gebäude, Angabe der Anzahl der Zimmer pro geförderte Wohnung) Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage

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Schriftliche Anfrage eingereicht von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Antwort erfolgt von der Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

1. Wie viele mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen bestehen aktuell in Friedrichshain-Kreuzberg? (Bitte um schriftliche Auflistung: adressscharfe Nennung, Anzahl Wohnungen pro Gebäude, Angabe der Anzahl der Zimmer pro geförderte Wohnung)

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1: Siehe Tabelle in der Anlage „SA385 Antwort Anlage 1 VI_28.08.2024_Daten Belegungen et al“, Spalten 1 bis 3.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:

Aktuell gibt es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 8.328 Sozialwohnungen, die im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus errichtet wurden. Davon

  • Städtische Wohnungen = 5.075
  • Genossenschaftliche Wohnungen = 150
  • Sonstige/Übrige = 3.103 Wohnungen

Die adressscharfe Nennung und die Anzahl der Wohnungen, die im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus errichtet wurden, pro Gebäude ist der Anlage „SA385_Anlage 2_Auszug_1016_Wohnkataster_bearbeitet“ (Statistiknummer HST-Nr.: 1016, Auszug aus dem Wohnungskataster Häuser, bearbeitet, Stand 14.08.2024) zu entnehmen. Diese Statistik wurde dem Fachverfahren InWo entnommen, in der alle Sozialwohnungen des Bezirkes gelistet sind. Eine Auflistung in anderer Form ist leider nicht möglich.

2. Welche Förderprogramme wurden für die oben genannten mietpreisgebundenen Wohnungen eingesetzt? (Bitte um schriftliche Auflistung: adressscharfe Nennung, Angabe der Anzahl
der Zimmeranzahl pro geförderte Wohnung)

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1: Siehe Tabelle in der Anlage 1, Spalte 4.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:

Alle Wohnungen der Anlage 2 wurden im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus (sogenannter 1. Förderweg) errichtet.

3. Wie stellt sich die Eigentümerstruktur der geförderten Wohnungen dar? (Bitte um schriftliche Auflistung der einzelnen Objekte und Angabe Eigentümertyp (Landeseigene Wohnungsgesellschaft, Genossenschaft, börsennotiertes Unternehmen, Privateigentümer*in))

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1: Siehe Tabelle in der Anlage, Spalte 5.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:

Eine schriftliche Auflistung des Eigentümertyps der einzelnen Objekte der Anlage 2 ist nicht leistbar.

4. Wann laufen die Mietpreis- und Belegungsbindungen aufgrund der in der in Förderverträgen bzw. Förderbescheiden getroffenen Regelungen aus? (Bitte um adressscharfe Auflistung sowie Angabe Datum des Auslaufens der Mietpreisbindung) [Anmerkung: Darstellung der Daten zu Fragen a) – d) gerne in tabellarischer Form)

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1: Siehe Tabelle in der Anlage 1, Spalte 6.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:
Das Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ (EdF) für die einzelnen Objekte kann ebenfalls der unter a) genannten Statistik entnommen werden (siehe Spalte „EdF/EdB-Jahr“). Bei den Objekten ohne Eintrag eines EdF-Datums ist ein Datum des Endes der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ noch nicht bekannt. Das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) regelt abschließend das Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ und die sich daraus ergebenden Konsequenzen in den §§ 15 – 17. Die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ entfällt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 15 -17 WoBindG erfüllt sind, kraft Gesetzes. Eine behördliche Mitwirkung ist nicht vorgesehen. Das Wohnungsamt als zuständige Stelle kann lediglich nach § 18 Abs. 1 WoBindG bestätigen, ab welchem Zeitpunkt die Wohnungen nicht mehr als öffentlich gefördert gelten. Der/Die Betroffene hat einen Anspruch auf diese Feststellung. Die Bestätigung ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verbindlich. Für die Rückführung der öffentlichen Mittel ist ausschließlich die Investitionsbank Berlin (IBB) zuständig. Diese teilt dem Wohnungsamt mit, ob und wann die öffentlichen Mittel zurückgeführt wurden. Für die o.g. Objekte ohne Eintrag eines EdF-Datums sind im Wohnungsamt keine Mitteilungen der IBB über die Rückführung öffentlicher Mittel eingegangen, sodass die Benennung eines Termins, ab wann die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ endet, nicht erfolgen kann.

5. Wie entwickelt sich voraussichtlich die Höhe der Mietpreise und die Zahl der Mieter*innenwechsel in den Wohnungen mit Mietpreisbindung, gegliedert nach dem jeweilig genutzten Förderprogrammen?

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1:
Zur Entwicklung der Mietpreise haben sich seit Veröffentlichung des neuen Berliner Mietspiegels am 30.05.2024 neue fördervertragliche Mietobergrenzen für alle Objekte ergeben, die u.a. in den Programmen Soziale Stadterneuerung ModInstRL95 und Wohnungspolitische Selbsthilfe ModInstRL 96 gefördert wurden und sich noch in der Bindung befinden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat als Richtliniengeberin eine Sonderauswertung aller mietspiegelrelevanten Daten vorgenommen. Auf Grundlage dieser Sonderauswertung wurden seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die folgenden neuen fördervertraglichen Mietobergrenzen verbindlich festgelegt: Einfache Wohnlage 7,55 EUR/m² Wohnfläche, Mittlere Wohnlage 7,71 EUR/m² Wohnfläche, Gute Wohnlage 8,70 EUR/m² Wohnfläche. Diese neuen Mietobergrenzen sind bei allen zukünftigen Neuvermietungen bzw. Mieterhöhungen seitens der Fördernehmer*innen zu berücksichtigen. Die derzeit beauftragte Mieterberatung „gesoplan gGmbH / SPAS-Mieterberatung“ hat bereits darauf hingewiesen, dass einkommensschwache Haushalte nach dem Ende der Bindung ihrer Wohnung zum Teil mit einer starken Mietsteigerung rechnen müssen. Zur voraussichtlichen Zahl der Mieter*innenwechsel kann jedoch keine Aussage gemacht werden.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2: Dazu können keine Aussagen getroffen werden.

6. Wie werden die Mietpreis- und Belegungsbindungen kontrolliert? In welchem Turnus findet eine Überprüfung durch welche Akteur*innen statt?

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1:
Die Mietpreis- und Belegungsbindungen werden bei den geförderten Häusern ca. alle drei Jahre kontrolliert. Die IBB fordert bei der/dem Vertragspartner*in eine Mieter*innenliste an, die innerhalb von vier Wochen an das Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg zu senden ist. Sollte die Mieter*innenliste innerhalb von einem Monat nicht eingehen, wird die IBB durch das Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg informiert. Die IBB sendet ein Erinnerungsschreiben mit neuer Frist an den/die Vertragspartner*in. Nach Erhalt sendet das Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg die eingegangenen Unterlagen an das beauftragte Büro für das Belegungsmanagement (seit 2023 „gesoplan gGmbH / SPASMieterberatung“).  Das Büro überprüft die Mieter*innenliste. Hierzu werden die Mieter*innen angeschrieben, um belegungs- und mietenrelevante Daten zu erfassen und mit der Aktenlage sowie dem jeweiligen Fördervertrag zu überprüfen. Dem Schreiben an die Mieter*innen beigefügt sind ein Fragebogen und ein freier Rückumschlag, so dass auch eine schriftliche oder fernmündliche Beantwortung sowie die Übermittlung per Fax oder E-Mail möglich sind. Neben den Unterlagen erhalten die Mieter*innen das Angebot eines persönlichen Gespräches.
Über die Ergebnisse der Überprüfung wird vom Büro für das Belegungsmanagement ein Kurzbericht über die aktuelle Belegungssituation und den sich daraus gegebenenfalls erforderlichen Handlungsbedarf
erstellt und an die IBB gesendet. Bei überhöhten Mieten wird den Mieter*innen zudem eine Beratung und Unterstützung durch das Büro angeboten.
Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:
Vom Wohnungsamt werden lediglich die Belegungsbindungen kontrolliert. Die Kontrolle der Mietpreisbindungen obliegt der Investitionsbank Berlin (IBB). Eine regelmäßige Überprüfung der Belegungsbindungen
durch das Wohnungsamt in einem bestimmten Turnus findet nicht statt.

7. Welche Maßnahmen zu Intervention und Sanktion übt das Bezirksamt bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen aus? In wie vielen Fällen ist es in den vergangenen fünf Jahren zu Sanktionsmaßnahmen bei Vertragsbruch gegen oben genannte Auflagen gekommen und welche Sanktionen wurden erlassen?

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1:
Das Bezirksamt weißt die IBB im Rahmen der laufenden Belegungsausübung auf Verstöße im Belegungsgeschehen hin (siehe dazu auch Ausführungen unter Punkt 6.) Maßnahmen zu Sanktion können von der IBB als Vertragspartnerin ausgeübt werden. In den Förderverträgen ist das Vorgehen bei Vertragsverstößen geregelt und bezieht sich in der Regel auf eine Reduzierung, bzw. anteiligen Rückzahlung der Förderung. In wie vielen Fällen es in den vergangenen fünf Jahren zu Sanktionsmaßnahmen bei Vertragsbruch kam, ist dem Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg nicht bekannt. Das Bezirksamt hat keine Kenntnis über die Sanktionsmaßnahmen der IBB und führt dazu keine Daten.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:
Die gesetzlichen Grundlagen zur Ahndung von Verstößen finden sich in § 25 WoBindG und § 33 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wieder. In den letzten fünf Jahren ist lediglich in einem Fall wegen
eines Verstoßes gegen das WoBindG/WoFG (Wohnungsüberlassung ohne Vorlage eines gültigen und passenden Wohnberechtigungsscheines) eine Geldleistung gegen den Vermieter festgesetzt worden.

8. Wie oft und in welchen Fällen war der sog. „Investor“ mit Nachnamen Padovicz in Verstöße vertraglicher Regelungen zu Mietpreis- und Belegungsbindungen involviert?

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1:
Verstöße gegen vertragliche Regelungen werden, wie unter Punkt 7. beschrieben, nicht vom Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg erfasst. Es liegen dazu keine Daten vor.

Zudem ist aus datenschutzrechtlichen Gründen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Dritten nur zulässig, sofern diese rechtmäßig ist. Rechtmäßig ist die Verarbeitung gemäß Art 6 Abs. 1 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung u.a. nur, sofern eine Einwilligung der betroffenen Person oder eine rechtliche Verpflichtung besteht. Beide Rechtsgrundlagen liegen im Zusammenhang mit der schriftlichen Anfrage nicht vor. Die Anfrage zu einem „‘Investor‘ mit Nachnamen Padovicz“ kann daher nicht beantwortet werden.

9. Welche Maßnahmen bräuchte es aus Sicht des Bezirksamtes, um auslaufende Bindungen zu verlängern, bzw. neue Bindungen bedarfsgerecht abzusichern?

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1:
Die auslaufenden, vertraglichen Bindungen können nicht verlängert werden. Dies ist in den Verträgen nicht vorgesehen. Die Schaffung neuer Bindungen ist aufgrund neuer Fördermaßnahmen im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes möglich. Das Land Berlin fördert die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden, durch den IBB Wohnungsneubaufonds. Eine weitere mögliche Maßnahme ist z.B. die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, die dauerhafte Bindungen zur „Kostenmiete“ ermöglichen könnte. Die Wiedereinführung wurde von der Bundesregierung zwar im Juni 2024 auf den Weg gebracht, ihre aktuelle Ausgestaltung lässt jedoch vermuten, dass sie keine große Durchschlagskraft entwickeln wird, um wesentlich zur Lösung der
Wohnungskrise beizutragen. Zum einen fehlen die eigentlich im Koalitionsvertrag verabredeten Investitionszuschüsse, welche die Kosten und damit die Mieten dämpfen könnten. Zum anderen löst sie nicht das Problem der Verfügbarkeit von bezahlbarem Grund und Boden, dem auf grundsätzlicherer Ebene begegnet werden müsste, um die Erstellung bezahlbaren Wohnraums im großen Stil möglich zu machen. Auch ein Ankaufprogramm durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen fehlt z.B., um den Verlust an gemeinnützigen Wohnungsbeständen, zu dem die Verkäufe und Privatisierungen seit Ende der 80er Jahre geführt haben, wieder auszugleichen und die Schaffung von Bindungen in ausreichender Zahl in angemessen kurzer Zeit zu ermöglichen. Die Bundesregierung geht laut Presseberichten selbst davon aus, dass von ihrem Gesetz deutschlandweit nur rund 100.000 Mieter*innen mit geringem Einkommen profitieren könnten. Der Mieterbund kritisiert, dass die aktuelle Ausgestaltung nur Unternehmen helfe, die bereits gemeinnützig seien.

Quellen zum Weiterlesen: Wohnen: Bundesregierung einigt sich auf Wohngemeinnützigkeit für bezahlbare Mieten – DER SPIEGELDMB_Gutachten_E-Version.pdf (mieterbund.de)

Mit freundlichen Grüßen

Florian Schmidt
Bezirksstadtrat

PDF zur Drucksache mit allen Tabellen und Anlagen

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Prüfung des Erhalts der Wohnbebauung am Hafenplatz (DS/1136/VI und DS/1126/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/aktuelles/pruefung-des-erhalts-der-wohnbebauung-am-hafenplatz-ds-1136-vi-und-ds-1126-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/aktuelles/pruefung-des-erhalts-der-wohnbebauung-am-hafenplatz-ds-1136-vi-und-ds-1126-vi/#respond Thu, 02 May 2024 09:34:59 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=33675 Das erklärte Ziel der privaten und öffentlichen Eigentümer, das Hafenplatzgelände komplett abzureißen und stark nachzuverdichten, stellt mietenpolitisch, städtebaulich und klimapolitisch eine große Herausforderung dar. Bei jedwedem Vorhaben muss der Schutz der Mieter*innen gewährleistet und jegliche Neugestaltung des Hafenplatz-Geländes sozialverträglich gestaltet sein. Deshalb fordert die grüne Fraktion in einem Antrag (DS/1136/VI) gemeinsam mit der SPD das

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Das erklärte Ziel der privaten und öffentlichen Eigentümer, das Hafenplatzgelände komplett abzureißen und stark nachzuverdichten, stellt mietenpolitisch, städtebaulich und klimapolitisch eine große Herausforderung dar. Bei jedwedem Vorhaben muss der Schutz der Mieter*innen gewährleistet und jegliche Neugestaltung des Hafenplatz-Geländes sozialverträglich gestaltet sein.

Deshalb fordert die grüne Fraktion in einem Antrag (DS/1136/VI) gemeinsam mit der SPD das Bezirksamt dazu auf, den Verbleib aller Mieter*innen zu garantieren, inklusive dem Wohnraum für Studierende und Geflüchtete, sowie einen Anteil von 50% für die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag festzulegen. Etwaige Änderungen am Hafenplatz sollen gemeinsam mit den Anwohner*innen entwickelt werden.

Dazu erklärt Vito Dabisch, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Schutz und der langfristige Verbleib aller Mieter*innen im Hafenplatzkomplex hat für uns die höchste Priorität. Dies muss bei der weiteren Gestaltung des Prozesses für das Bezirksamt handlungsleitend sein. Dazu gehört auch, dass die Eigentümer unverzüglich alle Mängel am Gebäude beseitigen müssen. Die Mieter*innen haben ein Recht auf instandgesetzte Wohnungen!

Hintergrund:

Die Pläne aus 2018 und 2019 sahen lediglich einen Teilabriss und eine Nachverdichtung vor, nicht aber den Abriss und Neubau des gesamten Areals. Diese neuen Entwicklungsideen unterscheiden sich fundamental von den alten Plänen und erfordern zwingend ein Bebauungsplanverfahren. Entsprechend hat die Grüne Fraktion gemeinsam mit Linken und SPD einen weiteren Antrag eingebracht (DS/1126/VI). Dem Antrag folgend wird nach einer Anhörung im Ausschuss ein Gutachten prüfen, ob ein Abriss des Hafenplatz-Komplexes tatsächlich nötig ist.

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DS/0241/VI – Das „Bateau Ivre“ muss bleiben https://gruene-fraktion-xhain.de/stadtentwicklung-und-wohnen/ds-0241-vi-das-bateau-ivre-muss-bleiben/ Thu, 02 Jun 2022 08:36:06 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=23395 Resolution eingereicht von B'90 Die Grünen zur BVV am 25.05.22 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Laut Berichten soll am 8. Juni 2022 die Zwangsräumung des Bateau Ivre in der Oranienstraße 8 stattfinden. Die Kündigung der aktuellen Betreiber wurde aufgrund ausbleibender Mietzahlungen ausgesprochen. Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich für den Erhalt des Bateau Ivre aus und fordert

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Resolution eingereicht von B’90 Die Grünen zur BVV am 25.05.22

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Laut Berichten soll am 8. Juni 2022 die Zwangsräumung des Bateau Ivre in der Oranienstraße 8 stattfinden. Die Kündigung der aktuellen Betreiber wurde aufgrund ausbleibender Mietzahlungen ausgesprochen. Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich für den Erhalt des Bateau Ivre aus und fordert das Bezirksamt auf, sich mit dem Eigentümer über eine Verlängerung des Mietvertrags zu verständigen.
Das Bateau Ivre ist ein wichtiger Treffpunkt für die Anwohner*innen im Kiez. Seit Jahren wird das Café vor allem von der umliegenden Nachbarschaft besucht und ist ein fester Bestandteil für viele Menschen geworden. Es bietet auch für Menschen mit geringerem Einkommen einen Platz und ist für viele Gäste das zweite Wohnzimmer geworden. Gleichzeitig stellt sie einen der rar gewordenen Orte im Kiez dar, an dem die bunt gemischte Nachbarschaft zusammenkommt.
Gerade der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist von einer anhaltenden Verdrängung gewachsener Kiezstrukturen betroffen. Viele meist durch immer weiter steigende Gewerbemieten oder auslaufende und nicht verlängerte Verträge. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung haben die Situation für Gewerbetreibende noch verschlimmert. Die Attraktivität der Kieze und des Lebens im Bezirk Kreuzberg hängen jedoch unbedingt auch mit der kleinteiligen gewerblichen Struktur zusammen. Die Erhaltung funktionierender Viertel mit einer vielfältigen, gewerblichen Mischung und ausreichender sozialer Infrastruktur, in denen Menschen gerne leben, sollte selbstverständlich in unser aller Interesse liegen. Das Bezirksamt wird daher aufgefordert, sich für den Erhalt des Bateau Ivre einzusetzen und mit dem Eigentümer des Hauses Verhandlungen zum Erhalt des Bateau Ivre zu treten.

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DS/1792/V – Investorenkaufrausch durch Heimstaden Bostad AD verhindern, Vorkaufsrecht nutzen, Mieter*innen schützen https://gruene-fraktion-xhain.de/stadtentwicklung-und-wohnen/ds-1792-v-investorenkaufrausch-durch-heimstaden-bostad-ad-verhindern-vorkaufsrecht-nutzen-mieterinnen-schuetzen/ Fri, 12 Mar 2021 10:51:22 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=14155 Initiator*in: B'90 Die Grünen, DIE LINKE Resolution Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Forderung der Fünf Häuser Initiative und fordert von Senat und Bezirksamt, alle nötigen Schritte und Vorkehrungen zu treffen, um das Vorkaufsrecht für die betroffenen Häuser Lausitzer Straße 18/Reichenberger Str. 53, Bergmannstraße 94/Solmsstraße 28, Seumestraße 10, Boxhagener Str. 29,30/Gabriel-Max-Str. 10 und

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Initiator*in: B’90 Die Grünen, DIE LINKE

Resolution

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Forderung der Fünf Häuser Initiative und fordert von Senat und Bezirksamt, alle nötigen Schritte und Vorkehrungen zu treffen, um das Vorkaufsrecht für die betroffenen Häuser Lausitzer Straße 18/Reichenberger Str. 53, Bergmannstraße 94/Solmsstraße 28, Seumestraße 10, Boxhagener Str. 29,30/Gabriel-Max-Str. 10 und Mühsamstr. 36 seriös finanziert zu Gunsten Dritter wahrzunehmen.
Ende August wurde bekannt, dass 16 Wohnhäuser in vier Bezirken als Paket an den schwedische Immobilienkonzern Heimstaden Bostad AB verkauft werden sollen, der in Berlin durch die Skjerven Group vertreten wird. Von den betroffenen Häusern liegen zehn in sozialen Erhaltungsgebieten, fünf davon befinden sich in Friedrichshain-Kreuzberg.
Heimstaden ist das größte skandinavische private Wohnungsunternehmen mit Sitz in Malmö. Es besitzt ca. 54.000 Wohnungen in Schweden, Dänemark, Norwegen mit einem Immobilienwert von ca.10 Milliarden Euro. Heimstaden kündigte 2018 an 400 Millionen Euro in den deutschen Wohnungsmarkt zu investieren. Zuständig hierfür ist die Skjerven Group. Recherchen zufolge kauften die „Investoren“ in diesem Sommer bereits 13 Häuser in Mitte und Pankow auf. In keinem einzigen Fall waren sie bereit, eine Abwendungsvereinbarung zum Schutz der Bestandsmieter*innen zu unterzeichnen.

Aber auch der Verkäufer ist kein Wohltäter, sondern steht für ein Geschäftsmodell, welches Wohnraum zur reinen Spekulationsware macht. Alle Häuser des Paketverkaufs entstammen dem Portfolio des Firmengeflechts Schönhaus Immobilien, welches weit über die Hälfte aller Wohnungen in den betroffenen Häusern überteuert und befristet als möblierte Apartments vermietet. Die Gewährung von Verlängerungen der befristeten Verträge ist Berichten zufolge regelmäßig mit deutlichen Mieterhöhungen verbunden. Derzeit werden die Zeitmietverträge juristisch überprüft. Die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts in diesen Fällen und bei diesem Paketverkauf ist zentral, da der Käufer bereits mehrfach deutlich gemacht hat, dass es ihm lediglich um die einseitige Maximierung von Renditen geht und die bisherigen Mieter*innen in dieser Kalkulation keine Rolle spielen. Das Vorkaufsrecht ist auch eine Chance, um die vielen möblierten Wohnungen wieder zu leistbarem Wohnraum umzuwandeln, also dauerhaft preiswert zu vermieten.

Die Bezirksverordnetenversammlung schließt sich ausdrücklich der Forderung der Fünf Häuser Initiative an und fordert die Ausübung des Vorkaufsrechts und möglichst den Erwerb aller betroffener Häuser an einen gemeinwohlorientierten Dritten wie z.B. landeseigene Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften. Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt seit Jahren die Ausübung des Vorkaufsrechts und begrüßt, dass dieses Instrument gemeinsam mit dem Land vom Einzel- zum Regelfall geworden ist. Umso wichtiger ist es, dass das Instrument weiterhin gestärkt wird und das Land die Bezirke und vor allem die betroffenen Mieter*innen nicht allein lässt.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.09.2020
Antragsteller*in: B’90 Die Grünen, DIE LINKE

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Zu den Abwahlanträgen von FDP, SPD und CDU gegen Baustadtrat Schmidt https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/zu-den-abwahlantraegen-von-fdp-spd-und-cdu-gegen-baustadtrat-schmidt/ Wed, 24 Feb 2021 20:18:16 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=13959 Xhain kämpft trotz erheblicher Widerstände weiter mit Florian Schmidt und den Mieter*innen für dauerhaft bezahlbares Wohnen, das Vorkaufsrecht und den Schutz vor Verdrängung. In der heutigen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wurden abschließend in zweiter Lesung die von CDU, SPD und FDP eingereichten Abwahlanträge gegen den Baustadtrat diskutiert. Die anschließende Abstimmung findet aufgrund der pandemiebedingten Online-Sitzung

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Xhain kämpft trotz erheblicher Widerstände weiter mit Florian Schmidt und den Mieter*innen für dauerhaft bezahlbares Wohnen, das Vorkaufsrecht und den Schutz vor Verdrängung.

In der heutigen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wurden abschließend in zweiter Lesung die von CDU, SPD und FDP eingereichten Abwahlanträge gegen den Baustadtrat diskutiert. Die anschließende Abstimmung findet aufgrund der pandemiebedingten Online-Sitzung der BVV schriftlich per Post statt. Die Position der grünen Fraktion bleibt klar: wir lehnen die Abwahlanträge weiterhin ab und setzen uns für die konsequente Ausübung von Vorkaufsrechten ein. Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, dass es bei den Abwahlanträgen nur darum geht, eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik zu verhindern und das Instrument Vorkaufsrecht abzuschaffen.

Die Begründung der Abwahlanträge ist vor allem das Vorkaufsgeschehen rund um die Diese e.G. Den bekannten Vorwürfen gegen das Bezirksamt sind wir an anderer Stelle entgegengetreten. Zwar ist bei der Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten der Diese-Genossenschaft aus unterschiedlichen Gründen nicht alles optimal gelaufen, das merkte auch der Landesrechnungshof an. Die Verfahrenskritik wurde aber umgehend vom Bezirksamt und dem Stadtrat Florian Schmidt aufgegriffen und die Abläufe für zukünftige Vorkaufsfälle bereits vor Monaten angepasst. Falsch bleibt weiterhin die Behauptung, es hätte durch die Ausübung der Vorkaufsrechte ein Risiko von über 20 Millionen Euro für den Bezirk bestanden. Beim Vorkaufsrecht steht immer der Eigentumserwerb den anfallenden Kosten gegenüber. Im schlimmsten Fall hätten die Kosten durch Weiterverkauf wieder ausgeglichen werden können. Für sechs von sieben Häusern lag der Kaufpreis sogar unter dem ermittelten Verkehrswert. Risiken für den Bezirk bestanden daher allenfalls in Form von Kosten im Zusammenhang der rechtlichen Ausübung des Vorkaufsrechts, also dem politischen verfolgten Ziel des Milieuschutzes.

Mit der Diese e.G. wurde 2019 erstmals das Vorkaufsrecht zu Gunsten einer Genossenschaft ausgeübt. Für die betroffenen Häuser konnte zu diesem Zeitpunkt durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen keine Wahrnehmung des Vorkaufsrechts erfolgen, das Instrument wäre ohne die Genossenschaft aushebelt worden. Die potentiellen Käufer haben sich verweigert, eine sog. Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, die die Mieter*innen für 20 Jahre vor Verdrängung schützt. Deshalb haben die betroffenen Haushalte sich zusammengeschlossen, um die Häuser quasi selbst zu kaufen. Die erheblichen Widerstände gegen die Diese e.G. deuten wir als Widerstand gegen ein starkes und von den Menschen getragenes Vorkaufsrecht. Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Genossenschaften nachgezogen und greifen dabei teils ebenso auf die eingeführten Zuschüsse zurück. Das Darlehensprogramm für Genossenschaften wurde bereits zuvor von Rot-Rot-Grün im Landeshaushalt verankert.

Für die grüne Fraktion bleibt klar: Wir brauchen mehr denn je eine gemeinwohlorientierte Mieten-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Die Kooperation mit Genossenschaften ist ein wichtiger Teil dieser Politik hin zu einem Wohnungsmarkt nach Wiener Vorbild. Dafür werden wir uns weiterhin stark machen und gemeinsam an der Seite der Menschen stehen, die von Verdrängung bedroht sind und jeden Tag fürchten, ihr Zuhause zu verlieren, weil es zu einem Renditeobjekt geworden ist.

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DS/1579/V – Einrichtung einer Beratungsstelle für Kleingewerbetreibende https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/ds-1579-v-einrichtung-einer-beratungsstelle-fuer-kleingewerbetreibende/ Wed, 20 May 2020 11:28:04 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=20899 Antrag Initiator*in: Julian Schwarze, B'90/Die Grünen Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, eine externe Beratungsstelle für Kleingewerbetreibende im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten unter Aufwendung der Mittel aus dem Einzelplan 13 des Doppelhaushalts 20/21 des Landes, Kapitel 1330, Titel 54010 Dienstleistungen (Beratung und Betreuung von Gewerbebetrieben in den Bezirken). Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

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Antrag

Initiator*in: Julian Schwarze, B’90/Die Grünen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine externe Beratungsstelle für Kleingewerbetreibende im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten unter Aufwendung der Mittel aus dem Einzelplan 13 des Doppelhaushalts 20/21 des Landes, Kapitel 1330, Titel 54010 Dienstleistungen (Beratung und Betreuung von Gewerbebetrieben in den Bezirken).

Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  •  Erarbeitung eines Konzepts und einer Ausschreibung für eine Beratungsstelle Kleingewerbe gemeinsam mit bestehenden Netzwerken, Initiativen und Ortsteilstrukturen, die seit Langem zum Thema Gewerbeverdrängung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten. Zu diesem Zweck ist das Bezirksamt angehalten, gemeinsame Workshops und Veranstaltungen zu organisieren und den Erarbeitungsprozess transparent zu gestalten.
  • Betrachtung verschiedener Zielgruppen in der Konzeptentwicklung wie z.B. soziale Einrichtungen/Unternehmen, kulturelle Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen.
  • Trägerseitige Voraussetzungen: Vergabe an eine im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vernetzte und verankerte Trägerstruktur.
  • Aufgabenstruktur der Beratungsstelle:

o Vernetzung
o (aufsuchende) Beratung (u.a. rechtliche und wirtschaftliche Beratung bei Mietvertragsabschlüssen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Überlegungen zum Standort)
o Unterstützung/Fallbetreuung (u.a. Begleitung von Gewerbemieter*innen bei Verhandlungen mit Vermieter*innen)
o Mobilisierung der Nachbarschaft zur Unterstützung bedrohter Gewerbe
o (mit) Entwicklung von (kiezbezogenen) Gewerbekonzepten
o Erarbeitung von standardisierten Gewerbemietverträgen
o Verhandlungen mit den Vermieter*innen mit dem Ziel, die Versorgungslage der Wohnbevölkerung zu sichern und die Vielfalt an Angeboten für lebenswerte Wohnumfelder zu erhalten und zu entwickeln

Begründung

Kleingewerbetreibende im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geraten immer weiter unter Druck. Die starken Mietpreissteigerungen, kurze Mietvertragslaufzeiten, die Umwandlung von Gewerbeeinheiten in andere Nutzungen und die Umsatzrückgänge durch Onlinehandel – um nur einige der aktuellen Entwicklungen zu nennen – tragen zur Verdrängung von Kleingewerbe bei.
Umso wichtiger ist es, die Rolle von Kleingewerbe als Nahversorger*innen im unmittelbaren Wohnumfeld und soziale Infrastruktur für Nachbarschaften bzw. den gesamten Bezirk anzuerkennen und die betroffenen Gewerbetreibenden zu unterstützen und ihren Verbleib im
Bezirk zu sichern.
Für die „Beratung und Betreuung von Gewerbebetrieben in den Bezirken“ stehen im Doppelhaushalt 20/21 zur auftragsweisen Bewirtschaftung Gelder zur Verfügung (60.000 Euro/Bezirk). Das Bezirksamt wird aufgefordert, diese Mittel zur Einrichtung einer Beratungsstelle, unter der Berücksichtigung der oben beschriebenen konzeptionellen Aspekte, zu verwenden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.02.2020

B’90/Die Grünen
Antragsteller*in: Julian Schwarze

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Der Beitrag DS/1579/V – Einrichtung einer Beratungsstelle für Kleingewerbetreibende erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

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