Sportanlagen Archive - Grüne Fraktion Xhain https://gruene-fraktion-xhain.de/tag/sportanlagen/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverodnetenversammlung von Friedrichshain/Kreuzberg Mon, 17 Feb 2025 14:39:00 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 Sportanlagensanierungsprogramm – Hier: Kürzungen des Senats (SA/375/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/sportanlagensanierungsprogramm-hier-kuerzungen-des-senats-sa-375-vi/ Wed, 14 Aug 2024 12:33:10 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28307 Initiator*innen: Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Antwort erfolgt von der Abteilung Schule, Sport und Facility Management, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Welche Kürzungen erwartet das Bezirksamt für die Jahre 2025-2026 beim Sportanlagensa-nierungsprogramm durch den Senat für den Bezirk? Die Kürzungen der Mittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm für die Jahre

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Initiator*innen: Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Antwort erfolgt von der Abteilung Schule, Sport und Facility Management, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Kürzungen erwartet das Bezirksamt für die Jahre 2025-2026 beim Sportanlagensa-nierungsprogramm durch den Senat für den Bezirk?

Die Kürzungen der Mittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm für die Jahre 2025 und 2026 sind den Bezirksämtern bisher nicht bekannt, da die Landesebene dazu noch keine Entscheidungen getroffen hat. Unser Bezirk setzt sich weiterhin dafür ein, dass für das Programm mehr Mittel bereitgestellt werden als in den letzten Jahren. Ansonsten könnte das Bezirksamt die Funktionsfähigkeit der bezirklichen Sportinfrastruktur nicht mehr aufrechterhalten und bereits eingereichte Maßnahmen nicht realisieren.

2. Welche Finanzmittel stehen dem Bezirk voraussichtlich für die Jahre 2025-2026 aus dem Sportanlagensanierungsprogramm zur Verfügung?

Siehe Antwort zu 1.

3. Welche Sanierungsmaßnahmen an Sportanlagen sind für 2025-2026 im Bezirk vorgesehen?

In den Jahren 2025 und 2026 sind folgende Sanierungsmaßnahmen vorgesehen:

  • Energetische Sanierung des Sportfunktionsgebäudes mit innenliegender Gymnastikhalle der Kurt-Ritter Sportanlage,
  • Grundhafte Sanierung des Kunstrasenplatzes der Günter-König-Sportanlage,
  • Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme Kunstrasenerneuerung der Willi-Boos-Sportanlage (im Jahr 2025),
  • Energetische Fenstersanierung und Umstellung auf LED-Beleuchtung in der Sporthalle Glogauer Straße (Akrobatikzentrum),
  • Grundhafte Erneuerung von 2 Tennisfeldern auf der Sportanlage Züllichauer Str.

4. Welche Maßnahmen aus Frage 4 können finanziert werden und welche müssen verschoben werden? Bitte auflisten.

Die oberste Priorität hat die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme Willi-Boos-Sportplatz. Die Finanzierung ist gesichert. Zweite Priorität hat die Maßnahme Glogauer Straße, da die Halle wegen einer Deckensanierung im Jahr 2025 dem Vereinssport für einen gewissen Zeitraum nicht zur Verfügung steht und die Arbeiten dann während der Sperrung durchgeführt werden können. Die Maßnahme ist aufgrund der geringen Sanierungskosten in Höhe von ca. 200 T€ gesichert.
Inwieweit die beiden aufwendigen und kostenintensiven Maßnahmen auf der Günter-König Sportanlage und dem Kurt-Ritter Sportplatz sowie die Sanierung der Tennisplätze an der Züllichauer Str. durchgeführt werden bzw. beginnen können, steht in Abhängigkeit der in 2025 und 2026 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm.

5. Inwieweit sind schon jetzt stattfindende Maßnahmen von den Kürzungen betroffen?

Im Jahr 2024 ist keine unserer Sanierungsmaßnahmen davon betroffen. Es stehen trotz der Kürzungen immer noch mehr Mittel zur Verfügung als in den letzten Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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Sportanlagensanierungsprogramm für die Jahre 2021-2024 (DS/1199/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/sportanlagensanierungsprogramm-fuer-die-jahre-2021-2024-ds-1199-vi/ Fri, 31 May 2024 13:15:53 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28696 Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 29. Mai 2024 Ich frage das Bezirksamt: Wie hoch waren die Finanzmittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm für die Jahre 2021-2024 für den Bezirk? Welche Sportanlagen wurden daraus finanziert bzw. saniert? Konnten dabei die kompletten Finanzmittel ausgegeben werden? Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abteilung Schule, Sport

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Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 29. Mai 2024

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie hoch waren die Finanzmittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm für die Jahre 2021-2024 für den Bezirk?
  2. Welche Sportanlagen wurden daraus finanziert bzw. saniert?
  3. Konnten dabei die kompletten Finanzmittel ausgegeben werden?

Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abteilung Schule, Sport und Facility Management

zu 1. Wie hoch waren die Finanzmittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm für die Jahre 2021-2024 für den Bezirk?

2021 – 1.422.000,00 €

2022 –  1.419.000,00 €

2023 – 1.415.000,00 €

2024 – 2.440.000,00 € (abzüglich Kürzung PMA SenInnSport- > Stand 29.05.24 um 660 T€)

zu 2. Welche Sportanlagen wurden daraus finanziert bzw. saniert?

2021

  • Aufwendige Kunstrasensanierung Virchowsportplatz incl. massiver Kampfmittelbergung,
  • Abschlussarbeiten (Sanierung der Tennisplätze Blücherstraße),
  • Teilsanierung der Laufbahn im Willy-Kressmann-Stadion aufgrund massiver

Wurzelproblematiken

2022

  • Denkmalgerechte energetische Sanierung der Sporthalle Görlitzer Str.,
  • Fertigstellung der Sanierung Kunstrasenplatz Virchowstraße,
  • Umrüstung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf LED-Beleuchtung auf der Lasker- Sportanlage KR 2,
  • Sanierung Sanitärbereiche im Sportfunktionsgebäude auf dem Günter-König-Sportplatz,

2023

  • Fortführung der energetischen Sanierung der Sporthalle Görlitzer Str.,
  •  1. Teilabschnitt Sanierung Willi-Boos-Sportplatz/ Abriss und Kampfmittelbergung,
  • Umrüstung der Trainingsbeleuchtungsanlagen auf dem Sportplatz Alt-Stralau und auf dem Sportplatz Wiener Straße,
  • Einbau von wassersparenden Duschpaneelen auf der Lasker-Sportanlage

2024

  • Energetische, denkmalgerechte Fenstersanierung der Sporthalle Görlitzer Str.,
  • Sanierung/Aufbau Willi-Boos Sportplatz incl. Erneuerung der kompletten

Ballfangzaunanlage,

  • Umrüstung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf LED Beleuchtung auf folgenden             Sportanlagen des Fachbereiches Sport: Lobeckstraße, Lasker-Sportanlage KR 1, Günter-König-Sportplatz und auf dem Lilli-Henoch Sportplatz,
  • Bauvorbereitende Maßnahmen für die energetische Sanierung des Sportfunktionsgebäudes auf der Kurt-Ritter-Sportanlage (Sanierung im Jahr 2025)

zu 3. Konnten dabei die kompletten Finanzmittel ausgegeben werden?

In den meisten zurückliegenden Jahren wurden die Finanzmittel bis zum Jahresende komplett ausgegeben. Meist wurden auch noch weitere Restmittel aus anderen Bezirken kurzfristig abgerufen und fristgerecht verausgabt. In wenigen Fällen wurden Mittel den anderen Bezirken zur Verfügung gestellt, wenn witterungsbedingt die Sanierungsarbeiten eingestellt werden mussten oder wenn aufgrund personeller Engpässe in den bauenden Fachabteilungen eine Maßnahme nicht rechtzeitig begonnen werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

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Bolzplätze im Bezirk – Mündliche Anfrage (DS/1068/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/bolzplaetze-im-bezirk-muendliche-anfrage-ds-1068-vi/ Wed, 06 Mar 2024 13:06:24 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=27170 Mündliche Anfrage in der BVV vom 28. Februar 2024 Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic, (DS/1068/VI) Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt die Idee der Senatsverwaltung Teile des Kunstrasens der Euro 2024 den Bezirken für Bolzplätze zur Verfügung zu stellen? Öffentliche Bolzplätze, die

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Mündliche Anfrage in der BVV vom 28. Februar 2024

Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic, (DS/1068/VI)

Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie bewertet das Bezirksamt die Idee der Senatsverwaltung Teile des Kunstrasens der Euro 2024 den Bezirken für Bolzplätze zur Verfügung zu stellen?

Öffentliche Bolzplätze, die immer Teil von Spielplätzen sind, werden grundsätzlich nicht mit Kunstrasen bestückt. Dieses Material ist ausschließlich dem Vereins- und Profisport vorbehalten, da es äußerst wartungs- und pflegeintensiv ist. Für den Einsatz im öffentlichen Bereich ist Kunstrasen nicht geeignet. Beläge auf Bolzplätzen werden in Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) oder Asphalt ausgeführt.

2. In welchem Umfang gab es schon Anfragen von der Senatsverwaltung?

Eine diesbezügliche Anfrage wurde Anfang des Jahres an das Bezirksamt herangetragen.

3. Inwieweit wäre es nicht ratsamer Finanzmittel für die Sanierung der Bolzplätze zu erhalten?

Für eine nachhaltige Sanierung von Bolz- und Basketballplätzen wäre es zielführender, entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

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Aufgabe von Sportflächen auf dem Gelände der Blücherstr. 46 – Mündliche Anfrage (DS/1066/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/allgemein/aufgabe-von-sportflaechen-auf-dem-gelaende-der-bluecherstr-46-muendliche-anfrage-ds-1066-vi/ Wed, 06 Mar 2024 13:06:18 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=27194 Mündliche Anfrage in der BVV vom 28. Februar 2024 Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic, (DS/1066/VI) Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abteilung Schule, Sport und Facility Management Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Aus welchen Gründen werden die Sportflächen auf dem Gelände der Blücherstraße 46 als Tennisplätze aufgegeben, oder plant der Bezirk einen anderen Sportbetrieb? Der Bezirksstadtrat hat über

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Mündliche Anfrage in der BVV vom 28. Februar 2024

Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic, (DS/1066/VI)

Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abteilung Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Aus welchen Gründen werden die Sportflächen auf dem Gelände der Blücherstraße 46 als Tennisplätze aufgegeben, oder plant der Bezirk einen anderen Sportbetrieb?

Der Bezirksstadtrat hat über diesen Vorgang bereits den Sportausschuss der BVV mündlich informiert. Die Aziz-Nesin-Grundschule ist eine staatliche Europaschule (SESB) welche derzeit in einem Interimsgebäude auf den genannten Flurstücken untergebracht wird. Dieses Gebäude wurde bereits 1990 in der Absicht einer temporäreren Unterbringung einer anderen Schule errichtet, seine Standzeit mehrmals verlängert. Nun nähert sich die Schule (und die Europakita) final dem Ende der möglichen Nutzungsdauer. Seitens der Senatsverwaltung wurde dem Bezirk FK die Errichtung eines MEB22 (Modularer Ergänzungsbau mit 22 Klassenzimmern + Mensa) in Aussicht gestellt. Für diesen wiederum muss nun innerhalb kurzer Zeit eine Baugenehmigung beantragt werden muss, damit hier das ausführende Generalunternehmen noch vor Ablauf des bestehenden Rahmenvertrages beauftragt werden kann. Als Aufstellfläche für den Bau bietet sich die Fläche auf dem südöstlichen Teil des Grundstückes an, andere Teilflächen sind zu klein. Hier kann ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebes ein Gebäude errichtet werden.

An dieser Stelle befindet sich jedoch ein Fußballfeld/Außensportbereich der Schule, welches außerhalb der Schulzeiten unseren Sportvereinen in Form von 3 Tennisspielplätze zur Verfügung steht. Das Schul- und Sportamt hat sich hier bereits um Ersatzflächen bemüht und kann diese am Standort der Züllichauer Str. in höherer Qualität als bisher – später dann auch mit entsprechendem Sportfunktionsgebäude – anbieten, wodurch sich auch hier eine Verbesserung für die Nutzer ergibt (Wettkampfstandort, Umkleidebereiche, sanitäre Anlagen usw.). Bis zum Abriss und Neubau an anderer Stelle auf der Sportanlage Züllichauer Straße können jedoch nur 2 neue Tennisplätze zur Verfügung gestellt werden. Der dritte Platz würde voraussichtlich am Ort des jetzigen Funktionsgebäudes – und damit deutlich später – entstehen. Daher befindet sich der Bezirk im Aufgabeverfahren nach dem Sportförderungsgesetz des Landes Berlin.

2. In welchem Fachvermögen befindet sich der Tennisplatz auf dem Gelände der Carl-von-Ossietzkyschule?

Die Tennisplätze befinden sich auf dem Schulgrundstück und gehören zum Fachvermögen Schule.

3. Hat das Bezirksamt Gespräche mit dem Tennisverein zum Erhalt der Sportplätze geführt?

Den beiden nutzenden Tennisvereinen wurde die Notwendigkeit der Aufgabe der Tennisplätze erläutert und sie wurden über die Möglichkeit einer Neuerrichtung der Tennisplätze auf dem Sportgelände Züllichauer Straße informiert. Die Interessen des Sports konkurrieren am bisherigen Standort leider unauflösbar mit dem Interesse, die Aziz-Nesin-Grundschule auf dem Bildungscampus dauerhaft zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke, Bezirksstadtrat

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Sportanlagensanierungsprogramm – Mündliche Anfrage (DS/1065/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/sportanlagensanierungsprogramm-muendliche-anfrage-ds-1065-vi/ Wed, 06 Mar 2024 12:50:30 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=27167 Mündliche Anfrage in der BVV vom 28. Februar 2024 Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic, (DS/1065/VI) Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abteilung Schule, Sport und Facility Management Ich frage das Bezirksamt: Welche zusätzlichen Finanzmittel erhält der Bezirk für die Jahre 2024-2025 für das Sportanlagensanierungsprogramm? In den Haushaltsjahren 2024/2025 werden zusätzliche Mittel für das Sportstättensanierungsprogramm (kurz SSP) in Höhe von insgesamt

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Mündliche Anfrage in der BVV vom 28. Februar 2024

Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic, (DS/1065/VI)

Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abteilung Schule, Sport und Facility Management

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche zusätzlichen Finanzmittel erhält der Bezirk für die Jahre 2024-2025 für das Sportanlagensanierungsprogramm?

In den Haushaltsjahren 2024/2025 werden zusätzliche Mittel für das Sportstättensanierungsprogramm (kurz SSP) in Höhe von insgesamt 12 Mio. Euro pro Haushaltsjahr für die Bezirke zur Verfügung stellt.

Grundsätzlich greifen bei den zusätzlichen Mitteln aber auch hier die geltenden Rahmenbedingungen, so dass jedem Bezirk nach Einwohnendenzahl der ermittelte Zumessungsbetrag zur Verfügung steht.

Der Bezirk F/K hat für das Jahr 2024 aus den zusätzlichen Mitteln bereits Maßnahmen in Höhe von 1 Mio. €uro angemeldet. Das ist mehr als uns rechnerisch zusteht. Die Genehmigung steht noch aus, die Anträge befinden sich in der Prüfung.

2. Welche Maßnahmen sollen daraus finanziert werden?

300 T€-> Bauvorbereitende Maßnahmen für die SSP-Maßnahme 2025- Energetische Sanierungsmaßnahme Sportfunktionsgebäude und innenliegende Gymnastikhalle Gürtel Straße 20 in Friedrichshain (Standort auf der Kurt-Ritter Sportanlage)

700 T€-> Mehrbedarf Sanierung Willi-Boos-Sportplatz (höhere Kosten aufgrund von Bergungsarbeiten Munitionsfund)

3. Welche Summen aus dem Sportanlagensanierungsprogramm standen den Bezirken 2022/2023 zur Verfügung und wurden umgesetzt?

2022-> 1.259.631,37 € standen zur Verfügung und davon wurden 1.042.636,34 € in 2022 umgesetzt.

2023-> 1.175.000,00 € standen zur Verfügung und davon wurden 1.068.206,08 € in 2023 umgesetzt.

Eine 100 %ige Umsetzung der Mittel ist teilweise wegen fehlender personeller Ressourcen in den bauenden Fachabteilungen (SGA und FM Hoch) des beschränkenden Prinzips der Jährlichkeit nicht möglich. Eine Übertragbarkeit der Mittel ins Folgejahr wäre zwingend notwendig, um alle Mittel vollständig zu verausgaben. Diese lässt das Land Berlin bisher nicht zu.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

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Mündliche Anfrage: Umsetzung der Drucksache 0318 Geschlechtergerechte Ausstattung der ungedeckten und gedeckten Sportanlagen im Bezirk https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/muendliche-anfrage-umsetzung-der-drucksache-0318-geschlechtergerechte-ausstattung-der-ungedeckten-und-gedeckten-sportanlagen-im-bezirk/ Sat, 30 Sep 2023 18:15:12 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=26392 Mündliche Anfrage in der BVV vom 30. September 2023 Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic, DS/0849/V Ich frage das Bezirksamt: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung Schule, Sport und Facility Management Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. In wie weit hat das Bezirksamt, Drittmittel für eine externe Genderberatung zur Umsetzung der Drucksache 0318 Geschlechtergerechte Ausstattung der gedeckten und ungedeckten Sportanlagen

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Mündliche Anfrage in der BVV vom 30. September 2023

Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic, DS/0849/V

Ich frage das Bezirksamt:

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. In wie weit hat das Bezirksamt, Drittmittel für eine externe Genderberatung zur Umsetzung der Drucksache 0318 Geschlechtergerechte Ausstattung der gedeckten und ungedeckten Sportanlagen beantragt und bewilligt bekommen?

Das Bezirksamt, Schul- und Sportamt, Fachbereich Sport, steht mit der Geldgeberin der Drittmittel in Bezug auf die Initiierung eines Workshops in Kontakt. Das Bezirksamt, namentlich der Fachbereich Sport, hat im August eine Fachfirma für die Sportentwicklungsplanung gebunden, bei der es um die Entwicklung der bestehenden Sportflächen mit Beteiligungen von allen Nutzungsgruppen geht. Im Rahmen der Beteiligung wird es u.a. Befragungen mit den Sportvereinen geben. Dabei gilt es mit der externen Genderberatung bestimmte Themen abzugrenzen oder genauer zu definieren, damit ein ganzheitlicheres Konzept entsteht. Eine detaillierte Planung und Abstimmung erfolgt in den kommenden Wochen. Je nach Verfügbarkeit der externen Genderberatung wird die Umsetzung des Workshops voraussichtlich zum Ende des Jahres stattfinden.

2. In welchem Umfang hat ein Workshop mit Vertreter*innen der Sportvereine stattgefunden?

Eine Ideensammlung zum Workshop sollte zunächst ohne eine externe Genderberatung im Rahmen des Arbeitskreises für Mädchen* und Frauen* am 27.06.2023 im Haus des Sports stattfinden. Bei dieser Ideensammlung sollten bestimmte Themenbereiche, die den Vereinen wichtig sind, expliziert benannt werden, damit diese beim Workshop schwerpunktartig behandelt werden können. Dazu wurde u.a. eine Teilnehmerin aus Marzahn eingeladen, die Ihre Erfahrungen zum Thema Frauen*sporthalle mit den Teilnehmenden teilen wollte, da ein Erfahrungsaustausch zu diesem Thema erwünscht war. Bei diesem Termin erschienen nur zwei Vereinsvertretungen, sodass das Thema nicht ausreichend bearbeitet werden konnte. Das Thema wurde auf die nächste Sitzung Ende September vertagt.

3. Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

Die ersten Ergebnisse werden voraussichtlich erst Ende September vorliegen, die Schwerpunkte für den Workshop liefern werden. Diese Ergebnisse werden dann im Workshop aufgegriffen und in die Sportentwicklungsplanung mit einfließen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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Schriftliche Anfrage: Förderung von sport- bzw. bewegungsorientierten Angeboten in der Jugendarbeit und in Kitas https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/sa-242-vi-foerderung-von-sport-bzw-bewegungsorientierten-angeboten-in-der-jugendarbeit-und-in-kitas/ Sat, 30 Sep 2023 14:33:34 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=26345 Schriftliche Anfrage Drs.: SA/242/VI Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic Antwort von Abt. Jugend, Familie und Gesundheit Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Welche Sportangebote bzw. bewegungsorientierte Angebote gibt es außerhalb von Sport-vereinen für Jugendliche und Kitakinder? Für Kinder und Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen, gibt es in allen Klassenstufen Sportunterricht, je nach Profil und Möglichkeit der Schulen

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Schriftliche Anfrage Drs.: SA/242/VI

Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic

Antwort von Abt. Jugend, Familie und Gesundheit

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Sportangebote bzw. bewegungsorientierte Angebote gibt es außerhalb von Sport-vereinen für Jugendliche und Kitakinder?

Für Kinder und Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen, gibt es in allen Klassenstufen Sportunterricht, je nach Profil und Möglichkeit der Schulen auch zusätzlichen Sportunterricht oder Sport-Arbeitsgemeinschaften, darüber hinaus je nach Beschaffenheit der Außenanlagen Möglichkeiten der Bewegung und des Pausensports. Auch in der gymnasialen Oberstufe gibt es bis zum Abschluss der Schulzeit die Verpflichtung, am Sportunterricht teilzunehmen. Auszubildende sind sowohl in der voll-schulischen als auch in der dualen Ausbildung ebenfalls verpflichtet, am Sportunterricht teilzunehmen.
Es gibt natürlich viele Möglichkeiten, im Rahmen der Angebote von Einrichtungen oder individuell kostenfreie oder kostenpflichtige Sportangebote wahrzunehmen. Niedrigschwellig und für Jedermann individuell zu nutzen sind die vielfältigen Bewegungsangebote in den Parks und Freiflächen (z.B. auf dem Gelände des Gleisdreiecks mit Tischtennisplatten und Bewegungselementen), den Spielplätzen, öffentlichen Parcours, Skateranlagen, Bolzplätzen und Calisthenicsanlagen. Des Weiteren gibt es Indoor – und Outdoor-Angebote, Sportangebote in Kinder-und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote auf Spielplätzen und in Boulderhallen.
Nach einem kostenfreien Sommerbewegungsprogramm in fünf Berliner Parks im vergangenem Jahr, stehen mittlerweile auch Bewegungselemente im Waldeckpark zur Verfügung. Gerade in einer Großstadt sind Bewegungslandschaften im öffentlichen Raum wichtige und gut geeignete Orte, um alle Menschen zu mehr Bewegung zu motivieren. Ein kommerzielles Angebot unterbreiten die Fitness-Center, zu denen i.d.R. Jugendlichen ab dem Alter von 15 oder 16 Jahren Zugang haben.
Die Kinder- und Jugendfreizeitrichtungen des Bezirkes, sowohl in freier als auch kommunaler Trägerschaft, unterbreiten im Rahmen ihrer täglichen Arbeit zahlreiche Sportangebote. Diese werden je nach Bedarf oder/und den vorliegenden Rahmenbedingungen (nutzbare Außenfläche, vorhandene Sport-, Tanz- oder Bewegungsräume, Kooperation mit Schule, Nutzung naheliegender Sportanlagen / – hallen, …) durchgeführt. Die Nutzung vorhandener Räume (sowohl innerhalb als auch außerhalb der regulären Öffnungszeit der Einrichtung) und der entsprechenden Ausstattung kann teilweise auch ohne die Begleitung von pädagogischen Fachkräften erfolgen.
Darüber hinaus bieten zahlreiche nach §§ 11 oder 13.1 SGB VIII geförderte Träger Sport- und Bewegungsangebote an, z.B. das „Spielmobil“ auf Freiflächen des Bezirkes, „Zirkus Zack“ und „Zirkus Schatzinsel“ an ihren Standorten, „Gangway“ sowohl per Sporthallennutzung oder im öffentlichen Bereich, um nur einige zu nennen. Sportorientierte Reisen gehören ebenfalls zum Angebot der Freizeiteinrichtungen, z.B. Kanu- oder Kletterfahrten, Surfkurse oder Fahrradtouren. Gemeinsam durchgeführte Angebote oder Turniere (z.B. Basketball-, Fußball-, Tischtennisturniere) ergänzen das Portfolio der vereinsungebundenen Sportangebote. Im Bezirk sind für ca. 10% aller jungen Menschen im Alter von 6-21 Jahren Plätze in Freizeiteinrichtungen vorhanden, d.h. Freizeiteinrichtungen sind ein Angebot neben Sportvereinen, Musikschulen, Kulturvereinen etc.
Die curricularen Mittel für Projektangebote als eine Angebotsform der Jugendarbeit, die die Jugendförderung in diesem Jahr erhalten hat, sind ungefähr zur Hälfte für Sport- und Bewegungsprojekte eingesetzt worden. Der Bedarf an solchen Projekten war insgesamt höher. Ganz selbstverständlich gehören psychomotorische und Sportangebote zum Alltag jeder Kindertagesstätte. Im Bildungsbereich „Körper, Bewegung und Gesundheit“ besteht die Aufgabe von Kindertagesstätten darin, Kinder in der Entwicklung ihrer Sensomotorik zu begleiten und zu fördern. Dies erfolgt sowohl im alltäglichen Ablauf und im freien Spiel als auch in speziellen Angeboten, die die Pädagogen in der Regel selbst durchführen.
Darüber hinaus:

  • Viele Kitas unternehmen regelmäßig Ausflüge in Parks und in Waldstücke am Rand von Berlin, gerade weil etliche von ihnen über wenig oder keine Freifläche verfügen, Spielplätze übernutzt sind und der dichtbesiedelte Bezirk wenig Platz zum Austoben und für phantasie-volle (Bewegungs-) Spiele bietet.
    Kitafahrten werden auf Grund der schwierigen personellen Situation (Fachkräftemangel) in den Einrichtungen seltener durchgeführt. Auch die Nutzung von Schwimmhallen ist in den letzten Jahren zurückgegangen – seitdem abgesichert sein muss, dass ein begleitender Erwachsener Rettungsschwimmer ist.
  • Einige Kitas können Sporthallen von benachbarten Schulen nutzen.
    Manche Kitas organisieren sich externe Yogalehrer oder Kursleiter für psychomotorische Angebote etc. Über Kooperationen mit Vereinen (ALBA Berlin, Eisbären, FC Union…) kommen Trainer in die Einrichtungen, organisieren Sportfeste u.v.a.m. Die Regel ist, dass alle Kinder der Gruppe an diesen Angeboten teilnehmen können und auch die Erzieher die Angebote begleiten.
  • Weitergehende sportliche und Bewegungsaktivitäten (z.B. Schwimmkurse) liegen in der Verantwortung von Eltern und werden vereinzelt nach dem Abholen aus der Kita genutzt.

Die Familienzentren des Bezirkes haben in ihrem Programm jeweils auch Bewegungs- und Sportangebote für kleine Kinder und ihre Eltern aufgenommen. Sie reagieren damit auf die von den Familien geäußerten Bedarfe. (siehe Anlage) Im Rahmen von „Sport im Park“ werden von Mai bis Oktober u. a. durch GESUfit e. V.,
Kiezsport e. V. und Stadtbewegung e. V. Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum in fast allen Grünanlagen im Bezirk angeboten. Die Angebote sind offen und kostenfrei und teilweise niedrigschwellig. Dabei gibt es auch vereinzelt Angebote für Vorschulkinder und Jugendliche (z. B. Fahrrad-Training für Kinder im Waldeckpark oder Skaten im Görlitzer Park). Insgesamt ist das Programm von Sport im Park aber auf die Bedarfe älterer Zielgruppen ausgerichtet.

2. In wie weit gibt es niedrigschwellige Angebote für Kinder und Jugendliche außerhalb der Sportvereine?

Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung richten sich nach den folgenden Grundprinzipien: Niedrigschwelligkeit, Freiwilligkeit, Offenheit, Bedürfnis- und Lebensweltorientierung sowie Partizipation.
Niedrigschwellige Sportangebote der offenen Kinder-und Jugendarbeit ermöglichen es jungen Menschen, verschiedene Sportarten auszuprobieren, in unterschiedlichen Gruppenkontexten Zeit mit Gleichaltrigen zu verbringen und sich ohne Leistungsdruck zu bewegen. Viele Angebote der geförderten Projekte nach §§ 11 und 13.1 SGB VIII sind ohne Anmeldung und spontan nutzbar, z.B. bei Fußballturnieren im öffentlichen Raum. Oftmals werden junge Menschen auch in die Organisation von Sportevents einbezogen, bspw. in den Angeboten des Streetwork-Teams von Outreach. So lernen sie zusätzlich, Verantwortung zu übernehmen und können die Veranstaltungen nach ihren Vorlieben gestalten. So werden teilweise Sportevents mit Jugendkultur wie Graffiti und Breakdance verbunden.
Im Andreaskiez in Friedrichshain ist es durch das Programm „Stark nach Corona“ im letzten Jahr sowie gesamtstädtischer Mittel in 2023 gelungen, das sportorientierte Projekt „Move the Kraut“ des Trägers Gangway e.V. umzusetzen. Leider sind diese Mittel nicht verstetigt. Niedrigschwellige Sportangebote, fern vom Vereinscharakter (Verbindlichkeit, Mitgliedsbeiträge, Wettkampforientierung, …), sind ein wichtiger Bestandteil der inhaltlichen Arbeit der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen des Bezirkes. Entsprechende Angebote spiegeln sich in den Zielvereinbarungen der Einrichtungen wider.

3. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache das laut Jugendförderbericht des Bezirks sich Jugendliche mehr Angebote im Freien wünschen?

Jugendliche wünschen sich und brauchen Freiraum, zum Teil durch Aneignung des öffentlichen Raumes. Es geht dabei nicht vordergründig um die „Besetzung“ freien Raumes, sondern die Nutzung des öffentlichen Raumes für Begegnung, Bewegung, sozialen Austausch, ein Ort des informellen Lernens. Sport und Bewegung ist dabei ein Teil von vielfältigen Möglichkeiten in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Nicht zu übersehen sind jedoch auch Verdrängungsprozesse, sei es aus städtebaulicher Hinsicht, aus Gründen des „Erhalts der Öffentlichen Ordnung“, o.ä. Hier liegt das Augenmerk auf dem Erhalt, dem Ausbau und der Entwicklung alter und neuer Begegnungsräume.

Im Jugendförderplan von Friedrichshain-Kreuzberg wird festgehalten:
„Aus Sicht der Fachkräfte ist die Nutzung des öffentlichen Raumes von größter Bedeutung für junge Menschen, denn dort halten sie sich nahezu täglich auf. Sicherheit, Freiheit (unkontrolliert sein), Sport- und Bewegungsmöglichkeiten, welche frei zugänglich bzw. kostengünstig sind, haben hohe Priorität.“
Weiterhin heißt es:
„Ein weiterer wichtiger Bedarf ist die Erweiterung von Sport- und Bewegungsmöglichkeiten (Bolz- und Skateplätze, Boulderwände, etc.). Die Nutzungsmöglichkeiten von vorhandenen Flächen/Plätzen sollen zugänglich gemacht werden (Öffnung der öffentlichen Räume z.B. Turnhallen/Pausenhöfe). Räume sollen geschaffen und erhalten werden.“
Das Spielmobil übernimmt in der Angebotsform 2 diverse Spiel- und Bewegungsangebote im Freien für Kinder. Das Jugendamt sieht, laut Maßnahmenplanung im Jugendfördergesetz, einen besonderen Bedarf bei dem Ausbau von mobilen Angeboten im Freien explizit für Jugendliche, sowie die Möglichkeit der Umsetzungen von Großveranstaltungen. Jedoch gibt es hierfür keine gesicherte Finanzierungsmöglichkeit.
Das Jugendamt sieht die Notwendigkeit, den öffentlichen Raum für junge Menschen nutzbar zu machen. Leider kommt es oft zu Nutzungskonflikten, weil insbesondere Jugendliche sich anders ausdrücken als Erwachsene. So werden Treffen gleichaltriger junger Menschen oft als problemhaft wahrgenommen, obwohl Jugendliche lediglich ihre Freizeit verbringen wollen. Auch die Darbietung von Live-Musik als Angebot der Einrichtungen wird im öffentlichen Raum von Anwohnenden problematisiert, obwohl Lärmobergrenzen eingehalten werden und Sondergenehmigungen für Veranstaltungen vorliegen. Durch vehementes Vorgehen von Anwohnenden und erwachsenen Nutzenden des öffentlichen Raums werden Jugendliche somit in unbeobachtete Ecken verdrängt. Nutzungskonflikte bestehen wegen der nicht ausreichenden Sportanlagen ebenfalls z.B. zwischen Freizeiteinrichtungen, Familienzentren, Kitas und Schulen bzw. dem Vereinssport. Hierzu verweisen wir auf die Drucksache: DS/0467/VI „Urbane Plätze für Jugendliche schaffen – besonders an Bedürfnisse junger Frauen dabei denken“ vom 26.01.23 mit detaillierteren Ausführungen.

4. Wie können durch das Jugendamt sport- bzw. bewegungsorientierte Angebote für Kinder und Jugendliche finanziert werden?

Wie in 1. bereits erwähnt, werden durch die Angebote der geförderten Projekte der Kinder- und Jugendarbeit nach §11 und §13.1 SGB VIII des Jugendamtes Sport- und Bewegungsangebote für die teilnehmenden Kinder und Jugendliche finanziert. Beispielweise verfügt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über drei feste Kinder- und Jugendzirkusangebote. Davon werden der Zirkus Zack und der Zirkus Schatzinsel des Trägers Vuesch gGmbH vom Jugendamt anteilig regelfinanziert sowie Projekte des Zirkus Cabuwazi je nach Antragstellung als curriculares Angebot. Weitere Angebote im öffentlichen Raum können nur durch zusätzliche Mittel finanziert werden.
Das Jugendamt hat kein eigenes Budget für die Angebote von Kindertagesstätten. Die Finanzierung der Kitas erfolgt platzbezogen pauschaliert (über ein Kostenblatt). Eine Steuerungsmöglichkeit über Kostenerstattung von speziellen Sportangeboten für Kitakinder ist ausgeschlossen.
Einrichtungen der Familienförderung (Familienzentren) werden über Leistungsverträge durch das Jugendamt finanziert. Aufgabe im Sinne des § 16 SGB VIII ist es, durch Angebote von Beratung, Bildung und Begegnung, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Das kann nur mittelbar auch im Rahmen von Sport- und Bewegungsangeboten für Familien erfolgen – steht aber nicht im Focus.

5. Wer hatte vor einigen Jahren das Nachtsportangebot für Jugendliche im OSZ Handel durchgeführt und finanziert?

Der Verein Sport und Kooperation International e.V. (SIK) hat das Projekt– Nachtsportangebot im Wrangelkiez (36-nights) – im Aktionsraum Plus Kreuzberg Nordost angeboten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat dieses Projekt finanziert (von 2012-2014 mit einer Fördersumme von 70 T€ über das Förderprogramm Zukunftsinitiative Stadtteil, Programm soziale Stadt – AktionsräumePlus).

6. Welche Möglichkeiten haben Jugendfreizeiteinrichtungen und Kitas Zeiten in Sporthallen oder Sportplätzen zu bekommen?

Die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk haben die Möglichkeit, über das Schul- und Sportamt einen Antrag auf Nutzung öffentlicher Sportanlagen zu stellen. Hierbei wird darauf geachtet, eine laufende halbjährliche oder jährliche Nutzung für die Teilnehmer*innen zu gewährleisten und diese nicht einmalig zu genehmigen. Die Nutzung der Anlage erfolgt meist in den Abendstunden, was ein Umsetzungsproblem für die Kindereinrichtungen darstellt.
Sporthallen und –plätze sind im Bezirk stark ausgelastet. Bis in die Nachmittagsstunden werden sie von den ansässigen Schulen, nach ca. 16 Uhr durchgehend von Sportvereinen genutzt. Da Sportvereine bei der Vergabe von Nutzungszeiten entsprechend der SPAN bevorzugt behandelt werden, kommen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung sowie Kitas kaum zum Zuge.
Eine Nutzung in den Abendstunden wäre für zahlreiche Jugendeinrichtungen sehr sinnvoll, allerdings besteht bisher ein Nutzungsverbot der Sporthallen ab 22:00 Uhr. Pädagogisch sinnvolle Nachtsportangebote usw. können durch diese Regelung nicht umgesetzt werden. Oft wollen junge Erwachsene gerade in der Zeit ab 20:00 Uhr Sportangebote nutzen. In den Sommermonaten weichen die Einrichtungen auf den öffentlichen Raum aus, was jedoch Nutzungskonflikte birgt (siehe oben). In den Wintermonaten ziehen sich die jungen Menschen in andere Räume zurück. Prinzipiell stellt die Nutzung der Sporthallen und Sportplätze ein enorm wichtiges Angebot für die Kinder und Jugendlichen aus den o.g. Einrichtungen dar, weshalb die Möglichkeit der Umsetzung verstärkt bzw. weiter unterstützt werden muss.

7. Welche alternativen Angebote außerhalb von Sportanlagen gibt es für Kinder und Jugendliche?

Die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk verfügen überwiegend über geschaffene Räumlichkeiten, in denen Sport- und Bewegungsangebote umgesetzt werden können. Zusätzlich stehen einigen Einrichtungen nutzbare Außenflächen für diverse Angebote zur Verfügung. Über Kooperationen mit Einrichtungen, die über jene Außenflächen verfügen, können einzelne niedrigschwellige Sportangebote geleistet werden. Diese sind jedoch nicht immer wohnortnah zu bewältigen, was besonders in der Zielgruppe der Kinder und jüngeren Jugendlichen problematisch ist, da diese Alters-gruppe über eine geringere Mobilität verfügt als ältere Jugendliche und junge Erwachsene.
Insbesondere für Kinder bietet das Spielmobil auf zahlreichen Plätzen und Grünanlagen im Bezirk 1x je Woche/je Platz zu festen Zeiten diverse Sport- und Bewegungsspiele an. Die Angebote auf den Grünanlagen sind derzeit gefährdet, da das Straßen- und Grünflächenamt die Nutzung einiger Plätze abgelehnt bzw. mit Auflagen belegt hat.

8. Wie will das Bezirksamt Abhilfe schaffen und mehr sport- bzw. bewegungsorientierte Angebote im Bezirk zu schaffen? (niedrigschwellige Angebote)?

Wichtig wäre der Ausbau von mehr Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Der Bezirk leidet an einer gravierenden Unterversorgung mit Sportanlagen. Die vorhandenen Sportanlagen sind bereits voll ausgelastet, nicht nur mit Vereinssport, sondern auch mit Kitasport und Sportangeboten durch Jugendfreizeiteinrichtungen. Bei der Schaffung von sport- und bewegungsorientierten Angeboten ist das Jugendamt auf die Mithilfe und Kooperation der anderen Fachämter angewiesen. Es muss die Bereitschaft vorhanden sein, den öffentlichen Raum für junge Menschen nutzbar zu machen. Zudem müssen neue Finanzierungs-quellen erschlossen werden.
Gewünscht werden von den jungen Menschen bspw. überdachte Sportplätze im Freien, die mit Beleuchtung ausgestattet sind. So wären niedrigschwellige Sportangebote im öffentlichen Raum auch im Winter nach 17:00 Uhr möglich. Überdachungen sorgen zusätzlich für Entlastung während der heißen Sommermonate. Auch Dächer öffentlicher Gebäude könnten für Sportangebote genutzt wer-den. In Hinblick auf den Klimawandel muss die Infrastruktur für extreme Wetterphänomene modernisiert werden. Gelungene Beispiele können u.a. durch einen Blick ins (europäische) Ausland gefunden werden.
Sport und Bewegung bedienen auch eine soziale Funktion. Junge Menschen wünschen sich mehr Orte im öffentlichen Raum, an denen sie sich von Erwachsenen unbeobachtet treffen können. Eine zzt. stattfindende Umfrage der großen Streetwork-Träger Gangway und Outreach (Link zur Teilnahme: https://freeonlinesurveys.com/s/JbxpKb34/i/0) hat bisher ergeben, dass junge Menschen mit einem Minimum an Ausstattung zufrieden sind: Überdachte, beleuchtete Sitzmöglichkeiten. Im besten Falle verfügen diese über kostenloses WLAN sowie öffentliche Toiletten und Einkaufsmöglichkeiten (Lebensmittel) in der Nähe. Eine Verknüpfung mit jugendkulturellen und sportlichen Aktivitäten ist ebenfalls gewünscht, z.B. Graffitiwände, Skateranlagen, Tischtennisplatten, Basketballkörbe, Bolz-plätze usw.
Auch die Nutzung vorhandener Sporthallen und –plätze hängt maßgeblich von den vorhandenen Kapazitäten im Bezirk und der kooperativen Zusammenarbeit mit anderen Fachämtern ab. Sofern die o.g. Vorschläge umgesetzt werden, ist mit innovativen und kreativen Angeboten der Einrichtungen nach §§ 11 und 13.1 SGB VIII zu rechnen. Das Jugendamt fördert diese im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel (siehe Frage 4) und unterstützt die Projekte fachlich bei der Umsetzung.

Mit freundlichen Grüßen

Max Kindler
Bezirksstadtrat

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SA/264/VI: Sportplätze im Bezirk https://gruene-fraktion-xhain.de/allgemein/sa-264-vi-sportplaetze-im-bezirk/ Thu, 17 Aug 2023 09:59:30 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=25983 Schriftliche Anfrage Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic und Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort von der Abt. Schule, Sport und Facility Management Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. In welchem Zustand ist der Lohmühlen-Sportplatz (Tennisplatz) und wie bewertet das Bezirksamt diesen? Der Tennisplatz auf dem Sportplatz Lohmühleninsel ist in einem desolaten Zustand. Er hat erhebliche

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Schriftliche Anfrage

Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic und Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von der Abt. Schule, Sport und Facility Management

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. In welchem Zustand ist der Lohmühlen-Sportplatz (Tennisplatz) und wie bewertet das Bezirksamt diesen?

Der Tennisplatz auf dem Sportplatz Lohmühleninsel ist in einem desolaten Zustand. Er hat erhebliche Wurzelschäden und ist aufgrund der Unfallgefahr für den Sport bereits gesperrt. Er ist bereits über die Sanierungsliste vorgemerkt und bedarf einer aufwendigen Sanierung. Nach erfolgter Sanierung der Kunstrasenplätze auf dem Willi-Boos-Sportplatz und dem Günter-König-Sportplatz wird der Tennisplatz als Sanierungsmaßnahme angemeldet.

2. Von wem und für welche Aktivitäten wird der Lohmühlen-Sportplatz aktuell genutzt?

Siehe Antwort zur Frage 1.

3. Gibt es neue Überlegungen für die Nutzung des Platzes?

Geplant ist an dem Standort die Entwicklung einer Multifunktionsfläche, die für verschiedene Sportarten genutzt werden kann, unter anderem natürlich auch für Tennis (entsprechende Bodenhülsen werden eingeplant). Verschiedene Vereine haben bereits den Bedarf einer Multifunktionsfläche für Gymnastik, Capoeira, Senior:innensport und Kinderturnen angemeldet. Bei der Sanierungsplanung wird es eine Beteiligung von Vereinen und des Bezirkssportbundes geben.

4. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt den Tennisplatz wieder nutzbar/spielbar zu machen?

Siehe Antwort zur Frage 1.

5. Soll der Tennissportplatz erhalten bleiben und somit weiterhin die Möglichkeit bestehen, dort Tennis zu spielen oder sind dort andere Nutzungen denkbar?

Siehe Antwort zur Frage 3.

6. In welchem Zustand befinden sich die Tennisplätze an der Lobeckstr. und der Züllichauerstr.?

Die Tennisplätze auf dem Sportplatz Lobeckstraße wurden im Jahr 2020 saniert. Die Tennisplätze auf der Sportanlage Züllichauer Straße sind in einem desolaten Zustand und für den Sportbetrieb gesperrt.

7. Welche Gruppen/Vereine nutzen die Tennisplätze an der Lobeckstr. und der Züllichauerstr.?

Die Tennisplätze auf der Sportanlage Lobeckstraße werden von der Tennisabteilung des Vereins BSC Eintracht Südring genutzt. Der Verein hat dort auch ein eigenes Vereinsheim errichtet und ist per Schlüsselvertrag verantwortlich für die Pflege des Platzes und Organisation des Tennisbetriebes. Die Tennisplätze auf der Sportanlage Züllichauer Straße sind in einem desolaten Zustand und für den Sportbetrieb gesperrt.

8. Welche Gründe besteht für die im SIKO (Seite 23 Langfassung) aufgeführten Planung, den Tennisplatzes Züllichauerstr. in ein Kleinspielfeld umzubauen und gibt es diesbezüglich be-reits konkrete Planungen?

Aktuell gibt es noch keine konkreten Planungen. Ansonsten siehe Antwort zu 10.

9. Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn die Tennisplätze saniert werden müssen?

Da es sich um eine aufwendige Sanierung incl. neuer Ballfangzaunanlage handelt, werden Sanierungsmittel in Höhe von geschätzten 500- 600 T€ benötigt.

10. Inwiefern besteht weiterhin die Absicht, den Tennisplatz Züllichauerstr. als Ersatzstandort für Kleingärten vorzuhalten?

Der Tennisplatz auf der Sportanlage ist aktuell noch Ersatzstandort für die Kleingärten.
Eventuell müssen aber die Tennisplätze auf dem Gelände der Carl-von-Ossietzky-Schule aufgrund eines geplanten Schulneubaus verlagert werden. Ob dieser Fall eintritt ist von der Einpassungspla-nung für einen neuen MEB abhängig. Dieser ist von der Sen SBW für das Investitionsprogramm des Landes Berlin zentral angemeldet worden und soll künftig die Aziz-Nesin-GS aufnehmen, da deren Gebäude nicht über das Ende dieses Jahrzehnts hinaus erhaltungs- und auch nicht sanierungsfähig ist. Dies hätte zur Folge, dass die Fläche auf dem Sportgelände Züllichauer Straße als Ersatzstandort benötigt wird.
In diesem Fall müsste eine zeitnahe Sanierung der Tennisplätze erfolgen. Sollte der Fall eintreten, muss eine neue Vorhaltefläche für den beabsichtigten Flächentausch mit der Kleingartenkolonie festgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

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Wärmepumpen, Sportanlagen für alle, Ausschussarbeit – Grüne Anträge in der BVV am 31.08.22 https://gruene-fraktion-xhain.de/allgemein/waermepumpen-sportanlagen-fuer-alle-ausschussarbeit-gruene-antraege-in-der-bvv-am-31-08-22/ Tue, 30 Aug 2022 13:28:10 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=23846 In der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg am 31.08.22 bringt die Grüne Fraktion folgende Anträge ein. Die Versammlung kann im Livestream ab 18 Uhr verfolgt werden. Viel Spaß! Wärmepumpen für Xhain? - DS/0319/VI Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie für Heizung und Kühlung bezirklicher Gebäude in Auftrag zu geben. Die Analyse soll

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In der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg am 31.08.22 bringt die Grüne Fraktion folgende Anträge ein. Die Versammlung kann im Livestream ab 18 Uhr verfolgt werden. Viel Spaß!

Wärmepumpen für Xhain? – DS/0319/VI

HeizungDas Bezirksamt wird aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie für Heizung und Kühlung bezirklicher Gebäude in Auftrag zu geben. Die Analyse soll gleichzeitig untersuchen, ob die jeweilige Liegenschaft auch umliegende Gebäude mit Wärme und Kühlung mitversorgen kann.

„Fast die Hälfte der Berliner CO2-Emissionen werden durch Beheizung, Klimatisierung oder Warmwassernutzung in Gebäuden verursacht. Etwa 40 Prozent des Berliner Energieverbrauchs der Gebäude für Heizung und Warmwasserbereitung könnte mittels Erdwärmesonden bzw. erdgekoppelten Wärmepumpen gedeckt werden. So legen es Zahlen aus 2016 nahe. Um bis 2045 klimaneutral zu sein, müssen wir dieses Potential ausschöpfen. Doch nicht nur die Klimakrise, auch der Angriffskrieg auf die Ukraine macht die Notwendigkeit eines Ausstiegs aus Kohle und Erdgas schmerzlich bewusst. Oberflächennahe Geothermie kann ein wichtiger Baustein zur Dekarbonisierung werden. Auch hier im Bezirk“, so Antragstellerin Britta Kallmann.

Geschlechtergerechte Ausstattung von Sportanlagen – DS/0318/VI 

SportunterrichtDas Bezirksamt wird beauftragt unter der Verwendung von Drittmitteln eine Untersuchung zur geschlechtergerechten Ausstattung von Sportanlagen insbesondere der Umkleidekabinen zu erstellen. Außerdem soll die Anbindung an den ÖPNV, die Anzahl der Fahrradabstellplätze und Beleuchtung der Wege zu den Sportflächen erfragt werden.

Diese Untersuchung sollte  als Grundlage für den Bau und die Sanierung von Sportstätten gelten, und insbesondere die Bedürfnisse von Frauen, Mädchen und queeren Personen berücksichtigen.

„Besonders für Frauen, Mädchen und queeren Personen spielt die Ausstattung, Erreichbarkeit und Sicherheit von Sportanlagen eine Rolle, um sicher Sport treiben zu können. Bei vielen Sportstätten besteht leider noch Handlungsbedarf“, unterstreicht Antragstellerin Jutta Schmidt-Stanojevic.

Berichte an den Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (PHIRW) – DS/0317/VI

Haushalt

Das Bezirksamt wird aufgefordert, dem PHIRW-Ausschuss jährlich schriftlich und ausführlich zu den Themen Personal, Genderbudgeting, erhebliche Preisänderungen bei erworbenen Produkten und Haushalt zu berichten.

„Um seine Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, ist der Ausschuss auf regelmäßige und ausführliche Berichte angewiesen“, begründet Karl-Heinz Garcia Bergt seinen Antrag.

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SA/528/V – Regenrückhaltebecken – Eine Chance für neue Wege für Sport- und Bewegungsflächen für alle Sportler*innen https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/antraege-und-anfragen/sa-528-v-regenrueckhaltebecken-eine-chance-fuer-neue-wege-fuer-sport-und-bewegungsflaechen-fuer-alle-sportlerinnen/ Thu, 17 Dec 2020 10:59:25 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=13582 Schriftliche Anfrage von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort von Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Welche Schritte hat das Bezirksamt, insbesondere der Sportstadtrat unternommen, um auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens Sportflächen zu realisieren? Das Regenrückhaltebecken eignet sich aus der Sicht des Schul- und Sportamtes weiterhin als

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Schriftliche Anfrage von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Schritte hat das Bezirksamt, insbesondere der Sportstadtrat unternommen, um auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens Sportflächen zu realisieren?

Das Regenrückhaltebecken eignet sich aus der Sicht des Schul- und Sportamtes weiterhin als Vorhaltefläche für zwei Großspielfelder für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das Schul- und Sportamt verfolgt weiterhin das Ziel, auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens diese Sportflächen zu realisieren (natürlich unter der Voraussetzung, dass das Regenrückhaltebecken mit seiner jetzigen Funktion nicht mehr benötigt wird). Der Bezirk leidet an einer gravierenden Unterversorgung mit ungedeckten Sportanlagen (In Bezug auf die Kennzahlen ist Friedrichshain-Kreuzberg schlechter als die anderen 11 Bezirke ausgestattet.) und diese Fläche bietet die einzige noch bestehende Möglichkeit, dem Defizit an wettkampfgerechten Sportflächen – auch gerade im Hinblick auf die wachsende Stadt und zunehmende Sportnachfrage – positiv entgegenzuwirken. Ein sehr großes Problem der Infrastrukturvorsorge besteht in der Knappheit öffentlicher Flächen, die für den Ausbau von Sportinfrastruktur in Frage kommen.

Als Nachweis der Möglichkeit der Errichtung von Sportflächen auf dem Gelände ist eine entsprechende Machbarkeitsstudie bereits im Jahr 2011 erstellt worden. In der Bestandsanalyse wurden die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Umnutzung des Regenrückhaltebeckens und der Bestandssituation auf dem Sportareal Züllichauer Straße untersucht. Dabei wurden auch die stadträumlichen Bezüge und die Planungen in der Nachbarschaft berücksichtigt. Durch die geplanten Maßnahmen – neue Sportplätze, neue Tribünengelände, neuer Eingangsbereich – würde das Gelände für den Sport eine hohe Attraktivität und eine neue Adresse im Stadtbild ergeben.

Auch die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Vergangenheit mehrfach Ihren Willen  bekundet, das Regenrückhaltebecken als Sportstandort zu entwickeln. Um in konkrete Bauplanungen einzusteigen, bedürfte es der Bereitstellung von Investitionsmitteln, also der vorherigen Anmeldung des Vorhabens für die Investitionsplanung. Ohne realistischen Termin für die Aufgabe der derzeitigen Nutzung der Fläche als Regenrückhaltebecken ist eine Anmeldung zur Investitionsplanung nicht möglich.

2. In welchem Umfang wird bei einer zukünftigen Planung für das Regenrückhaltebecken, die Besonderheit des Biotops Berücksichtigung finden?

Die Besonderheit des Biotops würde bei künftigen Planungsaufträgen Berücksichtigung finden.

3. In welchem Umfang wird eine Planung für das Regenrückhaltebecken ökologische und nachhaltige Standards sowie die Klimabedeutung des Areals Beachtung finden?

Eine neue Sportstättenplanung steht heute vor vielfältigen Herausforderungen.
Themen wie verändertes Sportverhalten, demographischer Wandel, schulpolitische Entwicklungen, Bedarfsgerechtigkeit, Inklusion, Multifunktionalität und Umnutzungsfähigkeit, aber auch Aspekte wie ökologische und effiziente Bauweisen, die Nutzung regenerativer Energiequellen sowie umwelt- und gesundheitsverträglicher Baustoffe fordern eine gezielte umfangreiche Planung, eröffnen aber auch eine neue Gestaltungsmöglichkeit. Der Sport und nachhaltige Entwicklung sind eng miteinander verbunden. Zur Sicherung der Lebensqualität muss der nachhaltige und effiziente Umgang mit den vorhandenen Ressourcen gewährleistet werden. Diese Forderung gilt als übergeordnetes Ziel auch für den Sportstättenbau. Mittlerweile gibt es viele Instrumente für die Planung nachhaltiger Sportstätten. All diese Standards würden bei der Planung betrachtet. Dazu ist eine ämterübergreifende Planung unabdingbar.

4. In welchem Umfang wird bei einer Sportnutzung die vielfältigen Bewegungsformen wie Freizeit-, Individual- und Vereinssport Beachtung finden und umgesetzt?

Im Jahr 2021 wird der Bezirk eine Sportentwicklungsplanung in Auftrag geben und auch dieser Standort wird dahingehend betrachtet, wie hier Möglichkeiten einer Sportnutzung mit vielfältigen Bewegungsformen wie Freizeit-, Individual- und Vereinssport entstehen könnten. Neu geplante Sportanlagen sollten eine Vielzahl von Angeboten enthalten und diese Fläche ist dafür ein geeigneter Ort zur Umsetzung.

5. Plant das Bezirksamt bei einer angedachten sportlichen Nutzung nur den Vereinssport zu berücksichtigen, oder auch die Vielfalt im Sport anzuerkennen?

Das Ziel ist die qualitative und quantitative Verbesserung der Flächenangebote für Sport und Bewegung im Bezirk. Zielgruppe ist hier bei der angedachten sportlichen Nutzung die gesamte Bewohnerschaft des Bezirks (inklusive Schul- und Vereinssport) mit einem Schwerpunkt bei Kindern und Jugendlichen. Es handelt sich hier um einen entwicklungsfähigen Standort, der neben der Schaffung von zwei Großspielfeldern vielfältige sportliche Bedarfe decken könnte. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4. verwiesen.

6. Wie sollen die Kosten von ehemals 5,5 Millionen Euro aufgebracht werden?

Die Kosten in Höhe von 5,5 Millionen sind nicht mehr auskömmlich (höhere Anforderungen an den Bau von Sportstätten, gestiegene Baupreise, anspruchsvollere Planung) und müssten angepasst werden. Die Kosten für den Bau von zwei Großspielfeldern in dem Regenrückhaltebecken müssten ermittelt und dann als investive Maßnahme angemeldet werden, wegen der Größenordnung der Maßnahme als gezielte Zuweisung durch den Senat. Wenn sich der Bezirk von der Zielstellung verabschieden sollte, hier eine Sportstätte zu errichten, verliert er die wahrscheinlich letzte Möglichkeit, ein solches Vorhaben in Friedrichshain-Kreuzberg langfristig zu realisieren. Der Status quo als unterversorgtester Bezirk in Bezug auf ungedeckte Sportflächen würde damit für alle Zeit fortgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

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