Integration Archive - Grüne Fraktion Xhain https://gruene-fraktion-xhain.de/tag/integration/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverodnetenversammlung von Friedrichshain/Kreuzberg Thu, 13 Mar 2025 14:55:48 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten (DS/1517/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/aktuelles/psychosoziale-versorgung-von-gefluechteten-ds-1517-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/aktuelles/psychosoziale-versorgung-von-gefluechteten-ds-1517-vi/#respond Thu, 13 Mar 2025 14:55:48 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=33866 Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. Februar 2025 Ich frage das Bezirksamt: Welche Angebote der psychosozialen Versorgung gibt es bei uns im Bezirk für Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen? In welchem Umfang wird bei der Errichtung von Geflüchtetenunterkünften die psychosoziale Versorgung und Betreuung mit eingeplant? Wie ist die

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Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. Februar 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Angebote der psychosozialen Versorgung gibt es bei uns im Bezirk für Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen?
  2. In welchem Umfang wird bei der Errichtung von Geflüchtetenunterkünften die psychosoziale Versorgung und Betreuung mit eingeplant?
  3. Wie ist die besondere Situation von Kindern und Jugendliche?

Es antwortet Max Kindler,  Bezirksstadtrat, Abt. Jugend, Familie und Gesundheit

zu Frage 1: Welche Angebote der psychosozialen Versorgung gibt es bei uns im Bezirk für Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen?

Berlin und seine Bezirke haben nun bereits viele Jahre der Geflüchtetenunterbringung und -versorgung erlebt, weshalb Ihre Frage nach den Versorgungsangeboten im Bezirk tatsächlich weiterhin sehr wichtig ist.

Für die psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von Geflüchteten ergeben sich bekanntlich besondere Herausforderungen. So bedarf es kultur- und traumaadaptierter Behandlungsmodelle, die auf die spezifischen Belastungen von Flüchtlingen eingehen können. Auch auf Seiten der Behandler sind transkulturelle und entsprechende traumatherapeutische Kompetenzen sowie einschlägige Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen aus Krisengebieten notwendige Voraussetzungen für eine adäquate Versorgung.

Viele der Menschen, die Flucht-, Trauma- und Verlusterfahrungen erlebt haben, entwickeln auch Folgestörungen. Darüber hinaus können verschiedenste Faktoren diese bereits gemachten Erfahrungen auch im Aufnahmeland negativ beeinflussen, z.B. ein unsicherer Aufenthalt, soziale Isolation, inadäquate Unterbringung oder Sprachbarrieren. Betroffene Menschen haben durch das Erlebte mitunter auch eine sehr eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstfürsorge und zum Selbstschutz und sind deshalb als vulnerable Gruppe per se auf Unterstützung angewiesen.

Es steht für Behandlung das Regelsystem zur Verfügung, wobei die Dolmetscherkosten über vielfältige Wege finanziert werden, was manchmal zu Unstimmigkeiten führt. Es gibt jedoch die Integrationslotsinnen der Diakonie für Unterstützung bei der Nutzung von Einrichtungen. Es gibt den Fachbereich 3 des Gesundheitsamtes mit Sozialarbeit, psychotherapeutischer Beratung, ärztlich-psychiatrischer Untersuchung, Gefährdungseinschätzung, Krisenintervention und Beratung und ggf. Einleitung unterstützender Maßnahmen.

Fernerhin gibt es die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. (Oranienstr.159), den Berliner Krisendienst, Mina e.V. (für Menschen mit Behinderung). Die Kontakt- und Beratungsstellen (KBS) halten für Betroffene Angebote für Begegnungen, Aktivitäten und Austausch vor. Menschen mit Fluchterfahrung werden mit fachlich qualifizierter Beratung und verschiedenen Angeboten der Freizeitgestaltung unterstützt.

Die niedrigschwelligen Angebote nach §5 Psych KG (Kontakt- und Beratungsstellen, Alkohol- und Medikamentenberatungsstelle, Zuverdienst) sind Bestandteil der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung und stehen auch geflüchteten Menschen mit psychischen Erkrankungen offen.

Zusätzlich zu den PEP-finanzierten Angeboten fördert der Bezirk F-K in 2025 zwei Projekte der psychosozialen Versorgung für Geflüchtete aus dem bezirklichen Integrationsfonds. Seit 2016 gibt es das Peer-to-Peer-Projekt für suchtmittelabhängige Menschen, umgesetzt von vista gGmbH. Im Rahmen des Projektes entwickeln von Sucht betroffene Ehrenamtliche mit Migrationshintergrund niedrigschwellige Materialien für den Einsatz in Substitutionspraxen und allgemeinärztlichen Praxen und unterstützen bei Beratungen und Begleitungen von anderen Klient*innen mit Suchterkrankungen, wodurch ein niedrigschwelliger Zugang zum medizinischen (Suchthilfe-) Versorgungssystem ermöglicht wird.

Bereits in 2023 (Projektlaufzeit 01.04.-31.12.2023) wurde die Mobile psychosoziale Beratung für Geflüchtete Menschen über den Integrationsfonds gefördert (aufsuchende Tätigkeit des mobilen Teams in den bezirklichen Flüchtlingsunterkünften, Vermittlung in bezirkliche Beratungsangebote, Vernetzung mit den bereits bestehenden Psychosozialen Angeboten im Bezirk). Das Projekt wird in 2025 erneut gefördert (Projektlaufzeit 15.02.-31.12.2025) und vom Träger ajb GmbH umgesetzt.

Für 2025 ist zudem die Förderung eines weiteren Projekts über Zuwendungen im Bereich des Partizipationsbüros geplant, dass geflüchtete Menschen im Bezirk an möglichst sozialraumnahe therapeutische Angebote heranführen soll.

zu Frage 2: In welchem Umfang wird bei der Errichtung von Geflüchtetenunterkünften die psychosoziale Versorgung und Betreuung mit eingeplant?

Zum erfragten Umfang kann das Bezirksamt keine Aussage machen. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist verantwortlich für die Erstaufnahmeeinrichtungen und landeseigenen Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete in Berlin. Diese werden in der Regel von Dritten im Auftrag des LAF betrieben. Vertragliche Grundlage ist eine umfangreiche Leistungsbeschreibung, die aufgrund des Leistungsvolumens EU-weit ausgeschrieben wird.

Die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten in Berlin wird allgemein durch ein Netzwerk spezialisierter Einrichtungen und Projekte begleitet. Dazu gehören das Zentrum Überleben gGmbH, das medizinische, psychotherapeutische und sozialarbeiterische Unterstützung anbietet. Außerdem arbeiten sowohl XENION Berlin als psychotherapeutische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und das Gesundheitszentrum für Flüchtlinge (GZF) eng zusammen. Psychosoziale Erstdiagnostik- & Verweisberatungsstelle (PEV) führt psychiatrische Erstuntersuchungen bei neu in Berlin ankommenden Geflüchteten durch und leitet sie bei Bedarf an geeignete Versorgungseinrichtungen weiter.

Insgesamt zeigt sich, dass Berlin über ein vielfältiges Angebot an psychosozialen Unterstützungsleistungen für Geflüchtete verfügt. Dennoch bestehen weiterhin Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die gleichmäßige Verteilung von Unterkünften und die Integration in das Regelsystem.

Medizinische Einrichtungen zeigen mitunter weniger Bereitschaft, Leistungen ohne Entgelt zu erbringen bzw. aufwendige Abrechnungsverfahren zu bearbeiten. Auch die Clearingstelle stößt bei der medizinischen Einbettung geflüchteter Menschen in das Regelsystem an ihre Grenzen.

Das Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg weißt in den Abstimmungsrunden mit dem LAF stets auf die Wichtigkeit der allgemeinen Gesundheitsversorgung und der psychosozialen Versorgung hin. Dies ist ebenfalls regelmäßig Thema in den Bezirksstadträtesitzungen mit den betroffenen Senatsverwaltungen.

Das Bezirksamt selbst steht im Rahmen der Begehungen vor Eröffnung der Einrichtungen in Kontakt mit den Einrichtungsleitungen/ Trägern und kann so als Ansprechpartner auch auf die verschiedensten Beratungsmöglichkeiten hinweisen. Die mit der Leitung der Einrichtungen betrauten Träger sind zudem im Hilfesystem häufig gut vernetzt.

Die QPK hat die Bedarfe an psychosozialer Beratung und Versorgung angemeldet, als die Nutzung von Flächen in der geplanten Flüchtlingsunterkunft Hasenheide abgefragt wurde.

zu Frage 3: Wie ist die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen?

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Altern werden stets vor Schulbeginn im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Bezirks untersucht. Bestehen hier anamnestisch Hinweise auf Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich bei Kinder und/oder Eltern werden die Familien weitervermittelt, bzw. beraten zu Angeboten, z.B. EFB, SpD, KJPD, SIBUZ, SPZ etc.

Die spezifisch psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahren mit psychischen Störungen erfolgt teilweise in den regulären Versorgungsstrukturen des SGB V-Systems und teilweise in Kooperation zwischen KJPD und Jugendhilfe als Psychotherapie nach SGB VIII. Beide Systeme sind im bezirklichen Kontext nicht spezifisch auf die Bedarfe geflüchteter Menschen ausgerichtet und spätestens im Anschluss an die Pandemie über die Belastungsgrenze hinaus beansprucht. Wartezeiten im SGB V System betragen derzeit ca. 6 Monate. Die subsidiäre kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik im KJPD beginnt meist innerhalb von 2-3 Wochen nach Anmeldung und dauert zumeist ca. 2-3 Monate. Allerdings gelingt zurzeit die Weiterleitung in psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsangebote sowohl ins SGB V als auch ins SGB VIII kaum noch. Akutinterventionen leistet der KJPD oder die Klinik für KJPP im Vivantes Klinikum am FH ohne Wartezeiten. Als weitere Beratungsstelle bei Suizidalität und psychischen Belastungen bietet der Träger „Neuhland“ eine Sprechstunde in Friedrichshain-Kreuzberg an. Weiterführende psychosoziale Versorgungsangebote speziell für geflüchtete Minderjährige und junge Erwachsene werden nicht über Gesundheit sondern laut Berliner Geschäftsverteilungsplan von den für Jugend und Bildung zuständigen Verwaltungen geplant und gesteuert. Überregional hat der Träger „Xenion“ mit Sen BJF einen Trägervertrag zur Diagnostik und Kurzzeitintervention bei geflüchteten traumatisierten Minderjährigen, ist aber wie das ganze System nicht mehr in der Lage, die Anfragen zu bearbeiten. Im Transitionsbereich bietet „Soulspace“ Beratung für Menschen ab 15 Jahren an, leitet aber Menschen ab dem 18. Lebensjahr nur in Fällen von psychotischen Erkrankungen und schweren Depressionen in die kooperierende Psychiatrische Institutsambulanz des Klinikums am Urban über, so dass der überwiegende Teil der dort beratenen Menschen keine Anschlussbetreuung über „Soulspace“ erhalten kann.

Im Bereich Gesundheit sind die bezirklichen Psychiatriekoordinationen vorrangig für die Planung und Steuerung der Angebote des Psychiatrieentwicklungsprogramms zuständig, von dem Minderjährige explizit ausgenommen sind. Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen werden somit aus den Planungsstrukturen ausgeschlossen, obwohl das PsychKG Berlin eine umfassende Versorgung für alle psychisch erkrankten Personen vorsieht. Als einziges systematisch in allen Bezirken vorgehaltenes niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot für psychisch erkrankte Minderjährige und ihre Familien sehen sich die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste der Berliner Gesundheitsämter mit massiv gestiegenen Hilfebedarfen konfrontiert, die im Rahmen der ihnen derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht abgedeckt werden können. Gleichzeitig scheinen die KJPDs derzeit die einzigen Versorgungsangebote zu sein, die gleichermaßen mit den Strukturen des Gesundheitswesens wie mit denen der Jugendhilfe und des Bildungswesens vertraut sind. Daraus resultiert, dass die KJPDs auch noch Ressourcen, welche eigentlich in die Versorgung der minderjährigen Patienten fließen sollten, in die Unterstützung der Planung und Steuerung der gemeindeintegrierten Versorgung investieren müssen. Die spezifische Versorgung geflüchteter Minderjähriger mit psychischen Störungen ist aufgrund dieser Situation nur ein Teilaspekt des Aufgabenfeldes.

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Landesamt für Einwanderung muss wieder arbeitsfähig sein (DS/1294/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/landesamt-fuer-einwanderung-muss-wieder-arbeitsfaehig-sein-ds-1294-vi/ Thu, 26 Sep 2024 13:24:25 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28631 Die gegenwärtige Situation beim Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) stellt für zahlreiche betroffene Menschen eine unzumutbare Belastung dar. Seit Juli 2024 sind Onlinetermine für Monate im Voraus ausgebucht und das Amt ist telefonisch oder per Kontaktformular kaum erreichbar. Diese mangelhafte Erreichbarkeit der Behörde führt zu einer massiven Rechtsunsicherheit, zu existenziellen Notlagen und psychischem Stress für

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Die gegenwärtige Situation beim Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) stellt für zahlreiche betroffene Menschen eine unzumutbare Belastung dar. Seit Juli 2024 sind Onlinetermine für Monate im Voraus ausgebucht und das Amt ist telefonisch oder per Kontaktformular kaum erreichbar. Diese mangelhafte Erreichbarkeit der Behörde führt zu einer massiven Rechtsunsicherheit, zu existenziellen Notlagen und psychischem Stress für viele Menschen, die auf einen rechtzeitigen Termin beim LEA für ihre Arbeitsplätze, Krankenversicherungen und Sozialleistungen angewiesen sind. Betroffene suchen stattdessen Hilfe bei lokalen Beratungsstellen, die den steigenden Unterstützungsbedarf nicht mehr stemmen können, zumal sie nicht dazu ausgelegt sind, Aufgaben des LEA zu übernehmen.

Deshalb fordert die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg den Senat in einer Resolution (DS/1294/VI) dazu auf, die Arbeitsfähigkeit des LEA schnellstmöglich wiederherzustellen. Das LEA muss ein verlässliches und transparentes System zur Terminvergabe einführen, das allen Antragsteller*innen wieder einen zeitnahen Zugang zu den notwendigen Terminen und Bearbeitungen gewährt. Zusätzlich ist eine personelle Aufstockung notwendig, um die bestehenden Rückstände aufzuholen und sicherzustellen, dass damit zukünftige Anträge rechtzeitig bearbeitet werden.

Hülya Kilic, Mitglied im Ausschuss für Partizipation, Migration und Integration, sagt dazu: „Immer wieder werden von Bürger*innen aus Friedrichshain-Kreuzberg Probleme und Herausforderungen mit dem Landesamt für Einwanderung an die Bezirksebene herangetragen. Diese gefährden nicht nur die Existenz vieler Menschen, sondern schwächen auch das Vertrauen in staatliche Institutionen. Es ist die Aufgabe des Landes Berlin, die Verwaltungsprozesse im Aufenthaltsrecht schnell und effektiv zu verbessern.“

 

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Infrastrukturelle Versorgung von Familien und Kindern in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung an der Hasenheide (DS/1225/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/infrastrukturelle-versorgung-von-familien-und-kindern-in-der-geplanten-erstaufnahmeeinrichtung-an-der-hasenheide-ds-1225-vi/ Wed, 10 Jul 2024 09:32:21 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28667 Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. Juni 2024 Ich frage das Bezirksamt:  Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen von Berlin? In welchen Gesprächsrunden des Bezirksamtes mit der LAF wird die infrastrukturelle Versorgung der Kinder und Familien in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für

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Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. Juni 2024

Ich frage das Bezirksamt: 

  1. Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen von Berlin?
  2. In welchen Gesprächsrunden des Bezirksamtes mit der LAF wird die infrastrukturelle Versorgung der Kinder und Familien in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide, wie z.B. die Versorgung mit Kitaplätzen, Schulplätzen, Beratungsangeboten etc. erarbeitet und beschlossen?
  3. Wie und an welchen Standorten soll die Beschulung der Kinder im schulpflichtigen Alter, die in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide untergebracht werden sollen, umgesetzt werden?

Es antwortet Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin, Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima

1. Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen von Berlin?

Die Dauer variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. wie viele Menschen in Berlin ankommen und wie viele Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stehen. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) soll eigentlich nur bis zu 6 Monaten andauern. Angesicht der jetzigen Lage bleiben Geflüchtete jedoch mitunter länger als 6 Monate in der EAE, bevor sie einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft erhalten. Dem Bezirk liegen dazu keine genaue Statistik vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor.

2. In welchen Gesprächsrunden des Bezirksamtes mit der LAF wird die infrastrukturelle Versorgung der Kinder und Familien in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide, wie z.B. die Versorgung mit Kitaplätzen, Schulplätzen, Beratungsangeboten etc. erarbeitet und beschlossen?

Bisher gibt es Gespräche zwischen Bezirk und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Der Bezirk hat bereits in Zusammenarbeit mit Fachämtern und Akteuren vor Ort einen Aufschlag für mögliche Bedarfe ermittelt. Der Bezirk hat sich mit der Bitte von der Senatsverwaltung, dass ein integrierter Planungsprozess mit Senat, LAF, Bezirk und Akteuren vor Ort aufgesetzt wird und zusätzliche Mittel für soziale Infrastruktur und Angebote sowohl in der Einrichtung als auch im Sozialraum zur Verfügung gestellt werden. Hier gab es bisher positive Signale, aber noch keine konkreten Schritte. Ohne entsprechende zusätzliche Mittel in ausreichender Größenordnung sieht der Bezirk die Versorgung der Menschen vor Ort als unzureichend/gefährdet. Schon jetzt sind zentrale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Gebiet überlastet, es fehlt vor allem an ausreichender Regelfinanzierung. Dies hat sich mit der Beendigung des QM-Verfahrens und dem Wegfall der Fördermittel noch einmal verschärft. Der Bezirk wird die Menschen vor Ort im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen, Z.B. im Bereich Asyl- und Rechtsberatung, mobile Sozialberatung usw., die über das Partizipationsbüro koordiniert werden.

3. Wie und an welchen Standorten soll die Beschulung der Kinder im schulpflichtigen Alter, die in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide untergebracht werden sollen, umgesetzt werden?

Das Schul- und Sportamt setzt sich aus Kapazitätsgründen und zur Sicherstellung der Schulpflicht u.a. für die Einrichtung eines Schulangebots in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung an der Hasenheide ein. Zuletzt wurde ein Bedarf an Räumlichkeiten für ca. 30 Willkommensklassen gemeldet, die alle einer unserer Schulen fest zugeordnet werden sollen, für die es aber nur wenige Platzkapazitäten an unseren Schulstandorten gibt. Die Schulen rund um die Hasenheide sind bereits an ihrer Kapazitätsgrenze und können eine zusätzliche Beschulung dieser Größenordnung im Ortsteil Kreuzberg nicht bewältigen. Der Bezirk setzt sich weiterhin bei der Sen BJF für eine nachhaltige Lösung ein, um die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, insbesondere angesichts des erwarteten hohen Anteils an schulpflichtigen Kindern in dieser Unterkunft. Die Schulpflicht ist bei der erwarteten Zahl der schulpflichtigen Kinder in der Unterkunft nur umsetzbar, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

– weitere Verdichtung an den Regelschulen zur Aufnahme neuer Willkommensklassen

– temporäre Beschulung in der Unterkunft

– Verabredung mit BA Neukölln, um Möglichkeiten der Unterstützung zu suchen

– Inkaufnahme längerer Schulwege.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Herrmann

Bezirksbürgermeisterin

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Recht auf Bildung für alle umsetzen – Mehrfachnutzung von bezirklichen Einrichtungen ermöglichen (DS/1133/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/aktuelles/recht-auf-bildung-fuer-alle-umsetzen-mehrfachnutzung-von-bezirklichen-einrichtungen-ermoeglichen-ds-1133-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/aktuelles/recht-auf-bildung-fuer-alle-umsetzen-mehrfachnutzung-von-bezirklichen-einrichtungen-ermoeglichen-ds-1133-vi/#respond Thu, 02 May 2024 09:54:27 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=33683 Zu einem erfolgreichen Ankommens- und Integrationsprozess gehört der frühzeitige Zugang zu Bildungsangeboten. Das Berliner Schulgesetz definiert ein Recht auf eine zukunftsfähige und diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung jedes jungen Menschen, ungeachtet der ethnischen, sozialen und familiären Herkunft (§2 Abs. 1 SchulG Berlin). Dem müssen wir nachkommen, indem wir die Beschulung in den Aufnahmeeinrichtungen so kurz

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Zu einem erfolgreichen Ankommens- und Integrationsprozess gehört der frühzeitige Zugang zu Bildungsangeboten. Das Berliner Schulgesetz definiert ein Recht auf eine zukunftsfähige und diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung jedes jungen Menschen, ungeachtet der ethnischen, sozialen und familiären Herkunft (§2 Abs. 1 SchulG Berlin). Dem müssen wir nachkommen, indem wir die Beschulung in den Aufnahmeeinrichtungen so kurz wie möglich halten und ein Konzept zur Mehrfachnutzung von bezirklichen Einrichtungen anstoßen, so dass diese zur Beschulung von Willkommensklassen genutzt werden können.

Die grüne Fraktion fordert deshalb in einem Antrag (DS/1133/VI) das Bezirksamt auf, innerhalb einer Steuerungsrunde ein Konzept für eine Mehrfachnutzung von Räumen in bezirkseigenen oder vom Bezirk angemieteten Räumen zu erarbeiten, mit dem Ziel, zusätzliche Raumkapazitäten zur Beschulung von Willkommensklassen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu schaffen.

Dazu sagt Olja Koterewa, Vorsitzende des Ausschusses für Schule: „Eine dauerhafte Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Räumen der Erstaufnahmeeinrichtungen führt zu Segregation und Ausgrenzung. Ziel muss sein, sie zeitnah in die Regelbeschulung einzugliedern. Dafür sollten alle dem Bezirk zur Verfügung stehenden Ressourcen genutzt werden können – damit Schulen die Möglichkeit haben, auf externe Räumlichkeiten zurückzugreifen und diese z.B. für den Unterricht von Willkommensklassen zu nutzen, wenn die Räume in den Schulen nicht mehr ausreichen.“

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Wie viel sogenannten Erstsprachenunterricht gibt es in unserem Bezirk? (DS/1106/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/wie-viel-sogenannten-erstsprachenunterricht-gibt-es-in-unserem-bezirk-ds-1106-vi/ Tue, 02 Apr 2024 10:52:21 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28066 Mündliche Anfrage eingereicht von Vito Dabisch zur BVV am 20. März 2024 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung Schule, Sport und Facility Management Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. An welchen Schulen in unserem Bezirk werden wie viele Stunden sogenannten Erstsprachenunterricht in welchen Sprachen für je wie viele Schüler*innen angeboten? Die Beantwortung der Frage 1 entnehmen Sie

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Mündliche Anfrage eingereicht von Vito Dabisch zur BVV am 20. März 2024

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. An welchen Schulen in unserem Bezirk werden wie viele Stunden sogenannten Erstsprachenunterricht in welchen Sprachen für je wie viele Schüler*innen angeboten?

Die Beantwortung der Frage 1 entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 1. (siehe PDF zur Drucksache am Ende)
Zusätzlich gibt es noch den durch die Konsulate durchgeführten muttersprachenlichen Ergänzungsunterricht (siehe Anlage 2).

2. Wie erfolgt der Abgleich des Angebots mit den Wünschen von Eltern und Kindern vor Ort?

Die Eltern melden mit einem dafür vorgesehenen Formular der SenBJF die Sprachwünsche an, die Schule sammelt diese und über eine Prognoseabfrage wird der Bedarf über die regionale Schulaufsicht an die koordinierende Stelle der SenBJF weitergeben, um die Einrichtung der Gruppen zu organisieren. Die Konsulate organisieren ihren Unterricht in Eigenregie.

3. Wie viele Schüler*innen sind nötig, um eine neue Gruppe erstsprachlichen Unterrichts zu eröffnen?

Für den Erstsprachenunterricht sind 12 Schüler*innen nötig. Für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht entscheidet das jeweilige Konsulat über die Bereitstellung von Personal und auch über die Mindestanzahl an Schüler*innen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

PDF zur Drucksache

 

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Mündliche Anfrage (DS/2068/V): Berufsbild der Integrationslots*innen https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/muendliche-anfrage-ds-2068-v-berufsbild-der-integrationslotsinnen/ Wed, 30 Jun 2021 09:49:26 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=21360 eingereicht von Dr. Wolfgang Lenk, B'90/Die Grünen  Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Familie, Personal und Diversity, Straßen-und Grünflächenamt Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung eines Berufsbildes Integrations- lots*innen, mit dem seit 2017 versucht wurde, das Lotsenprogramm vermehrt auf stabile Beschäftigungsverhältnisse umzustellen? Es gibt bisher kein Berufsbild Integrationslots*innen.

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eingereicht von Dr. Wolfgang Lenk, B’90/Die Grünen 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Familie, Personal und Diversity, Straßen-und Grünflächenamt

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung eines Berufsbildes Integrations- lots*innen, mit dem seit 2017 versucht wurde, das Lotsenprogramm vermehrt auf stabile Beschäftigungsverhältnisse umzustellen?

Es gibt bisher kein Berufsbild Integrationslots*innen. Zuständig ist die Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) – Bereich der Beauftragten für Integration und Migration Katarina Niewidzial. Die Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales möchte in 2021 ein Pilotprojekt gemeinsam mit der Berliner Verwaltungsakademie (VAK) starten, eine Art Verwaltungslehrgang für die Integrationslots*innen, so dass sie bessere Chancen auf reguläre Stellen in der Verwaltung haben. Die Angebote der VaK sind bisher ausschließlich ausgerichtet auf die Aus-und Weiterbildung von Angestellten des Landes Berlin. Dies soll perspektivisch geöffnet werden für die Qualifizierung von Integrationslots*innen. Aus fachlicher Perspektive sinnvoll.

2. Wie viele Integrationslots*innen/Stadtteilmütter sind mit welchen Stunden- volumina in den Förderungsbereichen
a. frühe Bildung, Erziehung und gesundes Aufwachsen,
b. interkulturelle Familienbegleiter*innen (auch in Kitas und Familienzentren),
c. Begleitung von Geflüchteten aktuell unterwegs?

Integrationslots*innen: 13 Integrationslots*innen (Minimum 30h pro Woche und max. 39h) plus 2 Leitungen (1x 39h und 1x 10h)

Stadtteilmütter/-vater: Im Bezirk sind aktuell 26 Stadtteilmütter und 1 Stadtteilvater tätig. Träger des Stadtteilmütterprojektes ist das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e.V.
– 1 Stadtteilmutter ist beim Träger Nestwärme über das Landesprogramm Berliner Familienzentren mit 30 Stunden pro Woche beschäftigt.
– 14 Stadtteilmütter werden über das Landesprogramm Stadtteilmütter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit jeweils 30 Stunden pro Woche finanziert und haben ihren Schwerpunkt im Ortsteil Kreuzberg in den Bezirksregionen I, III und IV.
– 2 Sozialassistentinnen/ interkulturelle Familienbegleiter*innen (ehemalige Stadtteilmütter mit Aufbauqualifizierung) werden über das Jugendamt mit jeweils 20 Stunden pro Woche finanziert und sind überwiegend in der Bezirksregion I eingesetzt.
– 11 Stadtteilmütter und 1 Stadtteilvater werden über § 16 i SGB II beschäftigt mit 7x 20 Stunden und 5 x 30 h pro Woche. Ihr Tätigkeitsfeld liegt schwerpunktmäßig in der Werner Düttmann-Siedlung sowie in der Bezirksregion II.

40 % der Arbeitszeit benötigen die Stadtteilmütter für Vor-und Nachbereitung, regelmäßige Teambesprechungen, Vernetzungsarbeit, Dokumentation, Supervision und Öffentlichkeits- arbeit. 60 % der Arbeitszeit wird für die direkte Arbeit mit den Familien genutzt.
Die Bereiche frühe Bildung, Erziehung und gesundes Aufwachsens finden sich inhaltlich sowohl in der individuellen interkulturellen Familienbegleitung wieder als auch in der interkulturellen Familienbildung in den Einsatzstellen wie Kitas, Schulen und Unterkünften.
Es werden ca. 316 Stunden pro Woche in Einsatzstellen geleistet und davon 20 Stunden in Unterkünften (so der Zugang möglich ist). Aktuell erfolgt eine Verlagerung der Stunden in den öffentlichen und medialen Raum.
164 Stunden in der Woche werden Familien individuell begleitet, davon werden Familien mit aktueller Fluchtgeschichte ca. 50 Stunden pro Woche begleitet.

3. Welche Folgen und Schwierigkeiten kann das Bezirksamt seit dem Beginn der Pandemie für die Lotsenprojekte beobachten bzw. feststellen?

Integrationslots*innen
Der Bedarf an Integrationslots*innen im Bezirk übersteigt nach wie vor die Nachfrage, sie ist eher gestiegen da viele Beratungsstellen oder Behörden weniger gut während der Pandemie erreichbar sind. Die Zahl der derzeit eingesetzten Lots*innen ist im Vergleich zu 2019 um 10 Personen (von 5 auf 15) gestiegen.
Die Aufgaben haben sich verändert. Es findet weniger Begleitung (durch Umstellung auf digitale Behördengänge und telefonische Beratung) statt, dafür gibt es jetzt mehr ausführliche Beratung (nicht nur Verweisberatung wie eigentliche Aufgabe). Außerdem haben sich bestimmte Anfragen für Sprachen geändert, es besteht eine hohe Nachfrage nach Rumänisch, Bulgarisch, Russisch und Georgisch. Tigrinja ist weiterhin sehr gefragt und kann nicht ausreichend abgedeckt werden. Auch Türkisch ist gefragt, es gibt keine Integrationslots*innen für Türkisch (Programm ist für Geflüchtete ausgelegt nicht Menschen mit Migrationsgeschichte).

Stadtteilmütter/-vater
Die Stadtteilmütter sind normalerweise zu zweit regelmäßig in 14 verschiedenen Bildungseinrichtungen, wie Familienzentren, Kitas, Grundschulen und Begegnungsstätten, Unterkünften eingesetzt. In Zeiten von Corona musste die Arbeit umgestellt werden. Eine Herausforderung, die den Stadtteilmüttern gut gelungen ist, war es den Kontakt zu den Familien zu halten als auch neue Kontakte zu Familien aufzubauen. So konnten die Stadtteilmütter nicht mehr wöchentlich in Kitas und Schulen mitarbeiten, sondern waren nur noch bei Bedarf bei Elterngesprächen dabei. Dieser Bedarf ist seit Pandemiebeginn kontinuierlich gestiegen. Der Anteil an telefonischen Beratungen hat stark zugenommen. Dazu gehörte auch, die Familien beim Homeschooling zu unterstützen, den Eltern zu helfen, an die Aufgaben zu kommen und diese zu erklären, Kontakt zur Schule herzustellen, bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen wie z.B. den technischen Voraussetzungen, zu helfen. Die Stadtteilmütter waren bei vielen Elterngesprächen in der Schule dabei und haben eine wichtige Brückenfunktion übernommen. In Bezug auf die Pandemie leisten die Stadtteilmütter viel Aufklärungsarbeit und geben den Familien diesbezüglich viele Informationen weiter.
Die Stadtteilmütter sind in Zeiten von Corona für viele Familien die einzigen Ansprechpartnerinnen, da viele Ämter und Institutionen auf digitale Zugangswege umgestiegen sind und hier mehr sprachliche Barrieren entstehen. Auch Gewalterfahrungen und Themen wie Trennung und Scheidung haben zugenommen und wurden an die Stadtteilmütter herangetragen. Familien wenden sich mit fast allen Anliegen an die Stadtteilmütter, was auch zum Teil zu Überlastungen der Stadtteilmütter selbst geführt hat. Die Stadtteilmütter haben neue Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien erworben, um Familien besser erreichen und unterstützen zu können. Inzwischen bieten sie eigenständig Onlineformate zum Beratungs-und Informationsaustausch für Familien, auch für Familien in Unterkünften an.
Viele ihrer Aktivitäten haben die Stadtteilmütter inzwischen nach draußen verlagert, weshalb sie viel stärker im öffentlichen Raum wie auf Spielplätzen, Spielstraßen, vor Supermärkten, Kitas und Schulen ihre Angebote unterbreiten. Folgen und Schwierigkeiten zeigten sich darin, dass Stadtteilmütter oft bis zur eigenen Erschöpfung bereit sind, Familien zu unterstützen, zu begleiten. Zu einem wichtigen Bestandteil der fachlichen Begleitung gehört daher die Arbeit an der Fähigkeit zur professionellen Nähe. Unter den Stadtteilmüttern ist in Zeiten der Pandemie der Krankenstand gestiegen, insbesondere bei den Stadtteilmüttern, die selbst zu Risikogruppen gehören. Von den 26  Stadtteilmüttern sind zu Beginn der 2. Welle im Rahmen von mehreren Wochen allein 11 Stadtteilmütter selbst an Corona erkrankt. Die Stadtteilmütter hatten unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ja weiterhin mit Familien Kontakt, sie haben die Familien begleitet und waren damit im öffentlichen Raum unterwegs, so dass die Gefahr, sich anzustecken nie vollkommen ausgeschlossen werden konnte.
Unter diesen schwierigen Bedingungen zeigen sich die Stadtteilmütter und der Vater hochengagiert und kreativ, um Familien gut zu begleiten. Den Stadtteilmüttern und Integrationslots*innen gehört unsere Anerkennung. Sie sind die Menschen, die den Kontakt zu den Familien in diesen schwierigen Zeiten aufrechterhalten und Brücken in die Institutionen Kita, Schule sowie zu den Ämtern und Diensten auch während des Lockdown  ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Herrmann

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Neugeborene „ohne Identität“ trotz UN-Kinderrechtskonvention? https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/antraege-und-anfragen/neugeborene-ohne-identitaet-trotz-un-kinderrechtskonvention/ Mon, 01 Aug 2016 19:33:12 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=1000 DS/2267/IV Mündliche Anfrage Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viel Familienzuwachs bei Geflüchteten durch Geburten gab es hier im Bezirk seit Existenz der bezirklichen Notunterkünfte? 2. Haben alle diese Neugeborenen eine Geburtsurkunde erhalten oder hilfsweise zumindest den Auszug aus dem Geburtsregister, falls die Eltern durch Flucht und Kriegswirren nicht die verlorenen benötigten Dokumente beibringen konnten?

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DS/2267/IV Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viel Familienzuwachs bei Geflüchteten durch Geburten gab es hier im Bezirk seit Existenz der bezirklichen Notunterkünfte?

2. Haben alle diese Neugeborenen eine Geburtsurkunde erhalten oder hilfsweise zumindest den Auszug aus dem Geburtsregister, falls die Eltern durch Flucht und Kriegswirren nicht die verlorenen benötigten Dokumente beibringen konnten?

3. Falls nicht, wie wird dafür Sorge getragen, dass die Vorsorgeuntersuchungen eingehalten werden können und die Kinderärzt*innen ihre Vergütung dafür erhalten?

Nachfrage:

1. Gibt es eine Anweisung der Innenverwaltung an die Standesämter, alternativ den Auszug aus dem Geburtsregister automatisch auszuhändigen?

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

zu Frage 1:
Ihre Frage nach 1 kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht erschöpfend beantworten.
Weder beim Standesamt noch beim Gesundheitsamt gibt es eine Statistik, die Neugeborene explizit in Flüchtlingseinrichtungen erfasst. Eine Anfrage an die Flüchtlingsinitiativen hat über Nacht noch nicht zum Ergebnis geführt, dass sich sozusagen aus der Erfahrung heraus eine Antwort bekommen hätte. Eine Abfrage bei den Heimtreibern des Bezirks konnte heute so schnell nicht zustande gebracht werden.

zu Frage 2:
Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg bejaht diese Frage mit dem Personenstands…
Eine unerwartete Störung und zugleich eine Gemeinheit, wenn man hier vorne sitzt und
nicht steht und nicht Fußball verfolgen kann. Okay, aber vielleicht werden wir ja wenigstens zwischendurch auf den Laufenden gehalten.

Aber jetzt zurück ernsthaft zu Ihrer Frage: Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg bejaht Ihre Frage mit dem Personenstandsgesetz und der dazugehörigen Verordnung ist die Anzeigepflicht von Geburten gesetzlich geregelt. Krankenhäuser, Geburtshäuser, Hebammen übermitteln den Standesämtern die Geburtsanzeigen und ggf. vorab bereits dazugehörige Papiere in Kopie, Pass, Ausweis, Geburtsurkunde der Eltern, Eheurkunde ggf. alles in Kopie.

Wenn die Identität der Eltern geklärt ist, erhalten die Familien eine Geburtsurkunde. Wenn die Identität der Eltern noch nicht geklärt ist, erhalten die Eltern einen Auszug aus dem Geburtsregister oder eine sogenannte Zurückstellungsbescheinigung, wenn weder Geburtsurkunde noch ein Auszug aus dem Geburtsregister ausgestellt werden können, weil zum Beispiel die Eltern für die Festlegung des Nachnamens ihres Kindes noch Unterlagen nachzuweisen haben.

Das Standesamt signalisiert kein Problembewusstsein, dass Kinder ohne eine Bescheinigung bleiben. Wenn die Frage darauf fußt, dass es in der Praxis eine andere Erfahrung gibt, dann sollten wir die andere Erfahrung, wenn sie konkret ist, am konkreten Fall auch noch mal untersuchen, weil so kann ich sie nicht anders beantworten, als in dem ich Ihnen vortrage, wie es geregelt ist und nach Darstellung des Standesamtes auch gehandhabt wird.

zu Frage 3:
… antwortet das Gesundheitsamt: „Kinder und Jugendliche geflüchteter Eltern, auch
ohne nachweisbaren Krankenversicherungsschutz, wurden in Unterkünften von niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten untersucht und betreut. Kinder, die altersmäßig in Frage kommen, wurden diesbezüglich mit einem Vorsorgeheft von der Honorarärztin des Gesundheitsamtes ausgestattet.“ Das kennen wir ja alles aus der Praxis. „Eltern, Betreiber und das Personal der Einrichtungen wurden über die Möglichkeit, den Sinn und Zweck von Vorsorgeuntersuchungen informiert.“

Das Gesundheitsamt kann keine Aussagen zur Vergütung von Ärztinnen und Ärzten und ggf. entgangenen Vergütungen von Ärztinnen und Ärzten treffen. Und …, die EM übernimmt die BVV.

zu Nachfrage 1:
Diese Nachfrage verneint das Standesamt. Nein, es gibt eine solche Anweisung nicht. Sie ist auch nicht notwendig, weil geregelt ist, wann Geburtsurkunde, wann Auszug aus dem
Geburtsregister oder eben auch die Zurückstellungsbescheinigung ausgestellt werden. Dankeschön.

Frau Gärtner:
Also ist es Familien dementsprechend möglich, die also jetzt nicht die Papiere beibringen
können, mit einem sogenannten Zurückstellungsbescheid … bescheinigung trotzdem zum
Kinderarzt zu gehen und dort die U1, U2, U3 usw. zu machen? Also es geht ja einfach um den Versicherungsschutz des Kindes?

zu Nachfrage 2:
Der Versicherungsschutz wird ja erst mal nicht über Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtsregister gewährt, sondern ist eine Frage, in welchem Status der Asylbegehrende
ist und mit welcher Versicherungskarte, mit welcher Versicherung die Familie ausgestattet
ist. Und insofern kann ich nur darauf verweisen, dass es einerseits die Betreuung in den Einrichtungen gibt durch die Honorarärztin des Gesundheitsamtes und auf der anderen Seite hängt es in der Tat davon ab, welchen Krankenschein oder welche Gesundheitskarte die Familie vom LaGeSo oder vom Leistungsträger bekommen hat.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.06.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Taina Gärtner

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