inklusive Sportstätten Archive - Grüne Fraktion Xhain https://gruene-fraktion-xhain.de/tag/inklusive-sportstaetten/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverodnetenversammlung von Friedrichshain/Kreuzberg Mon, 17 Feb 2025 14:35:01 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 Sanierung und Neubau von Sportanlagen nach der DIN 18040 – Norm Barrierefreies Bauen im Bezirk (SA/366/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/sanierung-und-neubau-von-sportanlagen-nach-der-din-18040-norm-barrierefreies-bauen-im-bezirk-sa-366/ Thu, 20 Jun 2024 16:35:33 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28036 Initiator*innen: Jutta Schmidt-Stanojevic und Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Wie viele Sportanlagen sollen im Bezirk nach DIN 18040 saniert bzw. neugebaut werden? Die DIN 18040 findet zukünftig bei jeder Sanierungsmaßnahme und Neubaumaßnahme Beachtung. Jährlich werden 1-2 Sportanlagen unter Anwendung der DIN 18040 saniert. Neubaumaßnahmen gibt es im

Der Beitrag Sanierung und Neubau von Sportanlagen nach der DIN 18040 – Norm Barrierefreies Bauen im Bezirk (SA/366/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Initiator*innen: Jutta Schmidt-Stanojevic und Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Sportanlagen sollen im Bezirk nach DIN 18040 saniert bzw. neugebaut werden?

Die DIN 18040 findet zukünftig bei jeder Sanierungsmaßnahme und Neubaumaßnahme Beachtung. Jährlich werden 1-2 Sportanlagen unter Anwendung der DIN 18040 saniert. Neubaumaßnahmen gibt es im Fachbereich Sport aktuell eine. Neubaumaßnahmen sind jedoch eher selten. Am Sport-platz Waldeckpark entsteht ein neues barrierefrei zugängliches Sportfunktionsgebäude. Die Grund-norm für barrierefreies Bauen und Planen – DIN 18040 – war Bestandteil der Planung.
Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein übli-chen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutz-bar sind. Für die barrierefreie Erreichbarkeit des 1. Obergeschosses erfolgt bei dem neuen Sport-funktionsgebäude der Einbau eines Aufzuges. Bei allen bisherigen Sanierungsmaßnahmen wurde eine barrierefreie Zugänglichkeit geschaffen, soweit es bei den alten Sporthallen durch die einge-schränkten Möglichkeiten umsetzbar war. Dort wo es nicht baulich umsetzbar war, wurden mobile Rampen eingeplant. Bei jeder bisher erfolgten Sanierungsmaßnahme wurde mindestens ein behindertengerechtes WC eingebaut und soweit wie möglich barrierefreie Umkleidebereiche geschaffen.

2. Wie viele Sportanlagen entsprechen der DIN 18040 und werden inklusive saniert und neugebaut?

Bei allen Sportanlagen, die nach Inkrafttreten der DIN 18040 im Rahmen von Komplettsanierungen oder als Neubauten geplant wurden, ist diese Vorschrift weitgehend umgesetzt worden.
Sollten aus bautechnischen, gesetzlichen oder wirtschaftlichen Gründen die Vorgaben der DIN 18040 nicht umgesetzt werden können, werden grundsätzlich immer Kompensationsmaßnahmen angestrebt. Bei Teilsanierungen bzw. bei Maßnahmen mit einer kleineren Finanzierung wird abhängig vom Budget weiterhin versucht, so viel wie möglich in Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung aus der DIN 18040 umzusetzen, um die bestmögliche Barrierefreiheit zu erreichen, bzw. zumindest „barrierearm“ zu bauen.

3. Wie viele Sportanlagen werden in den nächsten Jahren nach DIN 18040 saniert bzw. gebaut? (Bitte Standorte auflisten)

Unter Beachtung der DIN 18040 soweit umsetzbar:
2024/ 2025 – Sanierung Willi-Boos-Sportplatz
2025/ 2026 – Energetische Sanierung des Sportfunktionsgebäudes Gürtelstraße
2026/ 2027 – Sanierung Kunstrasen und Laufbahn Günter-König Sportplatz
2027/ 2028 – Sanierung Kunstrasenplätze und Laufbahn Sportanlage Lobeckstraße
2028/ 2029 – Neubau Sportfunktionsgebäude auf der Sportanlage Züllichauer Straße

4. Welche Zeitschienen sind dabei geplant?

-s. Antwort zu Frage 3-

5. Welche Ausnahmen vom Denkmalschutz wurden geprüft?

In denkmalgeschützten Objekten werden die Maßnahmen immer mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Die Belange der DIN 18040 werden dabei weitgehend berücksichtigt und stellen nur selten einen unlösbaren Konflikt mit dem Denkmalschutz dar.

6. Welche Neubauten werden nach DIN 18040 gebaut bzw. umgesetzt?

Das bereits in Antwort zur Frage 1 erwähnte Sportfunktionsgebäude Im Waldeckpark wird unter Beachtung der DIN 1840 gebaut.

7. Welche Zeitschiene ist vorgesehen?

Die Fertigstellung des neuen Sportfunktionsgebäudes Waldeckpark ist für Anfang des 2. Quartals 2025 geplant.

8. Welche sonstigen Baugesetze kommen in Betracht um inklusiv (barrierefrei) zu bauen?

Die öffentliche Hand baut gemäß Handbuch „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude / und Öffentlicher Freiraum“. Das Dokument basiert auf der DIN 18040.
Darüber hinaus ist § 50 der Berliner Bauordnung (BauOBln) zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

PDF zur Drucksache 

Der Beitrag Sanierung und Neubau von Sportanlagen nach der DIN 18040 – Norm Barrierefreies Bauen im Bezirk (SA/366/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
DS/0198/VI – Barrierefrei ist gut – Inklusiv ist besser https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/antraege-und-anfragen/ds-0198-vi-barrierefrei-ist-gut-inklusiv-ist-besser/ Thu, 02 Jun 2022 09:13:27 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=23404 Antrag eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic, B'90 Die Grünen zur BVV am 25.05.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage sportfachlicher Expertise wie z.B. dem Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) des Netzwerks für Inklusion und Sport und unter Beteiligung des Behindertensportverbandes allgemein

Der Beitrag DS/0198/VI – Barrierefrei ist gut – Inklusiv ist besser erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Antrag eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic, B’90 Die Grünen zur BVV am 25.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage sportfachlicher Expertise wie z.B. dem Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) des Netzwerks für Inklusion und Sport und unter Beteiligung des Behindertensportverbandes allgemein verbindliche Standards für Inklusive Sportanlagen zu entwickeln und diese umzusetzen.

Ziele sollen sein:

1) pro Bezirksregion eine inklusive Sportanlage

2) bei Sanierungen von Sportanlagen im Rahmen des Sportanlagensanierungsprogramms die finanzielle Ausschöpfung der für inklusive Maßnahmen vorgesehene Betrag von 30% der Finanzmittel

3. im Rahmen von Sanierungen an allen Standorten möglichst viel inklusives Sporttreiben zu ermöglichen und auf barrierefreie Wegebeziehungen hinzuwirken

4. Implementierungen von Sportangeboten die sowohl Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen offenstehen

Der BVV ist vierteljährlich zu berichten.

Begründung:

Die Entwicklung zeigt, dass die 2018 im Parlament beschlossene (kostenneutrale) Anwendung des Kriterienkatalogs vom Netzwerk, nicht ausreichend umgesetzt wird. Die ersten erstellten Typensporthallen in Berlin sind durch Expert*innen in eigener Sache geprüft und Mängellisten erstellt worden. Die Mängel reichten von fehlenden Automatiktüren, fehlender Notfall-Signalisierung, Sicherheitsmängel im Bereich des Liftes (Aufzug), fehlender Flexibilität in der Orientierung und Kommunikation (Informationen) u.v.m.!

Inklusion bedeutet Menschenrechte anzuerkennen und anzuwenden. Hierzu gehört auch die sichere Evakuierung von Menschen mit auditiven oder visuellen Einschränkungen. Ein 2-Wege-Prinzip in allen Gebäudebereichen ist essentiell. Trotz der Vorgabe im Kriterienkatalog, ist dies nicht gängige Praxis. Inklusive Sportstätten sind u.a. barrierefrei zu gestalten. Inklusion bedeutet allen Menschen das Menschenrecht zu ermöglichen, gleichberechtigt teilnehmen zu können. Daher reicht es nicht aus, Sporthallen auf mögliche Behindertensportarten zu fokussieren. Viele inklusive Ideen können interdisziplinär angewendet werden und die Sporthalle hiermit flexibel genutzt und gestaltet werden.

Eine inklusive Sportstätte ist sowohl für Athlet*innen, als auch für Zuschauende eigenständig, autark und flexibel zu nutzen. Das Kommunizieren aller beteiligten Entscheidungsträger, um beispielsweise taktile Wegeleitsysteme an bestehende Systeme anzuschließen oder zu integrieren, ist zu verbessern. Dies zeigen ebenfalls die bereits bestehenden Wegeleitsysteme in Berlin. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sollten Fehler nicht wiederholt werden.

Die Anwendung und Prüfung im Bereich der Umkleiden, der Sporthallenbereiche, der Geräteräume und der Verkehrswege im und um das Gebäude ist hierbei durch Expert*innen in eigener Sache zu gewährleisten. Außerdem sieht das Abgeordnetenhaus vor das 30% der den Bezirken zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm für inklusive Maßnahmen vorgesehen sind.

PDF zur Drucksache

Der Beitrag DS/0198/VI – Barrierefrei ist gut – Inklusiv ist besser erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>