Inklusive Sportangebote Archive - Grüne Fraktion Xhain https://gruene-fraktion-xhain.de/tag/inklusive-sportangebote/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverodnetenversammlung von Friedrichshain/Kreuzberg Tue, 11 Mar 2025 10:09:18 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 Sanierung und Neubau von Sportanlagen nach der DIN 18040 – Norm Barrierefreies Bauen im Bezirk (SA/366/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/sanierung-und-neubau-von-sportanlagen-nach-der-din-18040-norm-barrierefreies-bauen-im-bezirk-sa-366/ Thu, 20 Jun 2024 16:35:33 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28036 Initiator*innen: Jutta Schmidt-Stanojevic und Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Wie viele Sportanlagen sollen im Bezirk nach DIN 18040 saniert bzw. neugebaut werden? Die DIN 18040 findet zukünftig bei jeder Sanierungsmaßnahme und Neubaumaßnahme Beachtung. Jährlich werden 1-2 Sportanlagen unter Anwendung der DIN 18040 saniert. Neubaumaßnahmen gibt es im

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Initiator*innen: Jutta Schmidt-Stanojevic und Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Sportanlagen sollen im Bezirk nach DIN 18040 saniert bzw. neugebaut werden?

Die DIN 18040 findet zukünftig bei jeder Sanierungsmaßnahme und Neubaumaßnahme Beachtung. Jährlich werden 1-2 Sportanlagen unter Anwendung der DIN 18040 saniert. Neubaumaßnahmen gibt es im Fachbereich Sport aktuell eine. Neubaumaßnahmen sind jedoch eher selten. Am Sport-platz Waldeckpark entsteht ein neues barrierefrei zugängliches Sportfunktionsgebäude. Die Grund-norm für barrierefreies Bauen und Planen – DIN 18040 – war Bestandteil der Planung.
Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein übli-chen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutz-bar sind. Für die barrierefreie Erreichbarkeit des 1. Obergeschosses erfolgt bei dem neuen Sport-funktionsgebäude der Einbau eines Aufzuges. Bei allen bisherigen Sanierungsmaßnahmen wurde eine barrierefreie Zugänglichkeit geschaffen, soweit es bei den alten Sporthallen durch die einge-schränkten Möglichkeiten umsetzbar war. Dort wo es nicht baulich umsetzbar war, wurden mobile Rampen eingeplant. Bei jeder bisher erfolgten Sanierungsmaßnahme wurde mindestens ein behindertengerechtes WC eingebaut und soweit wie möglich barrierefreie Umkleidebereiche geschaffen.

2. Wie viele Sportanlagen entsprechen der DIN 18040 und werden inklusive saniert und neugebaut?

Bei allen Sportanlagen, die nach Inkrafttreten der DIN 18040 im Rahmen von Komplettsanierungen oder als Neubauten geplant wurden, ist diese Vorschrift weitgehend umgesetzt worden.
Sollten aus bautechnischen, gesetzlichen oder wirtschaftlichen Gründen die Vorgaben der DIN 18040 nicht umgesetzt werden können, werden grundsätzlich immer Kompensationsmaßnahmen angestrebt. Bei Teilsanierungen bzw. bei Maßnahmen mit einer kleineren Finanzierung wird abhängig vom Budget weiterhin versucht, so viel wie möglich in Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung aus der DIN 18040 umzusetzen, um die bestmögliche Barrierefreiheit zu erreichen, bzw. zumindest „barrierearm“ zu bauen.

3. Wie viele Sportanlagen werden in den nächsten Jahren nach DIN 18040 saniert bzw. gebaut? (Bitte Standorte auflisten)

Unter Beachtung der DIN 18040 soweit umsetzbar:
2024/ 2025 – Sanierung Willi-Boos-Sportplatz
2025/ 2026 – Energetische Sanierung des Sportfunktionsgebäudes Gürtelstraße
2026/ 2027 – Sanierung Kunstrasen und Laufbahn Günter-König Sportplatz
2027/ 2028 – Sanierung Kunstrasenplätze und Laufbahn Sportanlage Lobeckstraße
2028/ 2029 – Neubau Sportfunktionsgebäude auf der Sportanlage Züllichauer Straße

4. Welche Zeitschienen sind dabei geplant?

-s. Antwort zu Frage 3-

5. Welche Ausnahmen vom Denkmalschutz wurden geprüft?

In denkmalgeschützten Objekten werden die Maßnahmen immer mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Die Belange der DIN 18040 werden dabei weitgehend berücksichtigt und stellen nur selten einen unlösbaren Konflikt mit dem Denkmalschutz dar.

6. Welche Neubauten werden nach DIN 18040 gebaut bzw. umgesetzt?

Das bereits in Antwort zur Frage 1 erwähnte Sportfunktionsgebäude Im Waldeckpark wird unter Beachtung der DIN 1840 gebaut.

7. Welche Zeitschiene ist vorgesehen?

Die Fertigstellung des neuen Sportfunktionsgebäudes Waldeckpark ist für Anfang des 2. Quartals 2025 geplant.

8. Welche sonstigen Baugesetze kommen in Betracht um inklusiv (barrierefrei) zu bauen?

Die öffentliche Hand baut gemäß Handbuch „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude / und Öffentlicher Freiraum“. Das Dokument basiert auf der DIN 18040.
Darüber hinaus ist § 50 der Berliner Bauordnung (BauOBln) zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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Überlassung von Sportstätten an Einrichtungen der Behindertenhilfe (DS/1145/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/ueberlassung-von-sportstaetten-an-einrichtungen-der-behindertenhilfe-ds-1145/ Wed, 08 May 2024 10:33:15 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28055 Mündliche Anfrage eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic zur BVV am 24. April 2024 Beantwortung der Anfrage von Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung Schule, Sport und Facility Management Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt. 1. Auf Grund welcher Voraussetzungen werden Sportstätten zur Nutzung an Einrichtungen der Behindertenhilfe vergeben? Für die Vergabe der Sportanlagen des Landes Berlin sind das Sportförderungsgesetz

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Mündliche Anfrage eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic zur BVV am 24. April 2024

Beantwortung der Anfrage von Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt.

1. Auf Grund welcher Voraussetzungen werden Sportstätten zur Nutzung an Einrichtungen der Behindertenhilfe vergeben?

Für die Vergabe der Sportanlagen des Landes Berlin sind das Sportförderungsgesetz und die Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) die gesetzlichen Grundlagen, an die die Vergabestellen des Landes Berlin sich zu halten haben. Der Behindertensportverein Kreuzberg e.V. nutzt die Sporthalle der Heinrich-Zille-Grundschule. Inklusive Angebote für Menschen mit Behinderung bzw. Reha-Sport bieten Sportvereine wie Pfeffersport, ATV (Reha-Sport), BTV (Wirbelsäulengymnastik), Seitenwechsel (Rücken-Fit) und KiezTurner (Gesundheitssport, RückenFit) an. Dies sind alles Angebote von gemeinnützigen Sportvereinen mit einer Sportförderungswürdigkeit, die inklusive Sportangebote für Menschen mit einer Beeinträchtigung schaffen. Einmal jährlich findet ein Basketballturnier statt, das durch die Behinderten-beauftragte des Bezirks organisiert wird und soziale Einrichtungen im Bereich Behindertenhilfe unter-stützt. Weiterhin findet einmal jährlich die Sozialolympia auf Sportflächen im Bezirk statt, in Kooperation mehrerer beteiligter Ämter, Träger und der Sportförderung.

2. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den Antrag des Vereins „Die Sputniks“ auf Nutzung von Sportstätten in unserem Bezirk?

Der Verein „Die Sputniks“ arbeitet derzeit mit der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH zusammen an einer Kooperationsvereinbarung, um über den Verein Pfeffersport eine kostenlose Nutzungszeit für die Turn-halle in der Wilhelmsstraße zu beantragen. Der Antrag auf Nutzungszeiten in der Sporthalle Wilhelmstraße müsste dann direkt von dem Verein Pfeffersport gestellt werden und Pfeffersport müsste dann auch die Sportangebote begleiten bzw. durchführen. Aus versicherungstechnischen und haftungsrechtlichen Gründen wäre eine Mitgliedschaft bei Pfeffersport notwendig, da die Mitglieder in Sportvereinen über den LSB und die Unfallkasse versichert sind. Geplant ist, die Halle an vier Samstagen im Monat zu nutzen. Sobald der Antrag vorliegt und geprüft wurde, kann der Nutzungsbescheid erstellt werden. Die bezirklichen Sportanlagen dienen ausschließlich der Sportausübung. Wichtig sind für die Vergabeentscheidung auch Informationen, welche sportlichen Aktivitäten in den beantragten Nutzungszeiten stattfinden sollen.

3. Was unterscheidet den Verein „Die Sputniks“ von anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe bei der Vergabe von Sportstätten?

Die Sportangebote im Bezirk für Menschen mit Beeinträchtigungen werden durch eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Sportförderungswürdigkeit organisiert und durchgeführt. Die Sportförderungswürdigkeit ergibt sich aus § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Abgabenordnung). Diese muss in der Satzung des Vereins festgelegt sein. Dies ist die Voraussetzung für sportförderungswürdige Vereine, die mit dem Sportförderungsgesetz i.V.m. der SPAN eine gesetzliche Grundlage für eine kostenfreie Überlassung an die Vereine schafft.
Der vorliegende Fall erfüllt die Voraussetzungen insoweit nicht, weil keine Sportförderungswürdigkeit vorliegt. Diese wird durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport geprüft und ausgestellt.
Damit fällt der Verein bisher unter § 6 Abs. 2 Nr. 7 SPAN und wird als kostenpflichtiger Verein eingestuft, weil das Sportförderungsgesetz für den Verein keine Anwendung findet. Somit wird der Verein i.S.v. § 6 Abs. 3g behandelt.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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Kostenlose Überlassung von Sporthallen an den Verein „Die Sputniks“ – Mündliche Anfrage (DS/1040/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/kostenlose-ueberlassung-von-sporthallen-an-den-verein-die-sputniks-muendliche-anfrage-ds-1040-vi/ Wed, 06 Mar 2024 09:29:30 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=27129 Mündliche Anfrage in der BVV vom 31. Januar 2024 Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic, Drs.: DS/1040/VI Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abteilung Schule, Sport und Facility Management Ich frage das Bezirksamt: 1. Welche Sporthalle wurde dem Verein „Die Sputniks“, einem Sportangebot für Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung, zu welchen Konditionen (Tage, Uhrzeiten, Gebühren) zur Verfügung gestellt? Aktuell befindet

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Mündliche Anfrage in der BVV vom 31. Januar 2024

Initiator*in: Jutta Schmidt-Stanojevic, Drs.: DS/1040/VI

Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abteilung Schule, Sport und Facility Management

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Sporthalle wurde dem Verein „Die Sputniks“, einem Sportangebot für Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung, zu welchen Konditionen (Tage, Uhrzeiten, Gebühren) zur Verfügung gestellt?

Aktuell befindet sich der Antrag des Vereins Sputnik in der Prüfung für die Bereitstellung von Nutzungszeiten jeweils am Samstag, um Sportangebote durch den Verein in der Sporthalle Wilhelmstraße in Berlin Kreuzberg zu ermöglichen. Dort gibt es bereits inklusive Sportangebote, durchgeführt von dem Verein Pfeffersport. Der Verein Sputnik befindet sich in der Klärung bezüglich der Sportförderungswürdigkeit und wird dabei unterstützt von der bezirklichen Behindertenbeauftragten.

2. Gibt es im Bezirk bereits ähnlich ausgerichtete inklusive Sportangebote?

Es gibt im Bezirk viele weitere inklusive Sportangebote u.a. bei dem Verein Pfeffersport, dem ATV, dem Gehörlosensportverband, dem Behindertensportverband (in der Anlage eine Liste mit Sportmöglichkeiten auch für Menschen mit Beeinträchtigungen). Viele Vereine im Bezirk bieten Sportmöglichkeiten für ALLE Menschen an. Im Bezirk gibt es regelmäßig auch große Sportveranstaltungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, wie z.B. die Sozialolympia, die gemeinsam mit dem Fachbereich Sport geplant und durchgeführt werden.

3. Wie unterstützt das Bezirksamt den Verein dabei, die bürokratischen Prozesse der Sportanlagennutzungsvorschriften (SPAN) zu durchlaufen, um diesem wertvollen Angebot die Halle schnellstmöglich, unbürokratisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen?

Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 enthalten, wird der Verein „die Sputniks“ von der bezirklichen Behindertenbeauftragten bei der Antragstellung begleitet. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Nutzungsbescheid unter Anwendung der SPAN schnellstmöglich erstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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