hzb_6_stawo Archive - Grüne Fraktion Xhain https://gruene-fraktion-xhain.de/tag/hzb_6_stawo/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverodnetenversammlung von Friedrichshain/Kreuzberg Thu, 13 Mar 2025 14:00:38 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 Zuständigkeit des B-Plans Urbane Mitte Nord bei Bezirk belassen (DS/1439/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/beschlussempfehlung-weisung-zuruecknehmen-zustaendigkeit-des-b-plans-urbane-mitte-nord-bei-bezirk-belassen/ Fri, 10 Jan 2025 09:11:50 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28972 Initiator*innen: Gaby Gottwald, Die Linke Sarah Jermutus, Bündnis90/Die Grünen Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Senat auf, die Weisung von Ende Dezember 2024 an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zurückzunehmen. Laut dieser soll der B-Plan VI 140caa (Urbane Mitte Nord) in 2026 festgestellt werden ansonsten ziehe der Senat die Planung an sich. Die Weisung entbehrt jeder fachlichen Grundlage,

Der Beitrag Zuständigkeit des B-Plans Urbane Mitte Nord bei Bezirk belassen (DS/1439/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>

Initiator*innen:
Gaby Gottwald, Die Linke
Sarah Jermutus, Bündnis90/Die Grünen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Senat auf, die Weisung von Ende Dezember 2024 an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zurückzunehmen. Laut dieser soll der B-Plan VI 140caa (Urbane Mitte Nord) in 2026 festgestellt werden ansonsten ziehe der Senat die Planung an sich. Die Weisung entbehrt jeder fachlichen Grundlage, denn die vorrangige Planung des 3. Abschnitts der S 21 ist weder entscheidungsreif noch genehmigungsfähig, eine Fortführung des B-Plans damit derzeit nicht möglich.

Die BVV lehnt die drohende Entziehung des B-Planverfahrens Urbane Mitte Nord durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen entschieden ab. Sie missachtet sachgrundlos die Planungshoheit des Bezirks und die BVV als demokratisch legitimiertes Gremium. Die BVV bekräftigt ihren Willen, nach Planfeststellung der S 21 den B-Plan für die Urbane Mitte Nord nach städtebaulichen Kriterien und offener Abwägung festzulegen.

Begründung:

Die geplanten Bauvorhaben im Gleisdreieckpark für die S 21 und die private Bebauungsplanung für die Urbane Mitte (Baufeld Nord) greifen unmittelbar ineinander. Vorrang in der Planung hat die S 21. Flächen, die der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung unterliegen, dürfen grundsätzlich nicht durch die kommunale Bauleitplanung überplant werden. Die Vereinbarkeit eines B-Planes mit einem Bauvorhaben der Bahn kann erst dann verlässlich beurteilt werden, wenn letzteres durch einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss genehmigt worden ist. (vergl. auch hier Begründung für Teilung der B-Pläne in Baufeld Süd und Nord in DS/0853/V von 2018). Die Planfeststellung für die S 21 obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt.

Dem EBA liegt nach Wissen der BVV noch kein Antrag der DB AG auf Planfeststellung vor, da die DB AG noch nicht über eine entscheidungsreife Planung verfügt.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist daher objektiv nicht in der Lage, ohne Planfeststellung der S 21 den Bebauungsplan Nord mit vom Senat vorgegebener Terminsetzung 2026 abzuschließen. Auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung würde diesem Sachzwang unterliegen, würde sie die Planungshoheit an sich ziehen. Eine Beschleunigung in der Festlegung des B-Plans Nord könnte auch sie ohne Planfeststellung nicht erreichen.

Die Weisung von Senator Gaebler ist sachgrundlos und damit willkürlich. Sie ist abzulehnen.

Das Planungsrecht für die Urbane Mitte Nord liegt bei der BVV Friedrichshain-Kreuzberg. Diese hatte im Januar 2024 beschlossen, das Vorhaben auf der Basis aktueller städtebaulicher Kriterien zu bewerten, offen abwägen und dann festzulegen. Der angedrohte Eingriff des Senats widerspricht demokratischen Prozessen, die im § 1, BauGB als gemeindliche Planungshoheit verankert sind. Sie ist zum jetzigen Zeitpunkt auch fachlich völlig unbegründet. 

Link zur PDF

Der Beitrag Zuständigkeit des B-Plans Urbane Mitte Nord bei Bezirk belassen (DS/1439/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Vorkaufsfall Schöni19 (DS/1429/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/vorkaufsfall-schoeni19-ds-1429-vi/ Wed, 08 Jan 2025 14:24:02 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28917 Mündliche Anfrage gestellt von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 11. Dezember 2024 Ich frage das Bezirksamt:  Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung für die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Schönleinstraße 19 durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen, Genossenschaft oder eines anderen geeigneten Käufers? Inwiefern unterstützt der Senat den Ankauf in Hinblick auf

Der Beitrag Vorkaufsfall Schöni19 (DS/1429/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Mündliche Anfrage gestellt von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 11. Dezember 2024

Ich frage das Bezirksamt: 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung für die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Schönleinstraße 19 durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen, Genossenschaft oder eines anderen geeigneten Käufers?
  2. Inwiefern unterstützt der Senat den Ankauf in Hinblick auf die Bereitstellung von Fördermittel für den Erwerb und die Instandsetzung des Gebäudes?
  3. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus geplant, um bis zur Frist am 7. Januar die Schritte für die Ausübung des VKR einzuleiten und die Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen?

Es antwortet Florian Schmidt, Bezirksstadträtin, Abt. für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

zu 1. bis 3.

zu Frage 1 bis 3: Zunächst einmal gab es ja am Montag einen Ausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung im Abgeordnetenhaus, da hat Herr Gaebler sich auch geäußert und wurde befragt. Deshalb, falls hier auch die Presse zuhört, die das mitbekommen hat, würde ich gerne auf ein paar Aspekte, die dort genannt wurden, auch noch mal eingehen, obwohl hier nicht direkt danach gefragt wurde, aber es gehört ja im Weitesten auch zum Vorkaufsverfahren.

Also auf der einen Seite möchte ich noch mal klarstellen, dass weder die Bau- und Wohnungsaufsicht noch die Zweckentfremdung hatten vor dem Prüfverfahren Kenntnis von den gravierenden Mängeln und Missständen in diesem Gebäude.

Gleichzeitig liegt die rechtliche Stellungnahme, dass dieses Vorkaufsrecht auch rechtssicher ausgeübt werden kann, mittlerweile dem Senat vor, also parallel zur Ausschusssitzung am Montag ist die dort eingetroffen und wurde auch umgehend bestätigt, dass also hier das Vorkaufsrecht in der abgespeckten Form nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November ’21 ausgeübt werden kann.

Ein weiterer Punkt: Es gibt bisher keinerlei Regungen der Käufer, hier eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Nun gab es natürlich die wichtigste Aufgabe, wie das immer ist bei Vorkaufsrechtsverfahren, dass wir versuchen jemanden zu finden, ein landeseigenes Unternehmen, Genossenschaften, die hier in das Vorkaufsrecht eintreten würden und da gab es verschiedene Gespräche zu.

Ich möchte aber gleich hier mit den zwei Ergebnissen erst mal landen bei der Erklärung. Es gibt also aus meiner Sicht, aus Sicht des Bezirksamtes zwei Wege, wie das Vorkaufsrecht jetzt ausgeübt werden kann.

Der erste Weg ist quasi der Klassiker, eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft tritt in das Vorkaufsrecht ein und erhält einen Zuschuss zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit. Hat Herr Gaebler ja am Montag auch noch mal öffentlich gesagt, dass die ja nicht besteht.

Hinsichtlich der Sanierungskosten hat eine Wohnungsbaugesellschaft erste Berechnungen erstellt, welche zur Ermittlung eines solchen Zuschussbedarfs führen und das müsste jetzt plausibilisiert werden von der Senatsverwaltung. Es sind nur sehr grobe Berechnungen, ich komme noch mal gleich darauf zurück.

Der zweite Weg: Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft tritt in das Vorkaufsrecht ein und veräußert das Gebäude zeitnah an eine Genossenschaft, entweder als Ganz- oder als Erbbau. Die Genossenschaft erhält bei Ankauf Förderdarlehen der IBB, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern und auch Förderwohnungen dann dort anbieten zu können und die Mieten auch niedrig zu halten natürlich. Die Konditionen dieses gestreckten Erwerbs würden über einen LOE zwischen Senat, Bezirk, landeseigener Wohnungsbaugesellschaft und Genossenschaft noch vor der Ausübung des Vorkaufsrechts verbindlich vereinbart werden. Das müsste im Grunde nächste Woche passieren.

Meine Gespräche mit Genossenschaften haben ergeben, dass aktuell noch verschiedene Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, aber auch der IBB bezüglich Darlehensförderungen bei anderen Liegenschaften im Gange sind. Daher sieht keine Genossenschaft es als realistisch an, im Rahmen der Frist für das Vorkaufsrecht am 07.01.2025 ein Antragsverfahren über Förderdarlehen abzuschließen und selbst in das Vorkaufsrecht einzutreten. Der Weg, dass eine Genossenschaft direkt in das Vorkaufsrecht eintritt, ist somit versperrt. Also anders gesagt: Die Formalitäten sind derzeit komplex, aber auch nicht durchzuführen in der Kürze der Zeit.

Meine Gespräche mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben ergeben, dass die Sanierungs- und Instandhaltungskosten als enorm hoch eingeschätzt werden, allerdings ohne, dass das Haus in Augenschein genommen wurde. Die Durchführung einer sog. Due-Diligence-Prüfung wurde abgelehnt. Im Grunde hat mir heute bei einem Gespräch mit dem zuständigen Staatssekretär im Abgeordnetenhaus, also ich war im Abgeordnetenhaus wegen einer anderen Sache, man auch mitgeteilt, dass hier eine Absage des Senats bezüglich dieses Weges unterwegs ist zu mir. Die hat mich allerdings noch nicht erreicht, also dass eine Wohnungsgesellschaft direkt kauft und eine Förderung bekommt vom Senat.

Meine Gespräche mit den Mietern haben ergeben, dass diese gewillt und in der Lage sind, sowohl selbst bei bestimmten Arbeiten mitzuhelfen, der Sanierung oder Instandsetzung, als auch einen Betrag von mind. 500.000 EUR an Eigenkapital aufzubringen.

Unterdessen hatte ich ein Architekturbüro beauftragt, einen Sanierungsplan mit den geringstmöglichsten Kosten aufzustellen. Das Büro Hütten und Paläste, das auch beim Tuntenhaus die Berechnung übernommen hat, dort kam es ja zum Vorkauf, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kosten niedrigstens sozusagen bei 2.200 EUR netto liegen pro Netto-Nutzfläche, wenn eine Eigenbeteiligung der Mieter erbracht wird. Diese Kostenberechnungen liegen mir also vor.

Hier muss man dazu sagen, das ist sozusagen wirklich das allerniedrigste, es kann durchaus etwas höher werden, weil dann noch konkret abgestimmt werden muss, welche Eigenbeteiligungen das wären und was da wirklich möglich ist. Es kommt auch ein bisschen auf die Fertigkeiten der Mieter an.

Um Kosten zu sparen, erscheint mir daher der Weg, die landeseigene Gesellschaft erwirbt und verkauft an Genossenschaft der beste, auch was die Fristeinhaltung und den finanziellen Aufwand für das Land Berlin angeht.

Nach Auffassung des bezirklichen Hochbauservices können nur mit einer auf Mieterkooperation setzenden Organisation, z.B. einer kleineren Genossenschaft, verhältnismäßig niedrige Kosten erreicht werden bei solchen Altbausanierungen. Größere Gesellschaften tendieren zu standardisierte Sanierungsverfahren, höhere Standards und werden daher zwangsläufig höhere Kosten ansetzen. So hat die Gewobag die Kosten auf 4.500 EUR bis 5.500 EUR pro Quadratmeter geschätzt.

Zugleich kann nur eine Genossenschaft auf Eigenkapital der Mieter zurückgreifen und deren Mitarbeit an der Baumaßnahme koordinieren. Das kann bei einer landeseigenen Gesellschaft einfach nicht funktionieren, weil, das geht auch nicht, vor allem, was das Eigenkapital betrifft, aber auch, dass Mieter an Baumaßnahmen mitarbeiten ist etwas, was man …, was ich ausschließen kann, dass das bei einer landeseigenen Gesellschaft möglich ist.

Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft könnte allerdings auch die Rolle zusätzlich bekommen, Ersatzwohnungen zur Verfügung zu stellen, da bei der Sanierung die Mieter ihre Wohnungen wohl temporär verlassen werden müssen.

Ich stehe aktuell mit einer Genossenschaft in Kontakt. Morgen soll mir dort ein LOI zugehen und ich sehe also hier eine Kooperationsbereitschaft, die sich auch erst in den letzten Tagen ergeben hat, weil auch seit zwei Tagen erst diese Zahlen vorliegen, die Kostenberechnung.

Jetzt liegt mir hier sogar eine …, seit einer Stunde ungefähr eine Berechnung der Genossenschaft vor. Sie sehen also, das sind ernstzunehmende Bemühungen und ich denke, dass wir hier jetzt am Scheideweg stehen. Der Senat kann diese Idee, diesen Weg, der meiner Meinung nach absolut gangbar ist, nun einschreiten.

Die Mieter haben in den letzten Wochen unglaublich viel rumgerührt, haben eben sich mit der Frage beschäftigt, was für andere Modelle es gibt. Da wurden auch Modelle verworfen und wir haben eben auch geschaut, was können sie selber beitragen. Und dem möchte ich erst mal auch sehr großen Respekt zollen, dass die Mieter hier auch selber Hand mit anlegen.

Ich möchte noch betonen, dass die Gefahr einer Verdrängung der Mieter*innen sehr groß ist und die rechtlichen Instrumente nicht ausreichen werden, diese abzuwenden, wenn dahinter eine gewisse Triebkraft, so nenne ich es jetzt mal, ist.

Die Bauaufsicht ist derzeit aktiv und prüft auch die Schließung von Teilbereichen des Gebäudes.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich den Umstand, dass die Mieter*innen von unbekannten Personen bedroht wurden, seitdem der Bezirk das Prüfverfahren zum Vorkaufsrecht gestartet hat. Es gab lt. Aussage der Mieter*innen Drohanrufe und bedrohliche Situationen auf der Straße. Die Polizei ist informiert. Ich muss auch noch mal sagen, dass ich so etwas in meiner Zeit als Stadtrat noch nicht erlebt habe, eigentlich noch gar nicht. Das ist schon besonders, obwohl ich natürlich nicht weiß, wer dahintersteckt.

Ja, das ist eigentlich erst mal der Bericht, den ich Ihnen anbieten kann. Ach so, die Frage war ja auch, was passiert jetzt in den nächsten …, was passiert bis zum Fristende. Es soll, wie gesagt, der LOI morgen kommen von der Wohnungsbaugesellschaft, der auch noch mal die konkreten Kooperationsansätze zwischen Wohnungsbaugesellschaft und Genossenschaft dargestellt werden. Ich gehe davon aus, dass die Senatsverwaltung sich dann sehr schnell damit beschäftigen werden.

Heute wurde schon Herr Gaebler informiert und auch die Senatsverwaltung für Finanzen darüber und dann wird es darauf ankommen, dass die Berechnungen der Genossenschaft mit denen einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft abgeglichen werden. Das ist ja klar, ob es jetzt ein Erbbaurecht ist oder ein Direktverkauf, da müssen alle einverstanden sein mit einer Berechnung, dass die plausibel ist.

Wenn dann die politische Entscheidung getroffen wird, dass dieser Weg gegangen wird, dann wird es einen Umlaufbeschluss geben müssen bei einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Das ist möglich, ich habe mich da auch schon informiert, selbst, wenn gewisse Leute schon im Urlaub sind, kann man das machen im Umlaufverfahren. Also … Entschuldigung … ein Aufsichtsratsbeschluss im Umlaufverfahren.

Und wir werden natürlich dann eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben müssen und auch noch mal Grundaussagen zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens, zu dessen Gunsten wir ausüben, das ist aber bei landeseigenen Gesellschaften nie ein Problem gewesen, weil wir deren Bonität etc. gut kennen.

Insofern ja, es ist etwas schade, dass eben die Weihnachtszeit noch dazwischen liegt, aber andererseits, ich sage, vor Weihnachten muss es jetzt geklärt werden und das wäre vielleicht auch ein schönes Weihnachtsgeschenk für die Mieter, dass sie … ja, mit einer gewissen Ruhe Weihnachten feiern können und wissen, dass sie aus ihrem Haus nicht verdrängt werden.

Gut, ich schließe damit, dass ich denke, dass es nicht einfach wird. Es wird nicht der Senat sagen okay, machen wir so, sondern dass wir da noch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten werden müssen. Ich bitte Sie um Unterstützung dabei, über Ihre Kanäle. Ich freue mich auch sehr, dass viele Parteien, auch die CDU, es zumindest nicht komplett ablehnen, es gab sogar positive Signale. Ich denke, dass diese Möglichkeit, dass dieses Haus sogar abgerissen wird, also, weil eben darauf hingearbeitet wird, dass der Verfall sich fortsetzt und wir wissen ja genau, dass die Instrumente immer wieder umgangen werden und ausgetrickst werden, das ist eine reale Gefahr.

Es ist also ein …, will ich einfach noch mal appellieren, auch an die, die vielleicht bisher nicht so sehr vom Vorkaufsrecht so grundsätzlich überzeugt sind, dass es hier einfach auch wirklich ums nackte Überleben geht sozusagen dieses Hauses. Wenn es denn abgerissen würde und neu gebaut würde, dann würden dort einfach nur noch Luxuseigentumswohnungen entstehen und so hat man hier eine recht einmalige Chance und auch zu Kosten, die insgesamt die Stadt nicht überlasten, den Menschen zu helfen und auch ein Zeichen zu setzen.

Link zur PDF

Der Beitrag Vorkaufsfall Schöni19 (DS/1429/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Zweckentfremdungsverbot in Friedrichshain-Kreuzberg (DS/1425/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/zweckentfremdungsverbot-in-friedrichshain-kreuzberg-ds-1425-vi/ Wed, 08 Jan 2025 14:21:05 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28915 Mündliche Anfrage gestellt von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 11. Dezember 2024 Ich frage das Bezirksamt: Wie gestaltet sich aktuell das Verfahren, wenn eine Meldung auf mögliche Zweckentfremdung beim Bezirksamt eingeht? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, seit die Vorwürfe des Rechnungshofes dem Bezirksamt bekannt sind, um das Zweckentfremdungsverbot insbesondere die Zweckentfremdung von

Der Beitrag Zweckentfremdungsverbot in Friedrichshain-Kreuzberg (DS/1425/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Mündliche Anfrage gestellt von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 11. Dezember 2024

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie gestaltet sich aktuell das Verfahren, wenn eine Meldung auf mögliche Zweckentfremdung beim Bezirksamt eingeht?
  2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, seit die Vorwürfe des Rechnungshofes dem Bezirksamt bekannt sind, um das Zweckentfremdungsverbot insbesondere die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung, besser durchzusetzen?
  3. Welches Potential bei der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots sieht das Bezirksamt in der Nutzung von digitalen Instrumenten wie dem Scraping*?

* Data Scraping bezieht sich auf den Prozess der automatisierte Datenauswertung, mit dem das Bezirksamt anlasslos große und sich ändernde Datenmengen aufwandsarm auswerten könnte.  Das Scraping würde den zuständigen Bezirksämtern unabhängig von einer etwaigen Mitwirkung der Online-Plattformen anlasslose Ermittlungen zur Feststellung unzulässiger Ferienwohnungsnutzungen unter Einsatz automatisierter Verfahren erlauben.

Es antwortet Oliver Nöll, Stellvertretender Bezirksbürgermeister, Abt. für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

zu 1. Wie gestaltet sich aktuell das Verfahren, wenn eine Meldung auf mögliche Zweckentfremdung beim Bezirksamt eingeht?

Die Meldung wird der/m zuständigen Sachbearbeiter/in übergeben. Diese/r prüft, ob zu dieser Wohnung bereits Verfahren geführt werden. Falls nicht, wird ein neues Amtsermittlungsverfahren durch Eingabe in das System angelegt. Je nach Fallkonstellation und Art der Zweckentfremdung wird die/der Eigentümer/in bzw. Mieter/in des betroffenen Wohnraums ermittelt oder vorhandene Daten überprüft. Ebenso werden weitere Beweise zum Verdacht der Zweckentfremdung gesammelt und gesichert. Bei Hinweisen zu möglichen Ferienwohnungsvermietungen erfolgt die Ermittlung im Internet zu möglichen Inseraten und die Sicherung von Beweisen.

Eine Ausweitung der Ermittlungen ist je nach Fallkonstellation möglich (Ortbesichtigungen, Einsicht im Bauaktenarchiv, Amtshilfeersuchen anderer Verwaltungsbereiche, z.B. Bau- und Wohnungsaufsicht, Befragungen von Nachbarn).

Es wird eine Papierakte angelegt.

Im Anschluss wird die/der Eigentümer/in oder die/der Mieter/in zum Vorwurf der Zweckentfremdung angehört. Je nach Antwort können weitere Ermittlungen notwendig sein, eine Einstellung des Verfahrens erfolgen oder das Verwaltungsverfahren fortgeführt werden, um den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen (Rückführungsaufforderungen mit Zwangsgeldandrohungen). Im Verlauf des Verfahrens können Zwangsgelder festgesetzt werden, um eine Rückführung des Wohnraums zu erreichen.

Parallel zum Verwaltungsverfahren wird die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geprüft. Hier muss die/der Beschuldigte zunächst angehört werden, bevor ein entsprechender Bußgeldbescheid erlassen werden kann.

Das Wohnungsamt ist bei der Führung der Verfahren auf die Einhaltung entsprechender gesetzlicher Fristen angewiesen. Im Verfahren gestellte Anträge, z.B. auf Genehmigung einer Zweckentfremdung, verzögern die Weiterbearbeitung eines Amtsermittlungsverfahrens, da diese prioritär zu bearbeiten sind.

Mögliche Widersprüche und/oder Klagen können ebenfalls Verzögerungen verursachen.

zu 2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, seit die Vorwürfe des Rechnungshofes dem Bezirksamt bekannt sind, um das Zweckentfremdungsverbot insbesondere die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung, besser durchzusetzen?

Die Überprüfung des Rechnungshofes zum Zeitraum 2018 – 2023 erfolgte stichprobenartig. Bereits in den vergangenen Jahren und somit vor Prüfung des Rechnungshofes wurden Maßnahmen getroffen, um die Wiederzuführung zu Wohnzwecken besser kontrollieren und folglich gewährleisten zu können. Nicht alle vom Rechnungshof getätigten Hinweise sind aus Sicht des Bezirksamtes umsetzbar, z.B. auf Grund rechtlicher Gegebenheiten (z.B. Überprüfung aller abgelehnten/zurückgenommenen Anträge auf Genehmigung einer Ferienwohnung), fehlender personeller Besetzung (Einleitung von massenhaften Ordnungswidrigkeitenverfahren) oder fehlenden technischer Voraussetzungen (Scraping).

Nach Vorlage des Rechnungshofberichts wurden die zuständigen Mitarbeiter*innen nochmals sensibilisiert und die festgestellten Problemlagen besprochen, um adäquat darauf reagieren zu können.

zu 3. Welches Potential bei der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots sieht das Bezirksamt in der Nutzung von digitalen Instrumenten wie dem Scraping[1]*?

Durch das Scraping würden massenhaft Verfahren eröffnet und die zur Verfügung stehenden Daten geprüft werden müssen. Inwieweit hier vorab tatsächlich ein Filtern, z.B. nach tatsächlichem Wohnraum bzw. Gewerberaum technisch möglich ist, kann durch die AG Zweckentfremdung nicht beantwortet werden. Des Weiteren ist fraglich, ob durch das Scraping ein Rückschluss auf die Wohnungslage und die Daten des Inserierenden möglich sind. Ohne diese Grunddaten können Verwaltungsverfahren nicht geführt werden, sodass solche Amtsermittlungsverfahren mangels ausreichender Angaben wieder geschlossen werden müssten.

Grundsätzlich ermöglicht das Scraping, eine große Datenmenge nach bestimmten Kriterien zu durchsuchen, um mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz zu filtern. Eine entsprechende personelle Ausstattung zur Prüfung der Datenmengen und Führung der Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren muss hierfür jedoch Voraussetzung sein.

Link zur PDF

Der Beitrag Zweckentfremdungsverbot in Friedrichshain-Kreuzberg (DS/1425/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Vollzugsdefizit beheben und zweckentfremdeten Wohnraum konsequent bekämpfen! (DS/1404/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/allgemein/entschlossen-gegen-illegale-ferienwohnungen-co-vollzugsdefizit-beheben-und-zweckentfremdeten-wohnraum-konsequent-bekaempfen-ds-1404-vi/ Wed, 08 Jan 2025 13:33:31 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28887 Friedrichshain-Kreuzberg gehört zu den Berliner Bezirken mit der höchsten Zahl an Ferienwohnungen. Schätzungen zufolge sind hier mehrere tausend Wohnungen von Zweckentfremdung betroffen. Das verschärft die ohnehin angespannte Wohnraumsituation weiter massiv. Mit dem geltenden Zweckentfremdungsverbot gibt es einige Erfolge bei der Rückführung von Wohnraum. Trotzdem zeigt der aktuelle Bericht des Landesrechnungshofs deutliche Vollzugsdefizite auf. Diese reichen

Der Beitrag Vollzugsdefizit beheben und zweckentfremdeten Wohnraum konsequent bekämpfen! (DS/1404/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>

Friedrichshain-Kreuzberg gehört zu den Berliner Bezirken mit der höchsten Zahl an Ferienwohnungen. Schätzungen zufolge sind hier mehrere tausend Wohnungen von Zweckentfremdung betroffen. Das verschärft die ohnehin angespannte Wohnraumsituation weiter massiv. Mit dem geltenden Zweckentfremdungsverbot gibt es einige Erfolge bei der Rückführung von Wohnraum. Trotzdem zeigt der aktuelle Bericht des Landesrechnungshofs deutliche Vollzugsdefizite auf. Diese reichen von der unzureichenden Verfolgung von Hinweisen aus der Zivilgesellschaft bis zur fehlenden systematischen Kontrolle von Plattformen durch automatisierte Datenauswertung.

Deshalb fordert die Grüne Fraktion in einem Antrag (DS/1404/VI) das Bezirksamt auf, die Feststellungen des Landesrechnungshofs ernst zu nehmen und sofort zu handeln. Dazu gehören die konsequente Nutzung von Instrumenten wie Scraping-Tools, eine systematische Verfolgung von Verstößen und die Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen in den regulären Mietmarkt. Zudem ist der Bezirksverordnetenversammlung ab Januar 2025 quartalsweise über Fortschritte zu berichten.

Dazu sagt Maria Haberer, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen: „Angesichts der Wohnungsnot in Friedrichshain-Kreuzberg ist jeder zweckentfremdete Quadratmeter ein Skandal. Wir erwarten vom Bezirksamt, dass es jetzt klare Kante zeigt und konsequent gegen illegale Ferienwohnungen vorgeht.“

Link zur PDF

Der Beitrag Vollzugsdefizit beheben und zweckentfremdeten Wohnraum konsequent bekämpfen! (DS/1404/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Mieter*innen vor Verdrängung schützen und Vorkaufsrecht ziehen: Schönleinstraße 19 bleibt! (DS/1387/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/allgemein/mieterinnen-vor-verdraengung-schuetzen-und-vorkaufsrecht-ziehen-schoenleinstrasse-19-bleibt-ds-1387-vi/ Wed, 04 Dec 2024 09:42:46 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28760 Das kommunale Vorkaufsrecht wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2021 stark eingeschränkt. Es bleibt jedoch weiterhin anwendbar, wenn starke städtebauliche Missstände oder hoher Leerstand vorliegen. Dem Beispiel von zwei Fällen in Neukölln und Pankow folgend, möchte die Grüne Fraktion das Vorkaufsrecht für die Schönleinstraße 19 erwirken. Dort besteht erheblicher Sanierungsbedarf und ein Verkauf an ein

Der Beitrag Mieter*innen vor Verdrängung schützen und Vorkaufsrecht ziehen: Schönleinstraße 19 bleibt! (DS/1387/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>

Das kommunale Vorkaufsrecht wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2021 stark eingeschränkt. Es bleibt jedoch weiterhin anwendbar, wenn starke städtebauliche Missstände oder hoher Leerstand vorliegen. Dem Beispiel von zwei Fällen in Neukölln und Pankow folgend, möchte die Grüne Fraktion das Vorkaufsrecht für die Schönleinstraße 19 erwirken. Dort besteht erheblicher Sanierungsbedarf und ein Verkauf an ein renditeorientiertes Unternehmen könnte für die Bewohner*innen drastische Mietsteigerungen und Verdrängung bedeuten.

Mit einer Resolution (DS/1387/VI) fordert die Grüne Fraktion deshalb den Senat auf, ein landeseigenes Wohnungsunternehmen zu beauftragen, den Vorkauf auszuüben und sämtliche Fördermittel für den Ankauf, die Sanierung und Instandsetzung bereitzustellen. Bis Anfang Januar ist eine Lösung zu finden, um das kommunale Vorkaufsrecht für die Schönleinstraße 19 zu ziehen.

Dazu sagt Maria Haberer, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die Zeit drängt. Der Bezirk braucht die Unterstützung des Senats, um das Vorkaufsrecht für die Schönleinstraße 19 zu sichern – nur so können wir Spekulation stoppen und Mieter*innen vor Verdrängung schützen!“

Link zur PDF

Der Beitrag Mieter*innen vor Verdrängung schützen und Vorkaufsrecht ziehen: Schönleinstraße 19 bleibt! (DS/1387/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Verdrängung von Mieter*innen I – Auslaufende Sozialbindungen (SA/385/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/antraege-und-anfragen/verdraengung-von-mieterinnen-i-auslaufende-sozialbindungen-sa-385-vi/ Tue, 29 Oct 2024 14:57:21 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28503 Schriftliche Anfrage eingereicht von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Antwort erfolgt von der Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung 1. Wie viele mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen bestehen aktuell in Friedrichshain-Kreuzberg? (Bitte um schriftliche Auflistung: adressscharfe Nennung, Anzahl Wohnungen pro Gebäude, Angabe der Anzahl der Zimmer pro geförderte Wohnung) Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage

Der Beitrag Verdrängung von Mieter*innen I – Auslaufende Sozialbindungen (SA/385/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Schriftliche Anfrage eingereicht von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Antwort erfolgt von der Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

1. Wie viele mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen bestehen aktuell in Friedrichshain-Kreuzberg? (Bitte um schriftliche Auflistung: adressscharfe Nennung, Anzahl Wohnungen pro Gebäude, Angabe der Anzahl der Zimmer pro geförderte Wohnung)

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1: Siehe Tabelle in der Anlage „SA385 Antwort Anlage 1 VI_28.08.2024_Daten Belegungen et al“, Spalten 1 bis 3.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:

Aktuell gibt es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 8.328 Sozialwohnungen, die im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus errichtet wurden. Davon

  • Städtische Wohnungen = 5.075
  • Genossenschaftliche Wohnungen = 150
  • Sonstige/Übrige = 3.103 Wohnungen

Die adressscharfe Nennung und die Anzahl der Wohnungen, die im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus errichtet wurden, pro Gebäude ist der Anlage „SA385_Anlage 2_Auszug_1016_Wohnkataster_bearbeitet“ (Statistiknummer HST-Nr.: 1016, Auszug aus dem Wohnungskataster Häuser, bearbeitet, Stand 14.08.2024) zu entnehmen. Diese Statistik wurde dem Fachverfahren InWo entnommen, in der alle Sozialwohnungen des Bezirkes gelistet sind. Eine Auflistung in anderer Form ist leider nicht möglich.

2. Welche Förderprogramme wurden für die oben genannten mietpreisgebundenen Wohnungen eingesetzt? (Bitte um schriftliche Auflistung: adressscharfe Nennung, Angabe der Anzahl
der Zimmeranzahl pro geförderte Wohnung)

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1: Siehe Tabelle in der Anlage 1, Spalte 4.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:

Alle Wohnungen der Anlage 2 wurden im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus (sogenannter 1. Förderweg) errichtet.

3. Wie stellt sich die Eigentümerstruktur der geförderten Wohnungen dar? (Bitte um schriftliche Auflistung der einzelnen Objekte und Angabe Eigentümertyp (Landeseigene Wohnungsgesellschaft, Genossenschaft, börsennotiertes Unternehmen, Privateigentümer*in))

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1: Siehe Tabelle in der Anlage, Spalte 5.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:

Eine schriftliche Auflistung des Eigentümertyps der einzelnen Objekte der Anlage 2 ist nicht leistbar.

4. Wann laufen die Mietpreis- und Belegungsbindungen aufgrund der in der in Förderverträgen bzw. Förderbescheiden getroffenen Regelungen aus? (Bitte um adressscharfe Auflistung sowie Angabe Datum des Auslaufens der Mietpreisbindung) [Anmerkung: Darstellung der Daten zu Fragen a) – d) gerne in tabellarischer Form)

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1: Siehe Tabelle in der Anlage 1, Spalte 6.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:
Das Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ (EdF) für die einzelnen Objekte kann ebenfalls der unter a) genannten Statistik entnommen werden (siehe Spalte „EdF/EdB-Jahr“). Bei den Objekten ohne Eintrag eines EdF-Datums ist ein Datum des Endes der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ noch nicht bekannt. Das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) regelt abschließend das Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ und die sich daraus ergebenden Konsequenzen in den §§ 15 – 17. Die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ entfällt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 15 -17 WoBindG erfüllt sind, kraft Gesetzes. Eine behördliche Mitwirkung ist nicht vorgesehen. Das Wohnungsamt als zuständige Stelle kann lediglich nach § 18 Abs. 1 WoBindG bestätigen, ab welchem Zeitpunkt die Wohnungen nicht mehr als öffentlich gefördert gelten. Der/Die Betroffene hat einen Anspruch auf diese Feststellung. Die Bestätigung ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verbindlich. Für die Rückführung der öffentlichen Mittel ist ausschließlich die Investitionsbank Berlin (IBB) zuständig. Diese teilt dem Wohnungsamt mit, ob und wann die öffentlichen Mittel zurückgeführt wurden. Für die o.g. Objekte ohne Eintrag eines EdF-Datums sind im Wohnungsamt keine Mitteilungen der IBB über die Rückführung öffentlicher Mittel eingegangen, sodass die Benennung eines Termins, ab wann die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ endet, nicht erfolgen kann.

5. Wie entwickelt sich voraussichtlich die Höhe der Mietpreise und die Zahl der Mieter*innenwechsel in den Wohnungen mit Mietpreisbindung, gegliedert nach dem jeweilig genutzten Förderprogrammen?

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1:
Zur Entwicklung der Mietpreise haben sich seit Veröffentlichung des neuen Berliner Mietspiegels am 30.05.2024 neue fördervertragliche Mietobergrenzen für alle Objekte ergeben, die u.a. in den Programmen Soziale Stadterneuerung ModInstRL95 und Wohnungspolitische Selbsthilfe ModInstRL 96 gefördert wurden und sich noch in der Bindung befinden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat als Richtliniengeberin eine Sonderauswertung aller mietspiegelrelevanten Daten vorgenommen. Auf Grundlage dieser Sonderauswertung wurden seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die folgenden neuen fördervertraglichen Mietobergrenzen verbindlich festgelegt: Einfache Wohnlage 7,55 EUR/m² Wohnfläche, Mittlere Wohnlage 7,71 EUR/m² Wohnfläche, Gute Wohnlage 8,70 EUR/m² Wohnfläche. Diese neuen Mietobergrenzen sind bei allen zukünftigen Neuvermietungen bzw. Mieterhöhungen seitens der Fördernehmer*innen zu berücksichtigen. Die derzeit beauftragte Mieterberatung „gesoplan gGmbH / SPAS-Mieterberatung“ hat bereits darauf hingewiesen, dass einkommensschwache Haushalte nach dem Ende der Bindung ihrer Wohnung zum Teil mit einer starken Mietsteigerung rechnen müssen. Zur voraussichtlichen Zahl der Mieter*innenwechsel kann jedoch keine Aussage gemacht werden.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2: Dazu können keine Aussagen getroffen werden.

6. Wie werden die Mietpreis- und Belegungsbindungen kontrolliert? In welchem Turnus findet eine Überprüfung durch welche Akteur*innen statt?

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1:
Die Mietpreis- und Belegungsbindungen werden bei den geförderten Häusern ca. alle drei Jahre kontrolliert. Die IBB fordert bei der/dem Vertragspartner*in eine Mieter*innenliste an, die innerhalb von vier Wochen an das Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg zu senden ist. Sollte die Mieter*innenliste innerhalb von einem Monat nicht eingehen, wird die IBB durch das Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg informiert. Die IBB sendet ein Erinnerungsschreiben mit neuer Frist an den/die Vertragspartner*in. Nach Erhalt sendet das Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg die eingegangenen Unterlagen an das beauftragte Büro für das Belegungsmanagement (seit 2023 „gesoplan gGmbH / SPASMieterberatung“).  Das Büro überprüft die Mieter*innenliste. Hierzu werden die Mieter*innen angeschrieben, um belegungs- und mietenrelevante Daten zu erfassen und mit der Aktenlage sowie dem jeweiligen Fördervertrag zu überprüfen. Dem Schreiben an die Mieter*innen beigefügt sind ein Fragebogen und ein freier Rückumschlag, so dass auch eine schriftliche oder fernmündliche Beantwortung sowie die Übermittlung per Fax oder E-Mail möglich sind. Neben den Unterlagen erhalten die Mieter*innen das Angebot eines persönlichen Gespräches.
Über die Ergebnisse der Überprüfung wird vom Büro für das Belegungsmanagement ein Kurzbericht über die aktuelle Belegungssituation und den sich daraus gegebenenfalls erforderlichen Handlungsbedarf
erstellt und an die IBB gesendet. Bei überhöhten Mieten wird den Mieter*innen zudem eine Beratung und Unterstützung durch das Büro angeboten.
Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:
Vom Wohnungsamt werden lediglich die Belegungsbindungen kontrolliert. Die Kontrolle der Mietpreisbindungen obliegt der Investitionsbank Berlin (IBB). Eine regelmäßige Überprüfung der Belegungsbindungen
durch das Wohnungsamt in einem bestimmten Turnus findet nicht statt.

7. Welche Maßnahmen zu Intervention und Sanktion übt das Bezirksamt bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen aus? In wie vielen Fällen ist es in den vergangenen fünf Jahren zu Sanktionsmaßnahmen bei Vertragsbruch gegen oben genannte Auflagen gekommen und welche Sanktionen wurden erlassen?

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1:
Das Bezirksamt weißt die IBB im Rahmen der laufenden Belegungsausübung auf Verstöße im Belegungsgeschehen hin (siehe dazu auch Ausführungen unter Punkt 6.) Maßnahmen zu Sanktion können von der IBB als Vertragspartnerin ausgeübt werden. In den Förderverträgen ist das Vorgehen bei Vertragsverstößen geregelt und bezieht sich in der Regel auf eine Reduzierung, bzw. anteiligen Rückzahlung der Förderung. In wie vielen Fällen es in den vergangenen fünf Jahren zu Sanktionsmaßnahmen bei Vertragsbruch kam, ist dem Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg nicht bekannt. Das Bezirksamt hat keine Kenntnis über die Sanktionsmaßnahmen der IBB und führt dazu keine Daten.

Zuarbeit der Abteilung ArbBüDSoz bzgl. der Wohnungen in Anlage 2:
Die gesetzlichen Grundlagen zur Ahndung von Verstößen finden sich in § 25 WoBindG und § 33 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wieder. In den letzten fünf Jahren ist lediglich in einem Fall wegen
eines Verstoßes gegen das WoBindG/WoFG (Wohnungsüberlassung ohne Vorlage eines gültigen und passenden Wohnberechtigungsscheines) eine Geldleistung gegen den Vermieter festgesetzt worden.

8. Wie oft und in welchen Fällen war der sog. „Investor“ mit Nachnamen Padovicz in Verstöße vertraglicher Regelungen zu Mietpreis- und Belegungsbindungen involviert?

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1:
Verstöße gegen vertragliche Regelungen werden, wie unter Punkt 7. beschrieben, nicht vom Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg erfasst. Es liegen dazu keine Daten vor.

Zudem ist aus datenschutzrechtlichen Gründen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Dritten nur zulässig, sofern diese rechtmäßig ist. Rechtmäßig ist die Verarbeitung gemäß Art 6 Abs. 1 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung u.a. nur, sofern eine Einwilligung der betroffenen Person oder eine rechtliche Verpflichtung besteht. Beide Rechtsgrundlagen liegen im Zusammenhang mit der schriftlichen Anfrage nicht vor. Die Anfrage zu einem „‘Investor‘ mit Nachnamen Padovicz“ kann daher nicht beantwortet werden.

9. Welche Maßnahmen bräuchte es aus Sicht des Bezirksamtes, um auslaufende Bindungen zu verlängern, bzw. neue Bindungen bedarfsgerecht abzusichern?

Antwort bzgl. der Wohnungen in Anlage 1:
Die auslaufenden, vertraglichen Bindungen können nicht verlängert werden. Dies ist in den Verträgen nicht vorgesehen. Die Schaffung neuer Bindungen ist aufgrund neuer Fördermaßnahmen im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes möglich. Das Land Berlin fördert die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden, durch den IBB Wohnungsneubaufonds. Eine weitere mögliche Maßnahme ist z.B. die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, die dauerhafte Bindungen zur „Kostenmiete“ ermöglichen könnte. Die Wiedereinführung wurde von der Bundesregierung zwar im Juni 2024 auf den Weg gebracht, ihre aktuelle Ausgestaltung lässt jedoch vermuten, dass sie keine große Durchschlagskraft entwickeln wird, um wesentlich zur Lösung der
Wohnungskrise beizutragen. Zum einen fehlen die eigentlich im Koalitionsvertrag verabredeten Investitionszuschüsse, welche die Kosten und damit die Mieten dämpfen könnten. Zum anderen löst sie nicht das Problem der Verfügbarkeit von bezahlbarem Grund und Boden, dem auf grundsätzlicherer Ebene begegnet werden müsste, um die Erstellung bezahlbaren Wohnraums im großen Stil möglich zu machen. Auch ein Ankaufprogramm durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen fehlt z.B., um den Verlust an gemeinnützigen Wohnungsbeständen, zu dem die Verkäufe und Privatisierungen seit Ende der 80er Jahre geführt haben, wieder auszugleichen und die Schaffung von Bindungen in ausreichender Zahl in angemessen kurzer Zeit zu ermöglichen. Die Bundesregierung geht laut Presseberichten selbst davon aus, dass von ihrem Gesetz deutschlandweit nur rund 100.000 Mieter*innen mit geringem Einkommen profitieren könnten. Der Mieterbund kritisiert, dass die aktuelle Ausgestaltung nur Unternehmen helfe, die bereits gemeinnützig seien.

Quellen zum Weiterlesen: Wohnen: Bundesregierung einigt sich auf Wohngemeinnützigkeit für bezahlbare Mieten – DER SPIEGELDMB_Gutachten_E-Version.pdf (mieterbund.de)

Mit freundlichen Grüßen

Florian Schmidt
Bezirksstadtrat

PDF zur Drucksache mit allen Tabellen und Anlagen

Der Beitrag Verdrängung von Mieter*innen I – Auslaufende Sozialbindungen (SA/385/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Verdrängung von Mieter*innen II – Auslaufende Kündigungsschutzfristen (SA/394/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/verdraengung-von-mieterinnen-ii-auslaufende-kuendigungsschutzfristen-sa-394-vi/ Mon, 14 Oct 2024 14:50:38 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28430 Schriftliche Anfrage eingereicht von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Antwort erfolgt von der Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung Wie viele Anträge auf Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, die sich auf Milieuschutzgebiete beziehen, sind seit 2020 in Friedrichshain-Kreuzberg genehmigt worden und wie viele nicht? (Bitte nach Milieuschutzgebieten und Genehmigungs- bzw. Ablehnungsgründen entsprechend § 172

Der Beitrag Verdrängung von Mieter*innen II – Auslaufende Kündigungsschutzfristen (SA/394/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Schriftliche Anfrage eingereicht von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Antwort erfolgt von der Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

  1. Wie viele Anträge auf Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, die sich auf Milieuschutzgebiete beziehen, sind seit 2020 in Friedrichshain-Kreuzberg genehmigt worden und
    wie viele nicht? (Bitte nach Milieuschutzgebieten und Genehmigungs- bzw. Ablehnungsgründen entsprechend § 172 Absatz 4 Baugesetzbuch differenziert auflisten)
  2. Für wie viele aufgeteilte Gebäude in sozialen Erhaltungsgebieten in FriedrichshainKreuzberg endet(e) ab 2023 die Kündigungsschutzfrist nach Umwandlungsantrag nach §
    172 Abs. 4 BauGB? (Bitte um schriftliche Auflistung: Adressscharfe Nennung, Anzahl Wohnungen/Nutzeinheiten pro Gebäude, Rechtsform des/der Eigentümer/in; Angabe der Anzahl der Zimmer pro geförderte Wohnung, Datum des Fristendes)
  3. Wie viele Wohneinheiten davon wurden an Mieter*innen verkauft? (Bitte – wenn möglich –
    um adressscharfe Nennung)
  4. Wie vielen Mieter*innen wurden nach Kenntnis des Bezirksamts seit 2020 aufgrund von Eigenbedarfskündigungen gekündigt? (Anmerkung: Darstellung der Daten zu Fragen a) – d)
    gerne in tabellarischer Form)

Die Antworten zu allen Fragen, auch mit Aufzählung der Gebiete finden sie hier im PDF zur Drucksache.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Bezirksstadtrat

 

Der Beitrag Verdrängung von Mieter*innen II – Auslaufende Kündigungsschutzfristen (SA/394/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Einrichtung einer bezirksweiten „Taskforce für bedrohte Clubkultur“ (DS/1271/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/aktuelles/einrichtung-einer-bezirksweiten-taskforce-fuer-bedrohte-clubkultur-ds-1271-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/aktuelles/einrichtung-einer-bezirksweiten-taskforce-fuer-bedrohte-clubkultur-ds-1271-vi/#respond Mon, 30 Sep 2024 10:26:26 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=33759 Antrag gestellt von Sarah Jermutus und Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 25. September 2024 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, zeitnah eine “Taskforce für bedrohte Clubkultur” einzurichten und aufzubauen, um der anhaltenden Verdrängung und dem Verlust von Clubstandorten in Friedrichshain-Kreuzberg entgegenzuwirken. Die “Taskforce für bedrohte Clubkultur in Friedrichshain-Kreuzberg” soll

Der Beitrag Einrichtung einer bezirksweiten „Taskforce für bedrohte Clubkultur“ (DS/1271/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Antrag gestellt von Sarah Jermutus und Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 25. September 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zeitnah eine “Taskforce für bedrohte Clubkultur” einzurichten und aufzubauen, um der anhaltenden Verdrängung und dem Verlust von Clubstandorten in Friedrichshain-Kreuzberg entgegenzuwirken.

Die “Taskforce für bedrohte Clubkultur in Friedrichshain-Kreuzberg” soll sowohl als regelmäßig tagendes und kurzfristig handlungsfähiges Notfallgremium, als auch für langfristige Strategieentwicklung eingerichtet werden. Dabei soll sie folgende Funktionen übernehmen:

  • Zentrale Anlaufstelle für bedrohte Clubs, um Betreiber*innen schneller und gezielter mit den richtigen Ansprechpersonen in Politik und Verwaltung zusammenzubringen,
  • Organisation und Begleitung von Verhandlungsgesprächen zwischen den betroffenen Stakeholder*innen,
  • Langfristige Austauschrunde mit landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Unternehmen, um aktiv für soziokulturelle (Zwischen-) Nutzung zu werben und zu ermöglichen (Beispiel „Clubs im Neubau“ o.ä.),
  • Erarbeitung und Pflege eines Kriterienkatalogs sowie Strategieentwicklung zur Identifikation und Akquise adäquater Ersatzflächen (siehe Kulturkataster, Liegenschaftskataster, Clubkataster etc.) und Lösungen durch verträgliche Mischnutzungen, um Flächen effektiver zu entwickeln.

Als Mitglieder dieser Taskforce kommen u.a. in Frage:

  • die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung (BauPlanKoop)
  • Abteilung für Schule, Sport und Facility Management (FM)
  • die Abteilung  Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima
  • die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW)
  • die Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKULT)
  • die Clubcommission (CC)
  • Reclaim Clubculture (RCC)
  • Kulturraum gGmbH
  • AKS-Gemeinwohl (Koordinierungsstelle)
  • Initiative Lokalbau
  • Eine für Alle eG
  • GSE gGmbH
  • Stadtteilbüro Friedrichshain-Kreuzberg
  • jeweils betroffene Clubstandorte.

Begründung:

Die drohende Verdrängung von Clubkultur und alternativen Räumen ist in Friedrichshain-Kreuzberg schon lange deutlich spürbar und verschärft sich weiter. Eine Mitgliederumfrage der Clubcommission ergab kürzlich, dass gut zwei Drittel der befragten Clubs (67%) ihre wirtschaftliche Prognose bis Ende 2025 als eher schlecht oder sogar sehr schlecht einschätzen. Gründe hierfür sind neben allgemeinen Kostensteigerungen, gestiegenen Gewerbemieten auch Umsatzrückgänge und weniger Besucher*innen. Nach jüngsten Berichten ist der Clubstandort “Wilde Renate” in der aktuellen Flächennutzung bedroht und muss ggf. bis Ende 2025 schließen. Durch den Ausbau der A100 stehen weitere etablierte Clubstandorte in unserem Bezirk vor dem Aus: Das About Blank, die Neue Zukunft, der Club Ost oder die Renate. (https://taz.de/Clubsterben-in-Berlin/!6027065/)

Doch nicht nur der Ausbau der Autobahn stellt eine Bedrohung dar, in Friedrichshain-Kreuzberg herrscht grundsätzlich hohe Flächenkonkurrenz. Unklare oder wechselnde Eigentumsverhältnisse, oft in Kombination mit kurzfristig kündbaren oder auslaufenden Gewerbemietverträgen bieten nur mangelhaften Schutz vor Verdrängung. Für die Künstler*innen, Kulturschaffenden und Kleinbetriebe ist dies existenzgefährdend: Geeignete Ersatzflächen für Clubkultur, Konzertstandorte und lärmendes Gewerbe im Bezirk zu finden ist fast unmöglich. Adäquate langfristige Strukturen zur Unterstützung der Betroffenen fehlen bislang. Ad-hoc-Reaktionen bei jedem Einzelfall sind dadurch fehleranfällig und zu langsam. Entsprechend unbefriedigend sind derzeit oft die verbleibenden Eingriffs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Es bedarf deswegen neu etablierter institutionalisierter Verfahrensweisen, um schnell koordinierte Reaktionen zu erarbeiten.

Die Einrichtung eines Zukunftsrats für die Zukunft am Ostkreuz hat sich im Jahr 2022 als erfolgreiches Gremium erwiesen, um eine Alternativplanung und die Vermittlung einer Ersatzfläche für die heutige “Neue Zukunft” zu organisieren. Aber anstatt projektbezogen und auf einzelne Clubstandorte fokussiert zu agieren, soll die “Taskforce für bedrohte Clubstandorte” gesamtheitlich und projektübergreifend tätig werden, um die lebendige Nacht – und Clubkultur in Friedrichshain-Kreuzberg zu erhalten.

Link zur PDF

Der Beitrag Einrichtung einer bezirksweiten „Taskforce für bedrohte Clubkultur“ (DS/1271/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
https://gruene-fraktion-xhain.de/aktuelles/einrichtung-einer-bezirksweiten-taskforce-fuer-bedrohte-clubkultur-ds-1271-vi/feed/ 0
Rahmenbedingungen für den Kulturhafen in der Rummelsburger Bucht schaffen (DS/1267/VI, DS/1272/VI und DS/1274/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/rahmenbedingungen-fuer-den-kulturhafen-in-der-rummelsburger-bucht-schaffen-ds-1267-vi-ds-1272-vi-und-ds-1274-vi/ Thu, 26 Sep 2024 13:23:15 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28622 Das Leben in Berlin spielt sich in und um die Gewässer der Stadt ab, so auch auf der Spree und in der Rummelsburger Bucht, wo der Spree:publik e.V. ein Beispiel für spannende, alternative Stadtkultur auf dem Wasser ist. Spree:publik e.V. fördert Kollektive und Einzelpersonen, die mitunter seit zehn Jahren Kunst, Jugendarbeit, Kulturveranstaltungen, Umweltaktionen und Aktivismus

Der Beitrag Rahmenbedingungen für den Kulturhafen in der Rummelsburger Bucht schaffen (DS/1267/VI, DS/1272/VI und DS/1274/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>

Das Leben in Berlin spielt sich in und um die Gewässer der Stadt ab, so auch auf der Spree und in der Rummelsburger Bucht, wo der Spree:publik e.V. ein Beispiel für spannende, alternative Stadtkultur auf dem Wasser ist. Spree:publik e.V. fördert Kollektive und Einzelpersonen, die mitunter seit zehn Jahren Kunst, Jugendarbeit, Kulturveranstaltungen, Umweltaktionen und Aktivismus auf dem Wasser betreiben. Das alles macht den Kulturhafen aus! Doch die dazugehörige Infrastruktur am Bartholomäusufer ist nicht optimal, denn die Bootsliegeplätze sind schwer zugänglich und nicht barrierefrei. Die Müllentsorgung muss derzeit noch über die privaten Wohnadressen der Liegeplatzinhaber*innen oder Fahrten zu BSR-Höfen abgewickelt werden. Zudem bestehen Einzelmietverträge für die Liegeplätze, die das Bezirksamt übernommen hat.

Deshalb fordert die Grüne Fraktion in mehreren Anträgen (DS/1267/VI, DS/1272/VI und DS/1274/VI) das Bezirksamt auf, die Rahmenbedingungen für den Spree:publik e.V. am Bartholomäusufer zu verbessern, indem es die Verwaltung und Betreuung der Bootsliegeplätze an den gemeinnützigen Verein Spree:publik e.V. überträgt. Außerdem wird das Bezirksamt aufgefordert, den Einbau mehrerer Tore in das Geländer am Bartholomäusufer für einen barrierefreien Zugang zu den Liegeplätzen zu gestatten, sowie eine Fläche für die Müllentsorgung des anfallenden Abfalls zur Verfügung zu stellen. Für den Bezirk entstünden keine Kosten für den Bau der Zauntore und die Instandhaltung der Müllbehälter, da diese in Absprache mit den Liegeplatzinhaber*innen von ihnen selbst getragen würden.

Dazu sagt Werner Heck, BVV-Vorsteher und Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Spree:publik e.V. möchte mit dem Kulturhafen in der Rummelsburger Bucht einen Ort für alle Anwohner*innen und Besucher*innen schaffen und bringt einen unverkennbaren Mehrwert für Friedrichshain-Kreuzberg. Als Bezirk müssen wir ein Interesse daran haben, einem gemeinnützigen Verein wie Spree:publik e.V. so weit entgegenzukommen wie möglich, damit wir das Kulturleben in unserem Bezirk fördern und halten.“

Der Beitrag Rahmenbedingungen für den Kulturhafen in der Rummelsburger Bucht schaffen (DS/1267/VI, DS/1272/VI und DS/1274/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Infrastrukturelle Versorgung von Familien und Kindern in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung an der Hasenheide (DS/1225/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/infrastrukturelle-versorgung-von-familien-und-kindern-in-der-geplanten-erstaufnahmeeinrichtung-an-der-hasenheide-ds-1225-vi/ Wed, 10 Jul 2024 09:32:21 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28667 Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. Juni 2024 Ich frage das Bezirksamt:  Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen von Berlin? In welchen Gesprächsrunden des Bezirksamtes mit der LAF wird die infrastrukturelle Versorgung der Kinder und Familien in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für

Der Beitrag Infrastrukturelle Versorgung von Familien und Kindern in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung an der Hasenheide (DS/1225/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>
Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. Juni 2024

Ich frage das Bezirksamt: 

  1. Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen von Berlin?
  2. In welchen Gesprächsrunden des Bezirksamtes mit der LAF wird die infrastrukturelle Versorgung der Kinder und Familien in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide, wie z.B. die Versorgung mit Kitaplätzen, Schulplätzen, Beratungsangeboten etc. erarbeitet und beschlossen?
  3. Wie und an welchen Standorten soll die Beschulung der Kinder im schulpflichtigen Alter, die in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide untergebracht werden sollen, umgesetzt werden?

Es antwortet Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin, Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima

1. Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen von Berlin?

Die Dauer variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. wie viele Menschen in Berlin ankommen und wie viele Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stehen. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) soll eigentlich nur bis zu 6 Monaten andauern. Angesicht der jetzigen Lage bleiben Geflüchtete jedoch mitunter länger als 6 Monate in der EAE, bevor sie einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft erhalten. Dem Bezirk liegen dazu keine genaue Statistik vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor.

2. In welchen Gesprächsrunden des Bezirksamtes mit der LAF wird die infrastrukturelle Versorgung der Kinder und Familien in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide, wie z.B. die Versorgung mit Kitaplätzen, Schulplätzen, Beratungsangeboten etc. erarbeitet und beschlossen?

Bisher gibt es Gespräche zwischen Bezirk und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Der Bezirk hat bereits in Zusammenarbeit mit Fachämtern und Akteuren vor Ort einen Aufschlag für mögliche Bedarfe ermittelt. Der Bezirk hat sich mit der Bitte von der Senatsverwaltung, dass ein integrierter Planungsprozess mit Senat, LAF, Bezirk und Akteuren vor Ort aufgesetzt wird und zusätzliche Mittel für soziale Infrastruktur und Angebote sowohl in der Einrichtung als auch im Sozialraum zur Verfügung gestellt werden. Hier gab es bisher positive Signale, aber noch keine konkreten Schritte. Ohne entsprechende zusätzliche Mittel in ausreichender Größenordnung sieht der Bezirk die Versorgung der Menschen vor Ort als unzureichend/gefährdet. Schon jetzt sind zentrale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Gebiet überlastet, es fehlt vor allem an ausreichender Regelfinanzierung. Dies hat sich mit der Beendigung des QM-Verfahrens und dem Wegfall der Fördermittel noch einmal verschärft. Der Bezirk wird die Menschen vor Ort im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen, Z.B. im Bereich Asyl- und Rechtsberatung, mobile Sozialberatung usw., die über das Partizipationsbüro koordiniert werden.

3. Wie und an welchen Standorten soll die Beschulung der Kinder im schulpflichtigen Alter, die in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide untergebracht werden sollen, umgesetzt werden?

Das Schul- und Sportamt setzt sich aus Kapazitätsgründen und zur Sicherstellung der Schulpflicht u.a. für die Einrichtung eines Schulangebots in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung an der Hasenheide ein. Zuletzt wurde ein Bedarf an Räumlichkeiten für ca. 30 Willkommensklassen gemeldet, die alle einer unserer Schulen fest zugeordnet werden sollen, für die es aber nur wenige Platzkapazitäten an unseren Schulstandorten gibt. Die Schulen rund um die Hasenheide sind bereits an ihrer Kapazitätsgrenze und können eine zusätzliche Beschulung dieser Größenordnung im Ortsteil Kreuzberg nicht bewältigen. Der Bezirk setzt sich weiterhin bei der Sen BJF für eine nachhaltige Lösung ein, um die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, insbesondere angesichts des erwarteten hohen Anteils an schulpflichtigen Kindern in dieser Unterkunft. Die Schulpflicht ist bei der erwarteten Zahl der schulpflichtigen Kinder in der Unterkunft nur umsetzbar, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

– weitere Verdichtung an den Regelschulen zur Aufnahme neuer Willkommensklassen

– temporäre Beschulung in der Unterkunft

– Verabredung mit BA Neukölln, um Möglichkeiten der Unterstützung zu suchen

– Inkaufnahme längerer Schulwege.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Herrmann

Bezirksbürgermeisterin

Link zur Drucksache

Der Beitrag Infrastrukturelle Versorgung von Familien und Kindern in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung an der Hasenheide (DS/1225/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

]]>