Geflüchtete Archive - Grüne Fraktion Xhain https://gruene-fraktion-xhain.de/tag/gefluechtete/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverodnetenversammlung von Friedrichshain/Kreuzberg Thu, 13 Mar 2025 14:02:01 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 Beratung und Unterbringung von Geflüchteten mit Behinderung (DS/1151/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/arbeit-soziales-gesundheit/beratung-und-unterbringung-von-gefluechteten-mit-behinderung-ds-1151/ Wed, 08 May 2024 10:10:44 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28050 Mündliche Anfrage eingebracht von Jutta Schmidt-Stanojevic zur BVV am 24. April 2024 Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt unter Zuarbeit des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, des Partizipationsbüros, der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und des Gesundheitsamtes. 1. Wie viele Geflüchtete mit einer Behinderung sind in den Unterkünften

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Mündliche Anfrage eingebracht von Jutta Schmidt-Stanojevic zur BVV am 24. April 2024

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt unter Zuarbeit des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, des Partizipationsbüros, der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und des Gesundheitsamtes.

1. Wie viele Geflüchtete mit einer Behinderung sind in den Unterkünften im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht?

In Berlin ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zuständig für alle Fragen zur Registrierung, Leistungserteilung und Unterbringung von Geflüchteten Menschen.
Der Begriff „Geflüchtete mit einer Behinderung“ legt zugrunde, dass eine anerkannte Behinderung vorliegt. Das bedeutet, dass ein Antrag auf Anerkennung einer Behinderung beim Versorgungsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) gestellt und beschieden wurde.
Die Entscheidungsdauer beim Versorgungsamt liegt bei durchschnittlich 8 Monaten und es müssen At-teste/Stellungnahmen behandelnder Ärzte vorliegen. Im Bezirk befinden sich sechs LAF-Unterkünfte für geflüchtete Menschen. Nach Rücksprache mit der LAF Belegungssteuerung können hier keine belastbaren und verlässlichen Daten benannt werden. Die Ge-flüchteten-Koordinatorin des Bezirksamtes hat die LAF-Einrichtungen daher direkt angefragt.

Die detaillierten Rückmeldungen durch die Unterkünfte finden sich im PDF zur Drucksache.

2. In welchen Umfang sind die Unterkünfte für Geflüchtete barrierefrei und behindertengerecht ausgestattet?

Im Bezirk befinden sich sechs LAF-Unterkünfte für geflüchtete Menschen. Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Stallschreiber Str. ist, als ehemalige Seniorenresidenz, ein barrierearmes Objekt. Sowohl ein barrierefreier Zugang als auch ein barrierefreies Erreichen der Etagen ist möglich. Innerhalb der Zimmer sind die Bewegungsflächen und der Zugang zum Sanitärbereich für Rollstühle jedoch nicht ausreichend, sodass nicht von rollstuhlgerechten Plätzen ausgegangen werden kann. Die weiteren Objekte im Bezirk sind Bestandsgebäude, Hotels, Tempohomes und nicht barrierefrei.

3. Inwieweit sind die Beratungsangebote für Geflüchtete (Borschüren, Einrichtungen etc.) barrierefrei?

Die Beratungsangebote der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen, Krebs und chronischen Erkrankungen (BfBM) sind am Standort des Gesundheitsamtes Urbanstr. barrierefrei zugänglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch in aufsuchender Beratungstätigkeit vor Ort unterwegs. Der Verein Mina-Leben in Vielfalt e.V. bietet verschiedene Beratungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung an seinem Standort in der Friedrichstr. 1 an. Das Objekt ist barrierefrei zugänglich. Daneben bietet Mina e.V. Vorortberatungen in den LAF-Unterkünften an. Dieses Beratungsangebot wird durch den bezirklichen Integrationsfonds finanziert. Das LAF stellt Hausordnungen in leichter Sprache und Piktogrammen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Wie viel sogenannten Erstsprachenunterricht gibt es in unserem Bezirk? (DS/1106/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/wie-viel-sogenannten-erstsprachenunterricht-gibt-es-in-unserem-bezirk-ds-1106-vi/ Tue, 02 Apr 2024 10:52:21 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28066 Mündliche Anfrage eingereicht von Vito Dabisch zur BVV am 20. März 2024 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung Schule, Sport und Facility Management Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. An welchen Schulen in unserem Bezirk werden wie viele Stunden sogenannten Erstsprachenunterricht in welchen Sprachen für je wie viele Schüler*innen angeboten? Die Beantwortung der Frage 1 entnehmen Sie

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Mündliche Anfrage eingereicht von Vito Dabisch zur BVV am 20. März 2024

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. An welchen Schulen in unserem Bezirk werden wie viele Stunden sogenannten Erstsprachenunterricht in welchen Sprachen für je wie viele Schüler*innen angeboten?

Die Beantwortung der Frage 1 entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 1. (siehe PDF zur Drucksache am Ende)
Zusätzlich gibt es noch den durch die Konsulate durchgeführten muttersprachenlichen Ergänzungsunterricht (siehe Anlage 2).

2. Wie erfolgt der Abgleich des Angebots mit den Wünschen von Eltern und Kindern vor Ort?

Die Eltern melden mit einem dafür vorgesehenen Formular der SenBJF die Sprachwünsche an, die Schule sammelt diese und über eine Prognoseabfrage wird der Bedarf über die regionale Schulaufsicht an die koordinierende Stelle der SenBJF weitergeben, um die Einrichtung der Gruppen zu organisieren. Die Konsulate organisieren ihren Unterricht in Eigenregie.

3. Wie viele Schüler*innen sind nötig, um eine neue Gruppe erstsprachlichen Unterrichts zu eröffnen?

Für den Erstsprachenunterricht sind 12 Schüler*innen nötig. Für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht entscheidet das jeweilige Konsulat über die Bereitstellung von Personal und auch über die Mindestanzahl an Schüler*innen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

PDF zur Drucksache

 

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Beschulungssituation von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen (SA/325/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/allgemein/beschulungssituation-von-kindern-und-jugendlichen-mit-besonderen-bedarfen-sa-325-vi/ Thu, 21 Mar 2024 12:41:07 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28082 Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa am 12.02.2024 Die Antwort auf die Anfrage erfolgt durch die Abt. Schule, Sport und Facility Management Der überwiegende Teil der Fragen liegt nicht in der Zuständigkeit des Schul- und Sportamtes. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurde um Zuarbeit gebeten, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Wie

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Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa am 12.02.2024

Die Antwort auf die Anfrage erfolgt durch die Abt. Schule, Sport und Facility Management

Der überwiegende Teil der Fragen liegt nicht in der Zuständigkeit des Schul- und Sportamtes.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurde um Zuarbeit gebeten, die in die Beantwortung eingeflossen ist.

1. Wie viele Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen mit welchen Förderschwerpunkten einen Schulplatz im Bezirk in Anspruch? Wie verteilen sich die Bedarfe auf die verschiedenen Schulformen? Mit der Bitte um eine standortgenaue Auflistung und sortiert nach Gruppen der Förderschwerpunkte.

Die Angaben entnehmen Sie bitte der Anlage.

2. Inwiefern können die bewilligten Förderstunden und weitere Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarfen in unserem Bezirk auch umgesetzt werden? Inwiefern gibt es dazu ein Monitoring und Berichtswesen?

Die bewilligten sonderpädagogischen Förderbedarfsstunden sind im Portal der Unterrichtsversorgung erfasst. 80 % davon werden zu Beginn des Prognosezeitraums direkt in die Schule gegeben. Die restlichen 20% können bedarfsgerecht durch die Schulaufsicht gebunden an die Schulverträge an die Schulen gegeben werden. Da das Kontingent der Sonderpädagogikstunden gedeckelt ist, kann Friedrichshain-Kreuzberg seit Jahren nicht die vollen 20% an die Schulen geben. Wir verteilen die restlichen Stunden flächendeckend prozentual.
Über dieses Verfahren werden die Schulleitungen informiert. Alle zur Verfügung stehenden Stunden gehen also in die Schule.

3. Welche Schulen mit welchen Förderschwerpunkten befinden sich im Bezirk? Mit der Bitte um Auflistung nach Schulen und Förderschwerpunkten. Welche Schulersatzprojekte für Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf „Sozial-emotionale Entwicklung“ gibt es im Bezirk?

Eine Übersicht der Schulen finden sie im PDF zur Drucksache!

Tagesgruppen mit Beschulung in Kooperation zwischen Schule und Jugend für Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Emotionale und soziale Entwicklung:

Die wilden Kerle, ab Schulanfang, 6 Plätze, Kooperationsschule ist Blumengrundschule,
Urban 44, Klasse 1-4, 6 Plätze, Kooperationsschule ist die Fanny-Hensel-Grundschule,
Grundschulprojekt Bethanien, Klasse 1-6, 15 Plätze, Kooperationsschule ist die Otto-Wels-Grundschule,
Arbeiten und Lernen, Klasse 7-10, 15 Plätze, Kooperationsschule ist die Ellen-Key-Oberschule.

4. Nach welchem Verfahren und in welchen beteiligten Ämtern wird der Hilfebedarf (Pflege, Eingliederungshilfen, zusätzliche pädagogische Unterstützung) für den gesamten Unterricht und den gesamten Ganztag festgestellt und der Umfang an zusätzlicher Unterstützung (et-wa nach §§ 35a SGB VIII und/ oder 112 SGB IX) zugemessen?

Hier ist ein Zusammenspiel der SenBJF mit dem Jugendamt erforderlich. An erster Stelle steht die Beantragung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das SIBUZ über-nimmt die Feststellung. Das Verfahren endet mit einem Bescheid und einem Gespräch mit den Eltern des Kindes. Entsprechend des Gutachtens kann zusätzlich Schulhilfe gewährt werden. Dies ist in der Verantwor-tung des SIBUZ. Nur 10% des Budgets darf allerdings für den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung eingesetzt werden. Das zugewiesene Budget ist eng bemessen und bereits zu Beginn des Schuljahres ausgeschöpft. Eine Nachsteuerung durch SenBjF ist nur im Ausnahmefall möglich.
Für den Ganztag wird zusätzlich der erhöhte bzw. besonders erhöhte Bedarf auf Antrag durch die Fachaufsicht festgestellt und beschieden, woraus sich der zusätzliche Einsatz von Integrationserzie-her*innen ergibt. An Förderzentren und Schwerpunktschulen sind zudem Betreuer*innen und pädagogische Unterrichtshilfen zur Unterstützung vorhanden. Auch für diese Schulen ist der Einsatz von Schulhilfe bzw. Schulassistenz über die VV Ergänzende Pflege und Hilfe nur im geringen Umfang vorgesehen. In Ausnahmefällen gibt es Hilfen zur Teilhabe an Bildung nach §99 durch den Teilhabefachdienst. Sollten weitere Hilfen notwendig sein, werden Schulhilfekonferenzen durchgeführt, an welchen auch der RSD-Mitarbeitende teilnimmt, so dass über weitere Hilfen gemeinsam nachgedacht werden kann, die bestenfalls auch umgesetzt werden können.

5. Wie viele Anträge auf Schulbeförderung wurden für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gestellt? Wie viele davon wurden bewilligt? Wer übernimmt die anfallenden Transportkosten?

Im Bewilligungsjahr 2022/23 haben 280 Familien den Antrag gestellt, davon wurden 264 Anträge bewilligt und 16 abgelehnt.
Im Bewilligungsjahr 2023/24 haben 291 Familien den Antrag gestellt, davon wurden 269 bewilligt und 9 abgelehnt. Bei 13 Familien fehlten die entsprechenden Unterlagen. Die anfallenden Transportkosten werden durch das Bezirksamt übernommen.

6. Wie erfolgt die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung (Kin-der aus dem Autismusspektrum, FAS und/oder Komorbidität) nach §35a SGB VIII? Erhebt der Bezirk die Zahlen der Kinder und Jugendlichen mit seelischer Behinderung oder die von seelischer Behinderung bedroht sind und die auf Grund dieser Einschränkung nicht regulär oder nur verkürzt beschult werden können? Wenn ja, wie hoch sind die Zahlen und mit welchen Maßnahmen versucht der Bezirk die Betroffenen einer regulären Beschulung wieder zuzuführen? Wenn nein, warum werden die Zahlen nicht erhoben?

Schüler*innen mit Autismusspektrumstörung werden inklusiv, an inklusiven Schwerpunktschulen und an der S01 und S02 beschult. Auch gibt es ein Kooperationsprojekt zwischen Schule und Teilhabefachdienst, die Gruppe Fink 2 für Schüler*innen mit komplexen Förderbedarfen in den Bereichen Autismusspektrumstörung und Geistige Entwicklung, 5 Plätze, Kooperationsschule ist die Gustav-Meyer-Schule. Schüler*innen mit seelischer Behinderung nach §35a werden inklusiv oder an den Förderzentren beschult. Eine Erfassung der Schüler*innen, die nicht im vollen Umfang beschult werden, gibt es bisher nicht, befindet sich jedoch bei der Zentralverwaltung SenBJF in Planung. Schüler*innen mit seelischer Behinderung und hohem Jugendhilfebedarf können bis zur Aufnahme in eine Jugendhilfemaßnahme vorübergehend, auf Grundlage eines Antrages der Erziehungsberechtigten und im Rahmen eines begrenzten regionalen Stundenkontingentes im Haus-und Einzelunterricht nach §15 des Schulgesetzes beschult werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

Im PDF sind alle Anhänge enthalten. 

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Schriftliche Anfrage: Geflüchtete Menschen in Friedrichshain-Kreuzberg https://gruene-fraktion-xhain.de/allgemein/schriftliche-anfrage-gefluechtete-menschen-in-friedrichshain-kreuzberg/ Fri, 30 Jun 2023 20:03:55 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=26431 Schriftliche Anfrage Drs.: SA/238/VI Initiator*in: Claudia Schulte, Karl-Heinz Garcia Bergt, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Die Anfrage betrifft mehrere Bereiche innerhalb des Bezirksamts. In die Beantwortung sind daher umfassende Zuarbeiten aus der Abteilung für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales, aus der Abteilung für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung sowie aus der Abteilung für Jugend, Familie und

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Schriftliche Anfrage Drs.: SA/238/VI

Initiator*in: Claudia Schulte, Karl-Heinz Garcia Bergt,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Die Anfrage betrifft mehrere Bereiche innerhalb des Bezirksamts. In die Beantwortung sind daher umfassende Zuarbeiten aus der Abteilung für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales, aus der Abteilung für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung sowie aus der Abteilung für Jugend, Familie und Gesundheit eingeflossen.

1. Wie viele geflüchtete Menschen sind aktuell in Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht und registriert, aufgeschlüsselt nach Art der Aufenthaltserlaubnis/Zuweisungsentscheidung an Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)/Asylbeantragung?

Amt für Soziales und Partizipationsbüro:
Die Schaffung von Unterkunftsplätzen für geflüchtete Menschen liegt in Verantwortung des LAF, was die Erstaufnahme Schutzsuchender und die Unterbringung von Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften betrifft; die Bezirke unterstützen und wirken mit.
Hinsichtlich der Schaffung von Unterkunftsplätzen für Geflüchtete sind die bezirklichen Sozialämter aber insoweit zuständig, als sie für die Akquise von Unterbringungskapazitäten für obdachlose Menschen allgemein Sorge tragen. Darunter fallen im Bedarfsfall auch geflüchtete Menschen mit gesichertem Aufenthalt (sog. „Statusgewandelte“).
Im Zeitraum Januar 2023 bis zum 19.05.2023 wurden durch die Soziale Wohnhilfe 2.259 Haushalte laufend untergebracht. 990 geflüchtete Menschen wurden in vier LAF-Unterkünfte untergebracht. (Stand: 25.05.2023)

2. Wie viele geflüchtete Menschen werden durchschnittlich wöchentlich/monatlich in Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht und/oder registriert?

Partizipationsbüro:
Die Fluktuation in den LAF-Unterkünften ist momentan nicht so hoch wie im letzten Jahr. D.h. 2-3 Menschen pro Woche ziehen momentan in den LAF-Unterkünften ein.

3. Wie viele geflüchtete Menschen sind privat, über die sozialen Wohnhilfen und durch das LAF untergebracht?

Amt für Soziales:
Durch das LAF werden lediglich geflüchtete Menschen in den LAF-Einrichtungen untergebracht. Geflüchtete, die eine private Unterkunft/Wohnung gefunden haben, melden sich nicht bei der Sozialen Wohnhilfe Friedrichshain-Kreuzberg, demnach liegen keine Zahlen hierzu vor.

4. Welche Einrichtungen zur Unterbringung geflüchteter Menschen gibt es im Bezirk derzeit? (Bitte Auflistung nach Kapazität, Träger, Adresse, bezirklich oder LAF, ggf. beschränkte Nutzungsdauer der Einrichtung/der Immobilie, gewerbliche Anbieter (Hostel etc.))

Partizipationsbüro: (Stand: 25.5.2023)
Tabellen im PDF zur Drucksache

Amt für Soziales und Stadtplanung:
Infolge des durch den Krieg in der Ukraine bedingten Fluchtgeschehens konnte der Bezirk in guter Kooperation mit dem Gebäudeeigentümer eine ASOG-Einrichtung explizit für Geflüchtete aus der Ukraine einrichten. Diese ist temporär, bis das Objekt durch den Bauherrn entwickelt wird.
Zudem konnten in Zusammenarbeit mit Bau- und Wohnungsaufsicht einzelne verschiedene Unterbringungen geschaffen werden.
Derzeitige belegte Plätze zusätzlich zu LAF-Unterkünften an verschiedenen Standorten: 685.
Vorclearingsphase UMFs, Senat für ca. 195 Plätze insgesamt.

5. Welche Einrichtungen bzw. Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen befinden sich derzeit noch in Planung? (Bitte Auflistung nach Kapazität, Träger, Adresse, bezirklich oder LAF, ggf. beschränkte Nutzungsdauer der Einrichtung/der Immobilie)

Partizipationsbüro und Stadtplanung:
Die Vergabe der Trägerschaft des Betriebs wird durch das LAF erst nach Fertigstellung der Maßnahme durchgeführt. Für folgende Standorte ist – je nach Bedarf – eine Nutzungsdauer von 5-11 Jahren als Geflüchtetenunterkunft vorgesehen:

  • Alte-Jacobstr./Franz-Künstler-Str., ca. 475 Unterbringungsplätze – Bauträgerschaft Gewobag
  • Friedrichstraße; ca. 100 Unterbringungsplätze
  • Stralauer Platz Nord; ca. 67 Unterbringungsplätze
  • Obentrautstraße; ca. 42 Unterbringungsplätze
  • Alt Stralau; ca. 150 Unterbringungsplätze – SenSBW
  • Darüber hinaus in Planung:

6. Welche Angebote (Integrationskurse, Sprachkurse etc.) stellt das Bezirksamt Friedrichs-hain-Kreuzberg für geflüchtete Menschen bereit? Welche Angebote gibt es von Senats-/Landesseite für in Friedrichshain-Kreuzberg lebende Geflüchtete?

Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg:
Geflüchtete Menschen erhalten an der Volkshochschule ein umfassendes Angebot an Sprachkursen. Das sind:
– die Sprachkurse für Geflüchtete des Landes Berlin,
– die Elternkurse für ukrainische Geflüchtete und
– seit Beginn des Jahres 2023 zunehmend auch die vom Bund finanzierten Integrationskurse und Berufssprachkurse.

Mit den finanziellen Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurden vor einigen Jahren die Sprachkurse für Geflüchtete konzipiert. Dieses Programm galt lange Zeit bundesweit als ein Leuchtturmprojekt, da hier unbürokratisch und barrierefrei Geflüchtete in kurzer Zeit Sprachkenntnisse zumeist auf dem Anfangsniveau vermittelt werden konnten. Bis zum Jahr 2021 wurde das Programm berlinweit ausgebaut und konsolidiert mit einem Umfang von ca. 5 Mio. Euro. Bereits im letzten Jahr wurden die Mittel halbiert und nur nach wiederholten Intervention der Volkshochschulen und der Bezirke zum Ende des Jahres wieder aufgestockt. In diesem Jahr wurden die Volkshochschulen darüber informiert, dass 2023 eine Aufstockung der Mittel ausgeschlossen werde. Damit haben die Geflüchteten im Bezirk im 2. Halbjahr nur noch sehr stark eingeschränkt Zugang zu diesem Angebot. Bis Ende Juli 2023 werden insgesamt 44 Module mit je 100 Unterrichtsstunden angeboten, im 2. Halbjahr werden es nur noch 6 Module sein. Stattdessen wurde von SenIAS auf die vom Bund finanzierten Maßnahmen verwiesen.
Im 2. Halbjahr wird es zusätzlich vom Land Berlin finanzierte Elternkurse für ukrainische Geflüchtete im Umfang von insgesamt 360 Unterrichtsstunden geben. Ein Mehrbedarf in gleicher Höhe ist bereits durch die VHS angemeldet. Mit den beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelten Programme der Erstorientierungskurse, der Integrationskurse und Berufssprachkurse können jedoch nur ein Teil der Geflüchteten versorgt werden. Es ist noch nicht geklärt, ob überhaupt ein Erstorientierungskurs mit insgesamt 400 Unterrichtsstunden im Bezirk für ca. 15 Geflüchtete fortgeführt werden kann. Da der Verwaltungsaufwand deutlich höher ist als bei den vergleichbaren Berliner Landeskursen für Geflüchtete, sind zudem nur noch vereinzelte Volkshochschulen in der Lage, diese Kurse anzubieten können.
Auch das Angebot an Integrationskursen und Berufssprachkursen (Steigerung von 2022 zu 2023 um 25%, bzw. 34%) hat sich deutlich erhöht, da nun auch Geflüchtete an diesen Kursen teilnehmen können, sofern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Zulassung zum Kurs ausstellt. Derzeit gibt es erhebliche Wartezeiten für die Geflüchteten, so dass kein zeitnahes Angebot bereitgestellt werden kann, auch wenn es freie Plätze geben sollte. Die Kurse sind sehr stark nachgefragt.

Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit:
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird ein Pilotprojekt zur Nachbetreuung von geflüchteten jungen Volljährigen seit 2021 umgesetzt. In Kooperation mit dem LAF und dem Betreiber, Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V., werden dort acht Plätze für junge Volljährige vorgehalten, für die gem. § 53 AsylG eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vorgesehen ist. Das Angebot richtet sich an ehemals unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (EUMF) in der Zuständigkeit des Jugendamtes, die nach Erreichen Ihrer Volljährigkeit in einem stationären HzE- oder Jugendberufshilfeangebot noch einen Bedarf an ambulanter Unterstützung aus der Jugendhilfe haben, aber aus verschiedensten Gründen noch in keinen eigenen Wohnraum begleitet werden konnten. Diese Räumlichkeiten werden jeweils nur von zwei Personen belegt, anstatt wie sonst üblich, von drei Personen. Die ambulante Betreuung wird durch eine Sozialarbeiterin vom gleichen Träger im Rahmen von Einzelfallhilfe gem. § 41 i. V. m. § 30 SGB VIII geleistet. In weitere Angebote (Integrationskurse, Sprachkurse) anderer Anbieter wird vermittelt.
Die bezirklichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und die Einrichtungen der Jugendsozialarbeit haben seit 2015 verlässliche Strukturen für Geflüchtete aufgebaut, um ihnen die Inanspruchnahme der offenen Regelangebote zu erleichtern und zu ermöglichen und sie bei der Integration in allen Bereichen zu unterstützen.

Für Kinder und Jugendlichen, die sich im schulpflichtigen Alter befinden, stellt das Schul- und Sportamt in enger Kooperation mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Beschulung in Willkommensklassen zur Verfügung.
Mit Stand vom 17.05. werden 264 Grundschüler*innen in 22 Willkommensklassen beschult. Bei den weiterführenden Schulen sind es 288 Schüler*innen in 24 Willkommensklassen.
Bei den Zahlen für die weiterführenden Schulen sind auch Privatschulen und außerschulische Lernorte enthalten. Derzeit gibt es noch eine Warteliste (bei den Grundschüler*innen 13, bei den Oberschüler*innen 22), da nicht genügend Plätze in den Willkommensklassen zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren wurden im Rahmen des bezirklichen Integrationsfonds verschiedene integrative Angebote für geflüchtete junge Menschen in den Einrichtungen der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit gem. § 11 und § 13. 1 SGB VIII geschaffen und umgesetzt. Aktuell werden insgesamt acht Projekte gefördert, die überwiegend mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen arbeiten. Beispielhaft wird hier das Projekt „Jugendkultur –Still RAW“ erwähnt, das jungen Geflüchteten regelmäßig die Sprachförderung in Verbindung mit einem niedrigschwelligen Freizeitangebot zur Verfügung stellt. Dazu gibt es ein offenes „Sprechcafé“ sowie die Möglichkeit der Teilnahme an diversen trägerinternen Gruppenangeboten. In diesem Zusammenhang kooperiert der Projektträger „Drop In – Forum für interkulturelle und politische Bildung e.V.“ insbesondere mit den stationären Jugendhilfeeinrichtungen, die mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen arbeiten sowie Willkommensklassen in bezirksansässigen Schulen.
Zusätzlich werden im Rahmen der Förderung aus dem bezirklichen Integrationsfonds nach § 13,1 SGB VIII naturwissenschaftliche Forschungsangebote in Hostels und in mehreren Willkommensklassen im Bezirk angeboten. Diese haben einen niedrigschwelligen Zugang, gelingen trotz Sprachbarrieren und stärken die Selbstwirksamkeit und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Familien.
Besonders hervorzuheben sind die Angebote der Familienbildung, -begegnung und -beratung in zwei Hostels in Friedrichshain für Familien mit Fluchtbiographie. Die Projekte setzten o. g. Angebote vor Ort um, begleiten und beraten die Familien entsprechend der Bedarfe hinausreichend, informieren und begleiten die Familien über Angebote der Bildung, Begegnung und Beratung im Sozialraum und sind gut vernetzt.
Darüber hinaus werden in Friedrichshain über den Träger oXxymoron gGmbH zwei Sprungbrettkitas aus den Integrationsfonds gefördert, die sich an Familien mit Fluchterfahrung richten. Ein Angebot richtet sich speziell an Familien mit Fluchtbiographie aus der Ukraine. Zusätzlich erhält der Träger Yekmal e.V. eine Förderung für die sogenannten MIA Sprachkurse.
Die Angebote der Familienförderung nach § 16 SGB VIII richten sich an alle Familien im Bezirk. Darin ist somit die Zielgruppe von geflüchteten Familien in ihrer jeweiligen Heterogenität eingeschlossen.
Diese Angebote finden u.a. einrichtungsgebunden (z.B. in Familienzentren), in der sogenannten Angebotsform 1, statt. Die Angebote für geflüchtete Familien sind bedarfs- und ressourcenorientiert sowie partizipativ mit Familien gestaltet und haben das Ziel der Inklusion, der Partizipation und von Empowerment. Die Familien werden mit Bildungs-, (familiensprachlichen) Beratungs- und Begegnungsangeboten erreicht. Zu den Angeboten werden hier beispielhaft aufgezählt:

  • Griffbereit: Sprach- und Familienbildungsprogramm für Familien mit und ohne internationale Familiengeschichte und ihre Kinder zwischen einem und drei Jahren. Im Fokus steht die Eltern-Kind-Interaktion zur Stärkung der (mehr-)sprachlichen Entwicklung.
  • Zusammen aufwachsen: Eltern werden in die Grundbegriffe des Early-Excellence Ansatz eingeführt und werden in der Eltern-Kind-Interaktion, in der Frühen Bildung und in der Bildungs-partnerschaft mit Bildungseinrichtungen gestärkt.
  • Familienhebammen: Beratung von Familien zum ersten Lebensjahr, zur Gesundheitsförderung und zur Stärkung der Eltern-Kind-Bindung.
  • Familienfrühstück: Begegnungsangebote für Familien.
  • Offene Angebote mit wechselndem Spiel-, Musik-, Bewegungs- und Kreativangebot zur Stärkung der Erziehungskompetenzen, der Selbsthilfepotentiale, der Vernetzung von Eltern unter-einander und zum Kennenlernen von Bildungs- und Gesundheitsangeboten.
  • Kochangebote für Familien mit und ohne Fluchtbiographie.
  • Selbstorganisierte Gruppen.

Die in den Einrichtungen benutzen Materialien sind zum Teil mehrsprachlich und intersektional.
Einige Familienzentren verfügen über eine mehrsprachige Bibliothek mit entsprechenden Bildungs- und Begegnungsangeboten für Familien. Auch unter den Mitarbeitenden ist eine Diversität und Mehrsprachlichkeit gegeben.
In den Familienzentren sind Stadtteilmütter tätig, die niedrigschwellige und familiensprachliche Beratungs-, Begegnungs- und Bildungsangebote umsetzten.
Die Stadteilmütter arbeiten zusätzlich hinausreichend (Angebotsform 2: Angebote im häuslichen Kontext) und im Sozialraum (Angebotsform 3).
In der Angebotsform 2 werden in der Familienförderung aufsuchende Angebote für Familien umgesetzt. Dazu zählen neben den Stadtteilmüttern zum Beispiel die „Aufsuchende Elternhilfe“ und die Familienbildungsprogramme „hippy“ und „opstapje“. Besonders hervorzuheben ist, dass letzte genannte Familienbildungsprogramme von den sogenannten Peers umgesetzt werden und zur Stärkung der Erziehungskompetenzen und zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und hinsichtlich des Ausbaus von Bildungsgerechtigkeit wirken.
Zu den Angeboten der Familienförderung zählt auch das Familienservicebüro in der Angebotsform 6. Im letztgenannten findet Beratung umfänglich statt. Hierbei soll die Kitaplatzvermittlung hervorgehoben werden, die die Zielgruppe von Familien mit Fluchtbiographie in der Kitaplatzvermittlung besonders in den Fokus nimmt.
Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg:
Geflüchtete werden, mindestens während der Phase des Spracherwerbs, vorrangig durch spezialisierte Integrationsfachkräfte in den Vermittlungsteams betreut. Mit Beginn des Übergangs der Ge-flüchteten aus der Ukraine in das SGB II wurde die Betreuung teilweise auf einen größeren Mitarbeiter*innenkreis ausgeweitet. Für Beratungen arabischsprachiger sowie ukrainischer Geflüchteter sind Dolmetscher*innen vor Ort im Einsatz, für alle anderen Sprachen werden ein telefonischer Übersetzungsdienst und, aktuell in der Testphase, elektronische Übersetzungsgeräte genutzt. Der Fokus der operativen Arbeit mit den Geflüchteten liegt auf den möglichst nahtlosen Übergängen zwischen Integrationskurs und Anschlussförderungen (z. B. weiterer Spracherwerb, Anerkennung / Qualifizierung, berufliche Orientierung, Vermittlung in Arbeit). Anschlussangebote sind in Berlin (nach dem Ende der Corona-Einschränkungen) ausreichend vorhanden (u. a. Berufssprachkurse, ESF- und Landesprojekte, Regelangebote des SGB II). Zur individuellen Förderung werden u.a. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Maßnahmen bei einem Träger eingesetzt („AVGS-MAT“). Diese starten oftmals bereits während der Sprachkurse, um frühzeitig berufliche Orientierung, aber auch Stabilisierung zu bieten.
Schon während des Spracherwerbes wird zu Anerkennung beraten bzw. eine Verweisberatung durchgeführt. Nach dem Spracherwerb steht meist die berufliche Qualifizierung im Fokus – bei den Geflüchteten aus der Ukraine ist in der Regel die Anerkennung der beruflichen
Qualifikationen angezeigt. Bei ausreichenden Sprachkenntnissen und persönlicher Eignung erfolgt die weitere Betreuung durch „FbW-Spezialist*innen“ oder die Vermittlung in Arbeit.
Seit 2020 steht zur Unterstützung geflüchteter Frauen das modulare Angebot „MAfAm – Migrantinnen und Alleinerziehende für den Arbeitsmarkt“ zur Verfügung. Durch individuelle, konsequente und kontinuierlich aufbauende Betreuung (Einzelcoaching) über einen längeren Zeitraum sollen die Teilnehmenden für soziale und gesellschaftliche Teilhabe aufgeschlossen werden.
Nicht nur die konkrete vermittlerische Arbeit, sondern auch die Beratung zu z.B. der Organisation von Familie und Beruf, Kinderbetreuung, Förderung von Sprache und beruflicher Qualifikation, Gesundheit, Netzwerken sowie Beratungsstellen sollen die Kundinnen in die Lage versetzen, auch eigeninitiativ tätig zu werden.
Partizipationsbüro Friedrichshain-Kreuzberg:
– Das Landesrahmenprogramm „Integrationslots*innen“ seit 2013
– Welcome Support Berlin: Allgemeine Sozialberatung (Wohnraum und Sozialberatung) durch Internationalen Bund (IB)
https://ib-berlin.de/standort/212123
– Projekte, die jährlich bedarfsorientiert durch den bezirklichen Integrationsfonds gefördert werden.
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/beauftragte/integration/artikel.714294.php/
– Transkulturelle und interdisziplinäre ärztliche, psychologische und sozialarbeiterische Behandlung, Beratung, Diagnostik und Krisenintervention durch Zentrum für transkulturelle Psychiatrie
https://www.vivantes.de/humboldt-klinikum/fachbereiche/zentren/zentrum-fuer-transkulturelle-psychiatrie
– Psychosoziale Beratung von Geflüchteten für Geflüchtete, sowie Infotage und Gruppenangebote, IPSO gGmbH (gefördert vom LAF) www.ipso-care.com
– Mittendrin! In der Kunstwelt Berlins (gefördert vom LAF) https://werkstadt.berlin/
– Berufsbezogene Sprachförderung für Geflüchtete https://www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/berufsbezogene-sprachfoerderung-fuer-gefluechtete/
– Sportbunt, „Sportangebote für geflüchtete Menschen“ und „Integration durch Sport“, Landesprogramm https://sportbunt.de/

7. Wie ist die Situation unbegleiteter Minderjähriger? Wo sind diese untergebracht? In welcher Form und durch welche Träger werden diese betreut? Welche speziellen Angebote gibt es für sie?

Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit:
Es gibt einen starken Fallzahlanstieg im Bereich UMF. Dies hat nicht nur mit dem Krieg in der Ukraine zu tun, sondern mit den weiteren Krisengebieten in Syrien, Afghanistan und Afrika. Die minderjährigen Geflüchteten sind in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe im gesamten Stadtgebiet untergebracht.
Die Situation der unbegleitet minderjährigen Geflüchteten bringt besondere Herausforderungen mit sich: Es sind nicht ausreichend Beschulungsmöglichkeiten vorhanden, die Bearbeitungszeit bei den Familiengerichten ist verlängert, es bestehen nicht ausreichende Sprachmittler*innenkapazitäten. Aufgrund der kritischen Situation in der stationären Jugendhilfe (fehlende Plätze) ist der Verbleib der minderjährig unbegleiteten Geflüchteten in Clearingeinrichtungen bzw. in Übergangslösungen verlängert. Je nach Bedarf und Alter leben diese in Einrichtungen mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung, in Jugendwohngemeinschaften mit betreuungsfreien Zeiten und Betreutes Einzelwohnen (BEW), ebenfalls mit betreuungsfreien Zeiten. Die Betreuung erfolgt durch viele freie Träger der stationären Jugendhilfe, die sich z. T. auf die Betreuung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten spezialisiert haben, z. B. durch die gezielte Anstellung von Fachkräften mit einem bestimmten Sprachprofil und Wissen zu dem jeweiligen kulturellen Hintergrund. Grundsätzlich gibt es eine breit aufgestellte Trägerlandschaft im Land Berlin. Allerdings ist der Fachkräftemangel in der Jugendhilfe insgesamt groß und die Auswirkungen sind und besorgniserregend.

8. Wo liegen ggf. besondere Herausforderungen für unseren Bezirk, was die Unterbringung, Angebote und Integration geflüchteter Menschen angeht?

Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit:
In Bezug auf unbegleitet minderjährige Geflüchtete: die Verselbstständigung aus der Jugendhilfe ist stark erschwert, da es kaum Wohnangebote für diesen Personenkreis gibt. Es fehlt an adäquaten Wohnperspektiven. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist aufgrund der begrenzten Freiflächen, der bereits bestehenden Bebauungsdichte sowie der attraktiven, weil zentralen Lage des Bezirks, herausfordernd. Da sich die Kostenübernahme von Wohnraum für Klient*innen der Jugendhilfe an den Maßgaben der AV Wohnen orientiert, bestehen hier nur begrenzt Spielräume für die Anmietung von Räumlichkeiten.
Es ist zwingend notwendig, die Sprach- und Schulangebote zu verstärken. Über die letzten Jahre haben wir festgestellt, dass nicht von allen Personengruppen gleichermaßen Kita als Betreuungsangebot nachgefragt und gewünscht wird – diesbezüglich muss über alternative Angebote nachgedacht werden.
Eine wesentliche besondere Herausforderung für unseren Bezirk ist der Fachkräftemangel, der sich sowohl in den Kindertagesstätten, aber auch in den Angeboten der Familienförderung, sehr deutlich zeigt.
Die Vermittlung in die Kitlatzangebote ist besonders erschwert, da Kitaträger aufgrund des Fachkräftemangels die bewilligten Plätze nicht vollumfänglich ausschöpfen können. Familien mit Fluchtbiographie haben in der eigenen Akquise von Kitaplätzen neben der Mehrfachbelastung (durch Flucht, fehlendem eigenem Wohnraum, u.a.) durch etwaige Sprachbarrieren und ggf. mangelnden Kenntnissen über das Berliner Bildungssystem nachweislich geringere Erfolge in der Kitaplatzermittlung.
Auch zeigt sich die Erreichbarkeit von Familien mit Fluchtbiographie als eine Hürde in der Praxis. Dazu zählen die Sprachbarrieren, aber auch die Wechsel der Unterkünfte und Zuständigkeiten in den Behörden.  Zum bezirklichen Integrationsfonds ist als wesentliche Herausforderung die mangelnde Planungssicherheit der Mittel zu benennen. Damit sind die Fortsetzung und Verstetigung von erfolgreichen Angeboten, aber auch die Expertise gefährdet. Auch hier zeigt sich, dass Expertinnen und Experten bei der fehlenden Planungssicherheit mit ihrer Expertise bei dem aktuellen Fachkräftemangel abzuwandern drohen.
Amt für Soziales und Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg:
Über die allseits bekannten Themen (Wohnungssuche, Kita, Schule, Beruf, Nachbarschaft) hinaus liegen die größten Herausforderungen aktuell sicher im Bereich der Akquise geeigneter Unterbringungen. Ferner kommt es darauf an, dass es im Bereich der Versorgung Geflüchteter zwar keine Unterscheidung in bestimmte Herkunftsregionen, aber nach jeweils maßgeblichen individuellen Rahmenbedingungen (z. B. nach Alter, Gesundheitszustand, Familienzusammensetzung) gibt. In der öffentlichen Kommunikation ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass alle Geflüchteten in Berlin auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben gleichermaßen versorgt und untergebracht werden. Darüber hinaus bedarf es Angebote für besonders vulnerabler Personengruppen, für die Berlin Verantwortung übernimmt (LGBTQ+), mobilitätseingeschränkter und pflegebedürftiger Menschen.
Zudem erschweren offene Fragen zur Bleibeperspektive sowie die verlängerte Dauer zur Anerkennung der bestehenden Abschlüsse die Integration in Arbeit der Kund*innen.
Partizipationsbüro Friedrichshain-Kreuzberg:
– Fragile Infrastrukturen (Kita- und Schulplatzmangel, zu wenig (Fach-)Ärzt*innen)
– Die Anzahl älterer Geflüchteter bzw. Geflüchteter mit Behinderungen und Pflegebedarf, die ein barrierefreie Unterbringung und ein erhöhtes Maß an medizinischer Versorgung benötigen, steigt. Allerdings sind Termine bei Fachärzt*innen nicht im ausreichenden Maße vorhanden und das Angebot von Sprint für Sprachmittlung im medizinischen Kontext (Integrationslots*innen dürfen die medizinische Begleitung nicht leisten) reicht nicht aus, um den Bedarf zu decken.
– Die Erfahrungen aus den Jahren 2015 und 2016 haben gezeigt, dass es eine Perspektive für geflüchtete Menschen braucht, um die schwierige belastende Unterbringungssituation besser zu ertragen. Die Versorgung mit Wohnraum ist deshalb im Bezirk als prioritär zu betrachten.
– Zur Koordination privat untergebrachter Menschen aus der Ukraine wird weiterhin dringend eine Vollzeitstelle benötigt. Die Beschäftigungsposition (BePo) ist lediglich bis Ende September 2023 zugesichert.
– Bezirklicher Integrationsfonds: Die Projektfinanzierung wird im Doppelhaushalt beschieden und jährlich zugesichert. Die Sicherheit der Fortführung ist bis zum vierten Quartal vor Projektbeginn instabil, die Höhe der Gesamtmittel variiert. Dies bewirkt prekäre Situationen für Projektträger, den Mitarbeitenden und der Zielgruppe (Geflüchtete). Angebote können nicht Mittel- und langfristig geplant und somit nicht strategisch aufgestellt werden. Auch beeinflusst die Unsicherheit der Fortführung der Angebote das Vertrauensverhältnis der Nutznießer*innen gegenüber der Anbietenden in der Zusammenarbeit. Das Thema Flucht ist ein kontinuierliches Thema und bedarf Stabilität in der Angebotsplanung.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Herrmann
Bezirksbürgermeisterin

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DS/0494/VI – Alternativangebote zur Beschulung von geflüchteten Kindern https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/ds-0494-vi-alternativangebote-zur-beschulung-von-gefluechteten-kindern/ Wed, 04 Jan 2023 14:59:18 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=24637 Mündliche Anfrage Initiatorin: Olja Koterewa, B'90 Die Grünen Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Wie viele Kinder mit Fluchthintergrund können aktuell nicht mit einem Schulplatz im Bezirk versorgt werden? Aktuell befinden sich in Friedrichshain-Kreuzberg insgesamt 105 Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund auf der Warteliste für

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Mündliche Anfrage

Initiatorin: Olja Koterewa, B’90 Die Grünen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Kinder mit Fluchthintergrund können aktuell nicht mit einem Schulplatz im Bezirk versorgt werden?

Aktuell befinden sich in Friedrichshain-Kreuzberg insgesamt 105 Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund auf der Warteliste für die Zuweisung eines Schulplatzes an einer öffentlichen allgemeinbildenden Schule, davon 68 mit Fluchthintergrund aus der Ukraine und 37 aus anderen Herkunftsländern. Im Bezirksvergleich gehört Friedrichshain-Kreuzberg damit zu den Bezirken mit einer eher kleineren Warteliste. Die durchschnittliche Wartezeit bis zur Schulplatzzuweisung beträgt bei Kindern im Primarschulalter zwischen 2-4 Wochen, bei Schülerinnen und Schülern, die auf einen Platz an einer weiterführenden Schule warten, sind es 4-8 Wochen. Es können also alle Schülerinnen und Schüler bisher mit einem Schulplatz versorgt werden, nur nicht sofort, sondern nach einer gewissen Wartezeit. Mit der geplanten Geflüchtetenunterkunft im ehemaligen Flughafen Tempelhof wird die Anzahl der zu beschulenden Kinder und Jugendlichen noch einmal deutlich zunehmen. Die Bezirksämter Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg sind hierzu in einer fachlichen Abstimmung. Es ist damit zu rechnen, dass die Wartezeit bis zur Vermittlung eines Schulplatzes deutlich zunehmen wird. Die Kapazitäten an unseren Schulen sind ausgelastet. In den letzten 10 Wochen konnten 37 Schüler*innen im Grundschulbereich und 17 Schüler*innen im Oberschulbereich in eine Willkommensklasse vermittelt werden.

2. Gibt es Bestrebungen im Bezirksamt, für die Kinder, die nicht mit Schulplätzen versorgt werden können, alternative Bildungsangebote oder Angebote der sozialpädagogischen Tagesbetreuung zu schaffen?

Der Verein „Kulturpate e. V.“ bietet das Programm „Fit für die Schule“ an, welches sich an Kinder und Jugendliche richtet, die erst kürzlich Zuflucht in Berlin gefunden haben und noch auf eine Schulplatzzuweisung warten. Es wurde entwickelt um Kindern und Jugendlichen möglichst zeitnah nach Ankunft in Deutschland ein Bildungsangebot machen zu können. Diese Lerngruppen finden an 5 Tagen in der Woche für jeweils 4 Stunden statt. Das Programm soll an einem Standort in Kreuzberg zum Januar 2023 starten, es stehen zunächst insgesamt 30 Plätze zur Verfügung. Zwischen den Eltern/Sorgeberechtigten, deren Kinder auf einen Schulplatz warten, und Kulturpate e.V. wurden die Kontakte vermittelt.
Die Angebote des Jugendamtes richten sich im Bereich der Tagesbetreuung als auch der alternativen Bildungsangebote an Kinder, die einen besonderen Bedarf aufweisen. Hier sind Kinder mit Fluchterfahrung inbegriffen. Die Angebote der Kinder- und Jugendförderung sind offene und ergänzende Angebote. Für Gruppenangebote im offenen Bereich, können nach Abstimmung mit den Einrichtungen temporär Räumlichkeiten genutzt werden, wenn dadurch das Angebot der Projekte nicht eingeschränkt wird. Es gibt keine alternativen Ersatzangebote für Schule im Jugendamt.

3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Schulamt, Jugendamt und Schulaufsicht bei der Schaffung von alternativen Bildungsangeboten oder Angeboten der sozialpädagogischen Tagesbetreuung für Kinder ohne Schulplatz in unserem Bezirk?

Alle drei Akteure arbeiten nicht nur in dieser Frage kontinuierlich und gut zusammen. Mit Unterstützung des Jugendamtes wurden dem Schul- und Sportamt zwei Räume an Standorten des Kita-Eigenbetriebes angeboten. Da die Anzahl der Kinder, die auf einen Schulplatz warten, stetig steigt, besteht die Idee in diesem Räumen ebenfalls ähnliche Projekte wie „Fit für die Schule“ einzurichten. Hierzu laufen Gespräche mit dem Bereich Jugend. Mit dem Rahmenkonzept Jugendhilfe-Schule ist die Grundlage geschaffen worden für einen kontinuierlichen Austausch bzw. Abstimmung mit den o.g. Institutionen. Die vorhandenen Strukturen werden von den Akteuren genutzt, dem Bedarfen mit entsprechenden Angeboten gerecht zu werden und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen/Bereichen zu sichern. Grundsätzlich bleibt anzumerken, dass die Ressourcen (finanziell, räumlich, personell) derzeit als nicht ausreichend eingeschätzt werden, um dem erhöhten Bedarf gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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Antrag: Neue Räume für das Tubman.Network – Geflüchtete Drittstaatler*innen brauchen Unterstützung (DS/0423/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/ds-0423-vi-neue-raeume-fuer-das-tubman-network-gefluechtete-drittstaatlerinnen-brauchen-unterstuetzung/ Tue, 03 Jan 2023 17:09:09 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=24599 Hilfe bei der Standortsuche für das Tubman.Network Initiatorin: Maria Haberer, B´90/ Die Grünen In einem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion der SPD und Linken, fordert die Grüne Fraktion in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg das Bezirksamt und den Senat auf, das Tubman.Network bei der Suche nach einem geeigneten neuen Standort bei landeseigenen Wohnungsunternehmen, der berlinovo oder bei privaten

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Hilfe bei der Standortsuche für das Tubman.Network

Initiatorin: Maria Haberer, B´90/ Die Grünen

In einem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion der SPD und Linken, fordert die Grüne Fraktion in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg das Bezirksamt und den Senat auf, das Tubman.Network bei der Suche nach einem geeigneten neuen Standort bei landeseigenen Wohnungsunternehmen, der berlinovo oder bei privaten Vermieter*innen zu unterstützen.

Das Tubman.Network leistet als Zusammenschluss von Schwarzen Organisationen und Einzelpersonen Nothilfe für geflüchtete Bi_PoC Personen aus der Ukraine. Nach Auslaufen der Zwischennutzung in der Adlerhalle auf dem Dragoner Areal ist die Organisation erneut auf der Suche nach geeigneten Räumen, um ihre Arbeit fortzusetzen.

„Das Tubman.Network hat sich als eine wichtige Anlaufstelle und Vernetzungsmöglichkeit für Schwarze Menschen aus der Ukraine etabliert, die zusätzlich zu konkreten Hilfestellungen ein safe space darstellt. Dabei ist dieser Ort auch eine wichtige psychologische Stütze für einen Personenkreis, der nicht nur unter Kriegstraumata leiden, sondern nach aktueller Rechtslage auch keine gesicherte Bleibeperspektive in Deutschland haben“ , begründet Antragsstellerin Maria Haberer ihr Anliegen.

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DS/1601/V – Rucksackprogramm https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/antraege-und-anfragen/ds-1601-v-rucksackprogramm/ Tue, 16 Aug 2022 12:51:49 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=12318 Mündliche Anfrage Initiator*in: B’90/Die Grünen, Lenk, Dr. Wolfgang Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viele Rucksackprogramme laufen zur Zeit in Kitas und Grundschulen? 2. Ist diese Zahl dieser Programme als Folge der Geflüchtetenzuwanderung mitgewachsen? 3. Wie ist die Finanzierung der Rucksackprogramme in den Kitas und Schulen institutionell geregelt? Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Familie, Personal und Diversity

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Mündliche Anfrage

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Lenk, Dr. Wolfgang

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Rucksackprogramme laufen zur Zeit in Kitas und Grundschulen?

2. Ist diese Zahl dieser Programme als Folge der Geflüchtetenzuwanderung mitgewachsen?

3. Wie ist die Finanzierung der Rucksackprogramme in den Kitas und Schulen institutionell
geregelt?

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Familie, Personal und Diversity

zu Frage 1:

In unserem Bezirk laufen aktuell 5 Rucksackgruppen in Grundschulen und 15 Rucksackgruppen in Kindertagesstätten.

zu Frage 2:

Die Zahl der Rucksackgruppen in den Grundschulen ist stabil geblieben. Die Zahl der Rucksackgruppen in Kindertagesstätten hat sich von 13 Gruppen in den letzten 2
Jahren, um 2 Gruppen erweitert, die in einem direkten Zusammenhang mit Flucht und Zuwanderung stehen. Eine Gruppe richtet sich insbesondere an Familien rumänischer Herkunftssprache. Eine weitere Gruppe ist entstanden, um Familien arabischer Herkunftssprache, die insbesondere aus der Unterkunft in der Stresemannstraße kamen, zu erreichen.

zu Frage 3:

Die Förderung und fachliche Begleitung des Rucksackprogramms in unserem Bezirk, gehört zu
den Aufgaben des Fachdienstes Koordination frühe Bildung und Erziehung.
Der Rucksack für die Grundschulen wird aus den Mitteln des § 13 SGB VIII – der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit finanziert. Die Finanzierung des Rucksackprogramms an Kindertagesstätten erfolgt aus Mitteln des § 16 SGB VIII – Familienförderung. Neben der Finanzierung der Gruppen, werden Anteile für Koordination und Qualitätssicherung an
die, mit der Umsetzung des Programms betrauten Träger RAA Berlin sowie AWO Spree-Wuhle e.V. gezahlt. Zwei Gruppen werden aus Förderprogrammen finanziert. Förderempfänger ist bei beiden Programmen die RAA Berlin. Die Kita-Rucksackgruppe für geflüchtete Familien arabischer Herkunftssprache wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ finanziert, die
Kita-Rucksackgruppe für Familien rumänischer Herkunftssprache wird anteilig aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und anteiligen Mitteln aus §16 SGB VIII -Familienförderung finanziert.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann

 

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.02.2020
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Lenk, Dr. Wolfgang

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DS/0220/VI – Leistungsbezug von ukrainischen Geflüchteten beim Rechtskreiswechsel zum 1.6.2022 https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/ds-0220-vi-leistungsbezug-von-ukrainischen-gefluechteten-beim-rechtskreiswechsel-zum-1-6-2022/ Tue, 02 Aug 2022 14:01:15 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=23665 Mündliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa, B'90 Die Grünen zur BVV am 25. Mai 2022 Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie wird im Zusammenhang mit den Leistungen für Geflüchtete verfahren, wenn beim Rechtskreiswechsel zum 1.6. eine Person die nötige Voraussetzung „Aufenthaltserlaubnis nach §24 erteilt oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung“ für den Erhalt der Leistungen vom Jobcenter

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Mündliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa, B’90 Die Grünen zur BVV am 25. Mai 2022

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie wird im Zusammenhang mit den Leistungen für Geflüchtete verfahren, wenn beim Rechtskreiswechsel
zum 1.6. eine Person die nötige Voraussetzung „Aufenthaltserlaubnis nach §24 erteilt
oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung“ für den Erhalt der Leistungen vom Jobcenter
erfüllt, die zu der Person gehörenden Kinder (z.B., weil sie noch nicht über den nötigen ukrainischen
Pass) aber nicht?
2. Gibt es Möglichkeiten, dass Kinder, auch wenn sie noch keinen Aufenthaltstitel haben, z.B. auf
Grund eines noch nicht vorhandenen Passes, mit ihren Müttern gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft
Leistungen nach dem SGB II erhalten?
3. Wenn nicht, wie stellt das Bezirksamt sicher, dass geflüchtete Familien, in den meisten Fällen
kriegsbedingt alleinerziehende Mütter, nicht zwei unterschiedliche Stellen – in dem Fall Jobcenter
und Sozialamt – für den Leistungsbezug anlaufen müssen?

Beantwortung: BezStR Herr Nöll

BezStR Herr Nöll: Vielen Dank für Ihre Fragen, Frau Koterewa. Sehr geehrte Verordnete, liebe Zuschauende,
ich beantworte Ihre Fragen wie folgt, möchte aber vorher eine Vorbemerkung machen. Geplant ist
der Rechtskreiswechsel von ukrainischen Geflüchteten zum 01.06.22, das ist richtig. Ziel dabei ist eine
verlässliche, unbürokratische und nahtlose Leistungsquerung. Wir sind dazu auch in vielen Runden im
Austausch, mit der zuständigen Senatsverwaltung, der Regionaldirektionen, der Bundesagentur und
unserem Sozialamt.

Mit Verkündung des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in dem
sozialen Mindestsicherungssystem sowie der Änderung des Finanzausgleichgesetzes im Bundessesetzblatt
ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass Leistungsberechtigte ab dem 01.06. aus der Zuständigkeit
der Sozialämter, aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu den Jobcentern wechseln.
Hierbei ist zu beachten, dass erst mit einer Fiktionsbescheinigung und einer Aufenthaltserlaubnis nach §
24 Aufenthaltsgesetz ein Leistungsanspruch nach dem SGB II begründet werden kann.
Jetzt zu Ihren Fragen:

zu Frage 1: Kinder bis 14 Jahre leiten ihren Status vom Status der Eltern ab. Sofern Kinder über 15 Jahre
über keine eigene Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis verfügen, aber mit ihren Eltern oder
einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben sie nach § 7 Abs. 2 SGB II einen Anspruch
auf Leistungen nach dem SGB II.

zu Frage 2: Ja, denn zu den Bedarfsgemeinschaften gehören, ich zitiere aus dem Gesetz, „die erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, die im Haushalt lebenden Eltern Job oder der im Haushalt lebende Elternteil,
eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.
Als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die
a) nicht dauerhaft getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauerhaft getrennt lebende Ehegatte,
b) die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin und der nicht dauernd getrennt lebende
Lebenspartner,
c) eine Person, die mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen
Haushalt so zusammen lebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille
anzugeben ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
Und letztens: Die im Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder, der in den Nummern 1 bis 3 genannten
Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sobald sie die Leistungen
zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen schaffen können.
Und ganz eindeutig: Der fehlende Pass ist kein Ausschlusskriterium für einen Leistungsbezug.
zu Frage 3: Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft besteht jeweils nur bei einem Leistungsträger, s. auch
die vorherigen Antworten. Das heißt, es ist entweder das Sozialamt oder das Jobcenter, was in Leistung
tritt und das gilt dann für alle Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft. Soweit erst mal.

Frau Koterewa: Ja, vielen Dank und vielen Dank für die Beantwortung, das hat schon für Klarheit gesorgt.
Nur einmal meine Rückfrage: Also es genügt quasi, wenn die Mutter die Voraussetzungen erfüllt
und die Kinder, zumindest wenn sie unter 14 sind, gehen dann automatisch in die Bedarfsgemeinschaft
mit über?

zu Nachfrage 1: Das ist richtig, damit sind die grundsätzlichen Leistungen zu beantragen, wobei es natürlich,
wie auch für die hier lebende, dauerhaft lebende Bevölkerung so ist, dass es dann immer noch
Leistungen gibt, die man bei anderen Ämtern beantragen muss, Elterngeld etc. beim Jugendamt oder
so. Aber die grundsätzlichen Leistungen sind bei einer Behörde zu stellen und das Kind ist dann mit eingeschlossen

 

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Mündliche Anfrage (DS/2118/V): Chaos und Herabstufung bei den Impfungen in der Geflüchtetenunterbringung https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/muendliche-anfrage-ds-2118-v-chaos-und-herabstufung-bei-den-impfungen-in-der-gefluechtetenunterbringung/ Wed, 30 Jun 2021 08:46:53 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=21342 eingereicht von Dr. Wolfgang Lenk, B'90/Die Grünen Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Trifft es zu, dass zwar die Mitarbeiter*innen und die Bewohner*innen in den Wohnheimen des LAF und des Bezirks laut Bundesgesundheitsministerium zur Priorisierungsgruppe 2 bei den Impfungen, die

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eingereicht von Dr. Wolfgang Lenk, B’90/Die Grünen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Trifft es zu, dass zwar die Mitarbeiter*innen und die Bewohner*innen in den Wohnheimen des LAF und des Bezirks laut Bundesgesundheitsministerium zur Priorisierungsgruppe 2 bei den Impfungen, die in Berlin Anfang Mai begannen, gehören, aber bei den Impfungen zuerst mit der Priorisierungsgruppe 3 (Personen über 60, Feuerwehrleute, Supermarktangestellte etc.) begonnen wurde, obwohl die Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften besonders gefährdet sind, weil sie Zimmer, Sanitärräume und Küchen mit vielen Mitbewohner*innen teilen?

Immerhin hatte jede*r 12. Bewohner*in in den Heimen bereits Corona und eine bisher noch nicht bekannte Zahl an Mitarbeiter*innen sind daran gestorben. Geflüchtete und Wohnungslose in den Berliner Sammelunterkünften des LAF und der Bezirke haben gemäß § 3 CoronaImpfV des Bundesgesundheitsministeriums als Prioritätengruppe 2 Anspruch auf die Impfung. Ursprünglich geplant für Mitte April kam es aufgrund der Verfügbarkeit von Impfstoffen zu einer Verzögerung. Am 30. April wurden durch mobile Ärzte-Teams die ersten Impfungen durchgeführt, ab der ersten Maiwoche wurde in Zusammenarbeit von der Senatsverwaltung für Gesundheit mit der Taskforce Covid des LAF und dem Krisenstab der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Impfkampagne für geflüchtete Menschen in den Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) offiziell gestartet. Die Impfkampagne soll in allen 80 Standorten durchgeführt werden und die mobilen Ärzte-Teams sollen allen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern ein Impfangebot zunächst mit dem Vakzin des Herstellers Johnson & Johnson machen.
Wegen der bei Johnson & Johnson aufgetretenen Komplikationen wurden die Impfungen zunächst ausgesetzt. Seit 12.05. wurden die Impfungen mit Biontech-Pfizer fortgesetzt. In dieser Woche (KW21) wird in der Gemeinschaftsunterkunft in der Alten Jacobstraße geimpft. Damit sind die drei LAF-Unterkünfte im Bezirk in der Erstimpfungsrunde der Mobilen Teams abgedeckt.

2. Trifft es zu, dass am Anfang der Impfkampagne für Geflüchtete, die nun bereits zur Priorisierungsgruppe 3 herabgestuft waren, zunächst deren Bereitschaft, sich impfen zu lassen, vom LAF abgefragt wurde, um die entsprechende Menge an Impfstoff mitzubringen, aber dann die Anzahl der in den Unterkünften verfügbaren Dosen in vielen Fällen letztlich deutlich zu gering war, weil die Mitarbeiter*innen der Gemeinschaftsunterkünfte aus guten Gründen mit persönlichen Beratungen und dem Einsatz von Videokurzfilmen in 15 Sprachen doch mehr Menschen überzeugen konnten, sich impfen zu lassen?

Dazu kann das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg keine Aussage tätigen, da hierzu keine Informationen vorliegen. Von einer Herabstufung der Priorisierung Geflüchteter kann jedoch keine  Rede sein, siehe dazu Frage 1.

3. Ist bekannt, ob ein zweiter Einsatz von mobilen Impfteams in den Gemeinschaftsunterkünften geplant ist, um die Impfbereitschaft der Bewohner*innen, die im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung geringer ist, weiter zu stärken?

Es wird Nachholtermine geben, die allerdings erst ca. Anfang Juni feststehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

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DS/2087/V – Antrag: Bilanz des Beitritts des Bezirks zur „Solidarity City“ https://gruene-fraktion-xhain.de/bvv/ds-2087-v-antrag-bilanz-des-beitritts-des-bezirks-zur-solidarity-city/ Thu, 27 May 2021 14:45:30 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=20987 Antrag Initiator*in: Dr. Wolfgang Lenk, B'90/Die Grünen Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, den aktuellen Stand der sozialen Teilhabechancen von Geflüchteten, welche explizit durch den Beitritt Berlins zur "Solidarity City" im Bezirk erlaubt wurden, darzustellen. Dabei sollen insbesondere Fragen der Aufenthaltsgenehmigung, des Zugangs zu medizinischer Versorgung, zum Wohnen, zu Erwerbsarbeit, Bildung, Erwachsenenbildung, Museumsbesuche

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Antrag
Initiator*in: Dr. Wolfgang Lenk, B’90/Die Grünen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, den aktuellen Stand der sozialen Teilhabechancen von Geflüchteten, welche explizit durch den Beitritt Berlins zur „Solidarity City“ im Bezirk erlaubt wurden, darzustellen. Dabei sollen insbesondere Fragen der Aufenthaltsgenehmigung, des Zugangs zu medizinischer Versorgung, zum Wohnen, zu Erwerbsarbeit, Bildung, Erwachsenenbildung, Museumsbesuche und Kultur dargestellt werden sowie die Modi der Verhandlungen mit undokumentierten Menschen.

Begründung:

Berlin, und damit auch unser Bezirk, ist dem Forum „Solidarity Cities“ beigetreten. „Solidarity City“ fordert seit Längerem, dass Städte und Gemeinden selbständig entscheiden dürfen, ob sie erweiterte Rechte für undokumentierte Menschen einführen möchten. Inzwischen bezeichnen sich weitere 22 Städte in der Bundesrepublik – von Hamburg bis München – als Solidarity City, aber die Konsequenzen für Aufenthaltsbedingungen und Rechte der Sans Papiers sind im Einzelnen lokal sehr unterschiedlich definiert und unzureichend. Deshalb soll die konkrete Praxis, die in unserem Bezirk wirksam wurde, dargestellt werden. Die Idee zu „Solidarity City“ kam bereits vor mehr als 10 Jahren in Toronto auf. In New York City z.B. haben seit 2014 alle Menschen ohne Papiere, unabhängig von ihrer Bleibeperspektive, das Recht auf eine New York-ID: das ist ein Stadtausweis, der es ermöglicht, ein Bankkonto zu eröffnen, einen Mitvertrag zu unterschreiben, einen Job anzunehmen, sich Bücher auszuleihen, zur Schule zu gehen. In Berlin gibt es immerhin den anonymen Krankenschein, aber wie steht es um die anderen Themen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.05.2021
B’90/Die Grünen
Antragsteller*in: Wolfgang Lenk

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