Mündliche Anfrage gestellt von Hülya Kilic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. März 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie hoch ist der Verlust, den der Eigenbetrieb Kindergärten-City im Jahr 2024 erwirtschaftet hat?
- Inwiefern kann der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in die Verantwortung gezogen werden, einen möglicherweise fortbestehenden finanziellen Verlust des Eigenbetriebs ausgleichen zu müssen?
- Welche Maßnahmen ergreift der Eigenbetrieb, um anhaltende Verluste in der Zukunft zu vermeiden?
Es antwortet Max Kindler, Bezirksstadtrat, Abt. Jugend, Familie und Gesundheit
zu Frage 1: Wie hoch ist der Verlust, den der Eigenbetrieb Kindergärten-City im Jahr 2024 erwirtschaftet hat?
Antwort EB Kindergärten City
Während der aktuell laufenden Jahresabschlussarbeiten kann das Jahresergebnis noch nicht endgültig beziffert werden. Kindergärten City erwartet ein Defizit für das Geschäftsjahr 2024 im unteren bis mittleren siebenstelligen Bereich. Der Jahresabschluss wird im April/Mai 2025 durch den Wirtschaftsprüfer geprüft. Im Juli 2025 soll der Jahresabschluss im Verwaltungsrat beschlossen werden. Das Defizit kann aus Gewinnrücklagen vorausgegangener Geschäftsjahre ausgeglichen werden.
zu Frage 2: Inwiefern kann der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in die Verantwortung gezogen werden, einen möglicherweise fortbestehenden finanziellen Verlust des Eigenbetriebs ausgleichen zu müssen?
Eigenbetriebe sind nach § 1 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz „nicht rechtsfähige Betriebe“ zur selbständigen Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Berliner Verwaltung. Das heißt, die Eigenbetriebe sind – wie die Hauptverwaltung und die Bezirke –> „Berlin“, wie dies auch aus § 1 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz deutlich wird:
Auszug:
„Der Eigenbetrieb handelt im Rahmen seiner Aufgaben mit unmittelbarer Wirkung für und gegen Berlin. Er tritt unter seinem Namen mit dem Zusatz „Eigenbetrieb von Berlin“ auf.“
Der Eigenbetrieb „Kindergärten City“ ist eine gemeinsame Einrichtung der Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg. Für Verbindlichkeiten haftet in erster Linie das vom Eigenbetrieb nach kaufmännischen Grundsätzen bewirtschaftete (§ 1 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz) Vermögen (des Landes Berlin).
Der Umgang mit negativen Jahresergebnissen der Kita-Eigenbetriebe ist in §11 (2) des Gesetzes über die Eigenbetriebe des Landes Berlins geregelt: „Ein Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Gewinn des folgenden Geschäftsjahrs, spätestens der nächsten drei Geschäftsjahre, oder aus dem Rücklagekapital gedeckt.“
Somit verbleiben die Verluste bei den Eigenbetrieben und müssen dort durch entsprechende strukturelle Steuerungsmaßnahmen und vorhandenes Rücklagekapital ausgeglichen werden.
Sollte dies nicht möglich sein und/oder der Eigenbetrieb in Zahlungsschwierigkeiten kommen tritt die Haftung des Landes Berlin ein. Hiervon wären in erster Linie die Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg betroffen, wobei die Landesebene in der Vergangenheit bereits mehrfach pauschale Unterstützungsmaßnahmen bei finanziellen Schwierigkeiten der Kita-Eigenbetriebe vorgenommen hat (vgl. rote Nummer 2165F). Da für den Ausgleich von Defiziten jedoch keine verbindlichen Regelungen getroffen wurden, besteht hierauf kein Anspruch, sondern dieser liegt im Ermessen der Landesebene. Dies gilt ebenso für einen Ausgleich per Basiskorrektur.
zu Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift der Eigenbetrieb, um anhaltende Verluste in der Zukunft zu vermeiden?
Antwort EB KindergärtenCity
Kindergärten City muss auch für das laufende Geschäftsjahr von einem Defizit ausgehen, da verschiedene äußere Risiken kumulieren, die Kindergärten City nur begrenzt durch organisationale Maßnahmen beeinflussen kann.
Kindergärten City hat die Aussetzung von Investitionen und die Kürzung aller flexiblen Budgets veranlasst und die Wirtschafts- sowie Personalplanung auf eine zu erwartende Ertragsminderung und eine durchgängig niedrigere Belegung angepasst.
Kindergärten City nutzt die Chance, die sich trotz aller Risiken und realen wirtschaftlichen Einbußen, aus dem Rückgang des jahrelangen massiven Nachfragedrucks und der damit verbundenen Systemüberlastung:
- um die Profile an allen Standorten zu schärfen,
- die Qualität der pädagogischen Arbeit durch zielgerichtete Fortbildungen weiterzuentwickeln und
- allen Eltern und ihren Kindern für sie und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse attraktive Angebote zu schaffen.
Hierzu befindet sich der Eigenbetrieb Kindergärten City in enger Abstimmung mit dem Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg. Dazu gehört eine gemeinsame Betrachtung aller Standorte im Bezirk, die auf die Struktur der Planungsräume im Bezirk umgestellt wird.
Betrachtungskriterien hierfür sind:
- der bauliche Zustand der Häuser inkl. des Investitionsbedarfs für die einzelnen Standorte
- Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung (u.a. Schulabgänger, Geburten), Milieufaktoren, Bedarfsabdeckung, Betreuungsquote der Planungsräume, noch nicht abgedeckter Bedarfe von unzureichend mit Kitaplätzen versorgten Zielgruppen, Standortnutzung/Raumnutzung durch andere Angebote der Frühförderung.
Es wird angestrebt, diese enge Zusammenarbeit zwischen Kindergärten City und dem Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg auch mit dem Jugendamt Mitte aufzubauen.