Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 25. Juni 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Aus welchen Gründen werden an Schulstandorten auch in den Ferienzeiten Unterrichts- und Pausenklingeln betätigt?
  2. An welchen Schulstandorten ist dies der Fall?
  3. Was können ruhesuchende Anwohnende unternehmen, um Unterrichts- und Pausenklingeln in den Ferienzeiten in ihrer Nachbarschaft zu unterbinden?

Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management

 

zu 1. Aus welchen Gründen werden an Schulstandorten auch in den Ferienzeiten Unterrichts- und Pausenklingeln betätigt?

Sollten auch in den Ferien die Pausenklingeln auslösen, wurden diese vom Hausmeister der Schule nicht manuell deaktiviert bzw. die Anlagen lassen sich nicht deaktivieren ohne gleichzeitig den verpflichtenden Hausalarm zu deaktivieren. Hausalarm, Feueralarm und Einbruchalarm müssen auch in den Ferien funktionsbereit bleiben.

zu 2. An welchen Schulstandorten ist dies der Fall?

Hierüber hat das Schul- und Sportamt keine Übersicht.

zu 3. Was können ruhesuchende Anwohnende unternehmen, um Unterrichts- und Pausenklingeln in den Ferienzeiten in ihrer Nachbarschaft zu unterbinden?

Grundsätzlich sollten alle Pausensignalanlagen die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin einhalten. Diese machen keine Unterscheidung zwischen Ferienzeiten und Unterrichtszeiten. Wenn die Vorschriften eingehalten werden, besteht auch kein Anspruch auf Deaktivierung der Anlagen. Wie beschrieben ist die Abschaltung in den Ferien nicht immer möglich.

Ansprechpartner/in bei Lärmemissionen ist zunächst die Schulleitung. Sollte diese im Einzelfall nicht weiterhelfen können, wird diese das Anliegen an das Schul- und Sportamt weiterleiten.

 

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