Schriftliche Anfrage eingereicht von Dr. Dominik Pross, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Antwort erfolgte am 12.02.2025 vom Abt. Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Verfügt das Bezirksamt über eine*n hauptamtliche*n Katastrophenschutzbeauftragt*en und eine*n Stellvertreter*in und sind diese Stellen besetzt (bitte mit Angabe der VZÄ)?

Die Funktion der/des Katastrophenschutzbeauftragten ist durch Bezirksamtsbeschluss der Fachbereichsleitung Liegenschaftsverwaltung der Serviceeinheit Facility Management übertragen worden. Diese Person nimmt diese Aufgabe mit einem kleinen Zeitanteil neben vielen anderen Aufgaben wahr. Darüber hinaus gibt es eine Sachbearbeitung für den Aufgabenbereich Katastrophenschutz in Vollzeit. Beide Stellen sind besetzt.

2. Verfügt das Bezirksamt über einen Katastrophenschutzplan? Falls nicht, wann wird dieser erstellt?

Ein aktualisierter Katastrophenschutzplan wurde Ende 2024 fertiggestellt. Er befindet sich derzeit in der Ämterbeteiligung und wird nach Konsensbildung bei den derzeit noch wenigen zu klärenden Punkten im Bezirksamt beschlossen.

3. Wann wurde zuletzt eine Gefährdungsabschätzung vorgenommen oder für wann ist dies geplant?

Da die Gefährdungen in den einzelnen Bezirken im Wesentlichen gleichgelagert sind, soll eine stadtweite und ressortübergreifende Gefährdungsabschätzung seitens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorgenommen werden (§ 6 Abs. 2 KatSG). Dies ist noch nicht erfolgt. Nach erfolgter gesamtstädtischer Gefährdungsabschätzung wird diese ggf. um bezirksspezifische Gefährdungsabschätzungen ergänzt und in den bezirklichen Katastrophenschutzplan zusätzlich aufgenommen.

4. Wann hat das Bezirksamt zuletzt eine Katastrophenschutzübung durchgeführt oder war an einer beteiligt bzw. für wann ist eine solche Übung geplant?

Die letzte eigene Übung fand 03/2017 statt, die letzten Teilnahmen an Übungen anderer Dienststellen fanden 10/2018 und 12/2022 statt. Die nächste eigene Übung setzt die Beschlussfassung über den bezirklichen Katastrophenschutzplan sowie sich daraus ergebende weitere organisatorische Vorarbeiten voraus, die die Mitwirkung mehrerer Ämter erfordern.

5. Zum bezirklichen Krisenstab:

a) Wie viele Personen gehören planmäßig dem bezirklichen Krisenstab an und wie viele Personen konnten schon gewonnen werden?

Die Katastrophenschutzbeauftragten der Bezirke haben in einem längeren Prozess, der durch die Pandemie verzögert wurde, eine überbezirklich vereinheitlichte Stabsstruktur sowie vereinheitlichte Aufgabenabgrenzungen und Arbeitsweisen der Stäbe erarbeitet. Das Ergebnis dieser Arbeit stellt die Grundlage dar für den noch zu beschließenden bezirklichen Katastrophenschutzplan und die darin enthaltene Stabsdienstordnung. Erst nach Beschluss dieser durch das Bezirksamt werden die benötigten Dienstkräfte für die einzelnen Stabsbereiche gem. KatSG verpflichtet. Die Sollstärke des Krisenstabes richtet sich nach der jeweiligen Lage und reicht von wenigen Personen (Rumpfstab) bis zu etwa 50 Personen (Vollstab) pro Einsatzschicht. Etwa die Hälfte dieser Positionen sind bereits auf Grundlage der bisherigen Stabsplanung besetzt.

b) Welche Positionen des Krisenstabs sind noch unbesetzt?

Aufgrund starker Personalfluktuation sind aktuell insbesondere die Stabsbereiche unterbesetzt, die sich um die Sicherstellung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Stabsarbeit kümmern müssen.

c) Welche Schulungen/Weiterbildungen stehen dem Personal des Krisenstabs zur Verfügung?

Sowohl die Verwaltungsakademie Berlin als auch die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung bieten Schulungen zum Thema Katastrophen- und Zivilschutz an. Schulungen zu Aufbau und Arbeitsweise des bezirklichen Stabes werden hausintern durch die Sachbearbeitung für Katastrophenschutz durchgeführt.

d) Sind die Ansprechpersonen der Bundeswehr vom Kreisverbindungskommandos (KVK) Friedrichshain-Kreuzberg bekannt bzw. besteht regelmäßiger Austausch zwischen dem bezirklichen Krisenstab und dem KVK?

Die Kontaktdaten des für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg örtlich zuständigen KVK sind dem Bezirk bekannt. Aufgrund von Personalfluktuation im KVK wurden die Daten erst kürzlich aktualisiert.

6. An welchen Standorten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind Zivilschutzsirenen geplant oder bereits eingerichtet (bitte mit Angabe der Adresse und Datum der Inbetriebnahme)?

Die Sirenen werden unter Federführung der Berliner Feuerwehr errichtet, und zwar überwiegend auf Gebäuden der Berliner Immobilien Management GmbH. Ein aktueller Stand ist dem Bezirksamt – mit Ausnahme der eigenen Liegenschaften – derzeit nicht bekannt. Die Sirenen sollen die bereits bestehenden digitalen Angebote von Warn-Apps und Cell-Broadcast ergänzen.

7. Zu den Katastrophenschutz-Leuchttürmen (Kat-L):

a) An welchen Standorten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind Katastrophen-schutz-Leuchttürme geplant oder bereits eingerichtet?

Die Standorte der Leuchttürme können der Internetseite der Innenverwaltung https://www.berlin.de/katastrophenschutz/warnung-und-information/anlaufstellen-fuer-die-bevoelkerung/ entnommen werden. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden diese in der Petersburger Straße 86-90 und der Yorckstraße 4-11 eingerichtet.

b) Sind die Katastrophenschutz-Leuchttürme schon einsatzbereit? Wenn nein, was muss noch getan werden, damit sie einsatzfähig werden (mit Bitte um Zeitplan)?

Bei den Katastrophenschutz-Leuchttürmen handelt es sich um eine gesamtstädtische Maßnahme der Notfallvorsorge. Folgerichtig muss ein berlinweit gültiges Organisationskonzept z.B. Regelungen dazu enthalten, in welchen Fällen, innerhalb welcher Zeitspanne und durch wen die Leuchttürme in Einsatzbereitschaft versetzt werden, welche Dienstleistungen dort angeboten werden sollen und wie die vorausgehende Öffentlichkeitsarbeit die Leuchttürme in der Bevölkerung bekannt macht. Dieses Konzept ist von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport noch nicht abschließend vorgelegt worden. Im Bezirk selbst ist noch festzulegen, durch welches konkrete Personal die Leuchttürme im Bedarfsfall betrieben werden sollen. Entsprechend sind die Leuchttürme aktuell noch nicht vollständig einsatzbereit. Es wird eine Einsatzbereitschaft im ersten Halbjahr 2025 angestrebt.

c) Wie sind die Katastrophenschutz-Leuchttürme ausgestattet (materielle und personelle Ressourcen)?

Die Leuchtturm-Standorte sind ausgestattet mit Digitalfunkgeräten zur Absetzung von Notrufen sowie mit Medien zur Informationsweitergabe an die eintreffende Bevölkerung. Es wurden ferner Großzelte zur Beratung auch außerhalb der eigentlichen Dienstgebäude beschafft. Pro Einsatzschicht und Standort werden 10 Personen für den Betrieb benötigt, ggf. zuzüglich Sonderpersonal für weitere Aufgaben wie Dolmetschdienste oder psychosoziale Betreuung.

d) Welche Schulungen/Weiterbildungen stehen für die in den Katastrophenschutz-Leuchttürmen eingesetzten Mitarbeiter*innen zur Verfügung?

Schulungen des Personals müssen nach bisheriger Kenntnis hausintern erfolgen, wozu bereits eine Handreichung existiert.

8. Zu den Katastrophenschutz-Informationspunkten (Kat-I):

a) An welchen Standorten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind Katastrophenschutz-Informationspunkte geplant oder bereits einsatzbereit?

Im Bezirk sollen neun Katastrophenschutz-Informationspunkte (Kat-I) eingerichtet werden. Die konkreten Standorte sind noch nicht abschließend benannt. Es gibt eine Vorschlagsliste, die derzeit mit dem Jugendamt und dem Amt für Soziales abgestimmt wird.

b) Von wem werden die Katastrophenschutz-Informationspunkte im Katastrophenfall betrieben (mit der Bitte um Angabe der Anzahl der Personen pro Kat-I)?

Die Kat-I sollen zivilgesellschaftlich getragen werden von Akteuren, die im jeweiligen Sozialraum verankert und bekannt sind, z.B. freie Träger. Aufgrund der Unabhängigkeit dieser Akteure wird die öffentliche Hand allgemeine Zielvorgaben machen, jedoch kaum regelnden Einfluss auf die konkrete Organisationsform und personelle Ausstattung der Anlaufpunkte nehmen.

c) Welche Schulungen/Weiterbildungen erhalten die Ehrenamtlichen, die die Katastrophenschutz-Informationspunkte betreiben?

Die Ehrenamtlichen müssen mit dem Organisationskonzept des Leuchttürme-Systems vertraut gemacht werden. Im Übrigen werden sie genauso tätig wie außerhalb von Notfällen, indem sie Unterstützungsbedarfe und -angebote koordinieren und Informationen weitergeben.

9. Zu den Trinkwassernotbrunnen:

a) Über wie viele Trinkwassernotbrunnen verfügt der Bezirk und wo befinden sich diese?

Nach Angaben des Straßen- und Grünflächenamtes verfügt der Bezirk über insgesamt 146 Notbrunnen, davon 47 im Ortsteil Friedrichshain und 99 im Ortsteil Kreuzberg.

b) Wie viele davon sind aktuell nutzbar (mit der Bitte um Aufgliederung nach Landes- und Bundesbrunnen)?

Technisch in Ordnung, also wassergebend, sind 128 Notbrunnen (55 von 62 Landesbrunnen und 73 von 84 Bundesbrunnen), davon 38 im Ortsteil Friedrichshain (9 von 10 Landesbrunnen und 29 von 37 Bundesbrunnen) und 90 im Ortsteil Kreuzberg (46 von 52 Landesbrunnen und 44 von 47 Bundesbrunnen). Die Qualität der Wasserproben unterliegt größeren Schwankungen, bedingt dadurch, dass sich das hier geförderte Grundwasser kontinuierlich weiterbewegt und die Beprobungen in größeren Abständen erfolgen. In keinem Fall liegt Trinkwasserqualität vor; die Notbrunnen sind entsprechend gekennzeichnet. Aus medizinischer Sicht ist das Wasser jedoch unbedenklich, sofern es nicht über sehr lange Zeiträume getrunken wird.

c) Werden die aktuell nicht nutzbaren Brunnen instandgesetzt und wenn ja, wann?

Die Instandhaltung der nicht nutzbaren Notbrunnen wird angestrebt, ist allerdings abhängig von den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. So hat beispielsweise der Bund im Jahr 2024 nur ein Zehntel der beantragten Mittel überwiesen, und die Sanierung der Landesbrunnen scheiterte teilweise an den ausgesprochenen Haushaltssperren. Derzeit wird die Bewirtschaftung der Landesbrunnen an den Senat abgegeben, der wiederum die Berliner Wasserbetriebe mit der Umsetzung beauftragen will.

10. Was bedarf es aus Sicht des Bezirksamts noch, damit der Bezirk für den Katastrophenfall gewappnet ist?

Da etwaige Katastrophenfälle oder Großschadensereignisse gesamtstädtische Problemlagen darstellen, müssen die jeweils zuständigen Senatsfachverwaltungen weitere benötigte Zuarbeiten leisten. Hier wird das neue Referat KBK der Innenverwaltung die koordinierende, aber auch unterstützende Arbeit des bisher zuständigen Referates III A fortsetzen. Aus Sicht des Bezirksamtes müsste der Bereich Katastrophen- und Zivilschutz in den Bezirken personell als auch finanziell besser ausgestattet werden, denn durch unterschiedliche aktuelle Entwicklungen ist die Eintrittswahrscheinlichkeit von Katastrophen- oder Großschadensfällen deutlich gestiegen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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