Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa und Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Antwort erfolgte am 17.06.2025 vom Abt. Schule, Sport und Facility Management
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für den angedachten Schulstandort auf dem Gelände des ehemaligen Sport- und Erholungszentrums (SEZ) an der Landsberger Allee?
Baudienststelle für diesen Schulstandort ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Sen SBW). Nach den uns vorliegenden Informationen wurden die Typen-Bauplanungsunterlagen für die auf dem Standort geplante 2in1-Typenschule zur Prüfung eingereicht. Darüber hinaus wurde eine Variantenuntersuchung zur Implementierung der Typenschule auf dem Grundstück durchgeführt und eine Vorzugsvariante ermittelt. Die für die neue Grundschule vorgesehene Fläche ist bereits definiert und ins Fachvermögen des Schul- und Sportamtes übertragen worden.
2. Wann ist mit dem Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen sowie dem eigentlichen Baubeginn zu rechnen?
Nach derzeitigem Stand werden die bauvorbereitenden Maßnahmen voraussichtlich im Frühjahr 2026 beginnen. Der Baubeginn ist innerhalb des zweiten Halbjahres 2026 geplant.
3. Welcher Zeitpunkt wird derzeit für die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Schule angestrebt?
Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme kann nicht jedoch noch nicht final festgelegt werden. Der denkbar früheste Termin für eine Eröffnung wäre der Schulbeginn zum Schuljahr 2028/29. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Termins ist aber bereits jetzt nicht besonders hoch.
4. Welche Größe und Ausstattung der Schule (z. B. Zügigkeit, Sportflächen, Mensa, Räume für inklusive Bildung, nachhaltige Bauweise) sieht der aktuelle Plan für den Schulneubau vor? Welche barrierefreie bzw. behindertengerechte Ausstattung bekommt die inklusive Schule?
Es wird eine 3-zügige Compartment-Grundschule mit integrierter Dreifeld-Sporthalle umgesetzt. Die Schule wird barrierefrei errichtet. Die Ausstattung wird gemäß Musterausstattungskatalog für Compartmentschulen umgesetzt. Es erfolgt eine Zertifizierung gemäß BNB Silber und Effizienzhaus 40-Standard, u. a. mit Grün-/Retentionsdach und Photovoltaik-Anlage.
5. In welcher Form wurden bzw. werden zivilgesellschaftliche Akteur*innen, insbesondere Anwohnende, Kinder und Jugendliche sowie schulische Gremien (z. B. Bezirkselternausschuss, das bezirkliche Kinder- und Jugendbeteiligungsgremium) in die Planungen einbezogen?
Es handelt sich beim Schulneubau um einen Typenbau. Das Schulgrundstück ist bereits definiert, die Sporthalle ist innenliegend. Von daher stellt sich die Frage, welche Aspekte der Planung einer Beteiligung weiterer Mitwirkender bedürfen. Über das Vorhaben, auf dem Areal eine Grundschule zu errichten sind der Schulausschuss und die schulischen Gremien seit Jahren fortlaufend informiert worden. Es hat bisher niemand ggü. dem Bezirksamt Interesse geäußert, weitergehend in die Planungen einbezogen zu werden. Wichtig wäre im weiteren Verfahren die Partizipation der Schulgemeinschaft, die diesen Standort zukünftig nutzen wird, sofern es sich nicht um eine Neugründung handelt. Hierzu steht eine Entscheidung an, die derzeit u.a. mit den Fraktionen der BVV vorbereitet wird. Auch aus diesem Grund ist eine zeitnahe Grundsatzentscheidung von Vorteil.
6. Welche weiteren Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie ggf. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind noch ausstehend? Wann sollen diese stattfinden mit welchen Fragestellungen und Zielsetzungen?
Im weiteren Planungsprozess sind insbesondere Fragen zur verkehrlichen Erschließung des Standortes zu lösen, u.a. zur Schulwegsicherheit, da die Lage des Standortes das Überqueren mehrerer verkehrlicher Barrieren erzwingt. Darüber hinaus sind Planungen zur genauen Gestaltung der Schulfreiflächen zu erarbeiten. Bezüglich der baulichen Aspekte ist eine Einflussnahme auf die Gestaltung der Schulfreifläche eher möglich. Die Architektur und Ausstattung des Schulgebäudes samt innenliegender Sporthalle sind bei dem Typenbau sehr weitgehend vorgegeben.
7. Welche ökologischen Standards (z. B. klimaresiliente Bauweise, Dach- und Fassadenbegrünung, Photovoltaik, Regenwassermanagement, Verwendung nachhaltiger Baustoffe) werden bei Planung und Umsetzung des Schulneubaus berücksichtigt, und inwiefern wird eine klima- und umweltfreundliche Gestaltung des Schulgeländes angestrebt?
Siehe Antwort zu Frage 4
8. Inwiefern berührt der geplante Schulneubau mögliche Abriss- oder Umbaumaßnahmen am bestehenden SEZ-Gebäude, und wie werden etwaige bauliche, denkmalpflegerische oder eigentumsrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang berücksichtigt?
Mit dem eigentlichen SEZ-Gebäude gibt es keine Berührungspunkte, da es sich um ein separates und bisher unbebautes Grundstück handelt.
9. Aus welchem Grund werden eine Typenschule und eine Typensporthalle gebaut?
Die Berliner Schulbauoffensive setzt bei mehreren Neubautranchen auf Typenschulen, die an mehreren Standorten in mehreren Bezirken realisiert werden. Vorteile sind Effizienzgewinne (zeitlich und finanziell) aufgrund des geringeren Planungsaufwandes und der Beauftragung von Generalunternehmen für die Errichtung der Schulen. Eher nachteilig ist die Tatsache, dass es keine Planung gibt, die die besonderen grundstücks- und schulindividuellen Anforderungen ideal erfüllen kann (städtebaulich, räumlich, pädagogische Schwerpunkte, Integration in das räumliche Umfeld, etc.).
10. Welche verkehrspolitischen Konzepte werden vor dem Hintergrund der Sicherstellung der Schulwegesicherheit und der Gewährleistung von Baustellenzufahrten angestrebt? Inwiefern erfolgt dafür eine Zusammenarbeit welcher Fachämter?
Da das Verkehrsanlagenplanung noch aussteht, können hierzu noch keine Angaben gemacht werden. Die Verkehrsanlagenplanung erfolgt in enger Abstimmung mit SGA I und SGA II. Schwierig ist insbesondere die verkehrliche Erschließung für Liefer- und Rettungsfahrzeuge, aber auch die größtmögliche Schulwegsicherheit aufgrund der Notwendigkeit, verkehrliche Barrieren zu überwinden (große Straßen und Straßenbahntrassen).
11. Inwiefern wäre die Einbindung der geplanten Schulturnhalle eine Möglichkeit, das Gebäude des SEZ zu einem Sportstandort zu entwickeln? In welchen Formaten und Gremien und mit welchen bisherigen Erkenntnissen werden diese Optionen erörtert?
Jede Schulsporthalle steht dem Vereinssport i.d.R. ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach den für die Sportförderung verbindlichen Vergabekriterien. Die Entwicklung auf dem inzwischen an die WBM übertragene Fläche, auf der sich auch das Bestandsgebäude des ehemaligen SEZ befindet, erfolgt unabhängig vom Schulbau.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
Bezirksstadtrat