Grüne Fraktion Xhain https://gruene-fraktion-xhain.de/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverodnetenversammlung von Friedrichshain/Kreuzberg Fri, 22 Aug 2025 09:59:05 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.2 Situation der Schüler*innenbeförderung im Bezirk – Teil 1 (SA/477/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/situation-der-schuelerinnenbefoerderung-im-bezirk-teil-1-sa-477-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/situation-der-schuelerinnenbefoerderung-im-bezirk-teil-1-sa-477-vi/#respond Fri, 22 Aug 2025 09:59:05 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=34675 Schriftliche Anfrage eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic,  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort von Abt. Schule, Sport und Facility Management Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Welche Haushaltsmittel sind für die Jahre 2024-2026 für die Schülerbeförderung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf vorgesehen? Folgende finanziellen Mittel wurden für die Jahre 2024-2026 in den Haushalt eingestellt (in 2026

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Schriftliche Anfrage eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic,  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Haushaltsmittel sind für die Jahre 2024-2026 für die Schülerbeförderung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf vorgesehen?

Folgende finanziellen Mittel wurden für die Jahre 2024-2026 in den Haushalt eingestellt (in 2026
Planungsansatz des Haushaltsplanentwurfs).
2024: 1.130.000 € im Haushaltsansatz
2025: 1.044.000 € im Haushaltsansatz
2026: 1.498.000 € im Haushaltsansatz

2. Wie haben sich die Gesamtkosten in den vergangenen drei Jahren entwickelt?

2022: 1.553.682 € Ausgaben
2023: 1.156.351 € Ausgaben
2024: 1.516.935 € Ausgaben

3. Welche Steigerungen gibt es in den Jahren 2024-2026?

Zum 01.09.2025 muss eine Neuausschreibung der Beförderung erfolgen, so dass noch keine genaue Prognose vorliegt. Es wird aktuell von einer deutlichen Kostensteigerung ausgegangen.

4. Wie hat sich die Anzahl der Schülerbeförderung von Kindern mit besonderen Förderbedarf entwickelt und welche Prognose kann das Bezirksamt für die nächsten Jahre darstellen?

Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist die Zahl der bewilligten Beförderungen leicht gestiegen.
SJ 21/22: 264 Schüler*innen
SJ 22/23: 259 Schüler*innen
SJ 23/24: 271 Schüler*innen
SJ 24/25: 277 Schüler*innen
Für die nächsten Jahre kann keine Prognose dargestellt werden.

5. In welchen Fällen übernimmt das Teilhabeamt bzw. das Jugendamt die Kosten für eine Schülerbeförderung während der Schulzeit und in den Ferien?

Das Jugendamt übernimmt keine Kosten für die Schülerbeförderung während der Schulzeit und in den Ferien.
Das Bezirksamt setzt sich auf der Landesebene für eine rechtliche Präzisierung des Beförderungsanspruchs ein. Danach sollte nach Auffassung des Bezirksamtes auch die Beförderung während der Ferienzeit mit einem Rechtsanspruch der betroffenen Familien unterlegt sein, von den Schul- und Sportämtern verantwortet werden und auch die Finanzierung muss den Bezirken vom Land bereitgestellt werden. Für die Beförderung während der Unterrichtszeit sind unumstritten die Schul- und Sportämter zuständig. Hier sind auch keine Kürzungen erfolgt.

6. Nach welchen Kriterien werden die Kosten für eine Ferienbeförderung übernommen und von wen?

Grundsätzlich werden die Kosten für die Ferienbeförderung seit den Herbstferien 2024 in unserem Bezirk nicht mehr vom Schul- und Sportamt übernommen. Es stehen dafür aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der Berliner Bezirke durch das Land Berlin keine hinreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Es kann im Einzelfall ein Härtefallantrag beim Schul- und Sportamt gestellt werden.

7. Welche Voraussetzungen im Hinblick auf Härtefallregelung müssen erfüllt sein?

– Erziehungsberechtigte sind aus beruflichen Gründen nicht in der Lage, die Schüler*innen zu Hause zu betreuen. Sie müssten ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben.
– Ansonsten können vielfältige weitere individuelle Gründe hinzukommen, die einzeln geprüft werden.

8. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass Eltern eine Schülerbeförderung bekommen?

– Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, der erkennen lässt, dass die selbstständige Bewältigung des Schulwegs (und zurück) nicht gefahrlos möglich ist,
– fußläufige Entfernung von der Schule von mehr als 1 km.

9. Welche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten stehen Eltern bei der Antragstellung zur Verfügung?

Die Anträge werden grundsätzlich in den Sekretariaten der Schulen abgegeben, sodass dort eine mögliche Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung vorhanden ist. Außerdem kann das Schul- und Sportamt telefonisch, per Mail oder auch persönlich kontaktiert werden.

10. Welche aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Senatsverwaltung gelten bei der Kostenübernahme bei der Schülerbeförderung?

Es gilt bislang nur die Sonderpädagogikverordnung Berlin (SopädVO), §36. Auf der Landesebene wird derzeit eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die u.a. zum Ziel hat, für die zuständigen Ämter mehr Klarheit bei der Bewilligungspraxis und damit eine berlinweit einheitliche Rechtsanwendung zu schaffen. Dieses Vorgehen entspricht der Forderung der Bezirke. Sofern diese Verwaltungsvorschrift die Ferienbeförderung eindeutig regelt und dementsprechend eine Finanzierung bereitgestellt wird, wird die Beförderung auch in den Ferienzeiten wieder aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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Situation der Schüler*innenbeförderung im Bezirk – Teil 2 (SA/493/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/situation-der-schuelerinnenbefoerderung-im-bezirk-teil-2-sa-493-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/situation-der-schuelerinnenbefoerderung-im-bezirk-teil-2-sa-493-vi/#respond Fri, 22 Aug 2025 09:58:07 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=34679 Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa und Jutta Schmidt-Stanojevic,  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 18.07.2025 Antwort von Abt. Schule, Sport und Facility Management Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Welche Kosten sind (durchschnittlich) pro Schüler*in und Beförderung monatlich zu kalkulieren? Im aktuellen Vertragszeitraum 454,72€ monatlich. 2. Nach welchem Verfahren werden die Leistungen abgerechnet? Sie

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Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa und Jutta Schmidt-Stanojevic,  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 18.07.2025

Antwort von Abt. Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Kosten sind (durchschnittlich) pro Schüler*in und Beförderung monatlich zu kalkulieren?

Im aktuellen Vertragszeitraum 454,72€ monatlich.

2. Nach welchem Verfahren werden die Leistungen abgerechnet?

Sie werden pro Tour (Sammelbeförderung/Einzelbeförderung – mit oder ohne Begleitperson) in Minuten abgerechnet.

3. Für wie viele Kinder wurden in der „Schulzeit“ (außerhalb der Ferien) im Schuljahr 2024/25 Anträge auf Beförderung gestellt? Wie viele von diesen Anträgen wurden bewilligt?

Es wurden 293 Anträge gestellt. Davon wurden 278 bewilligt.

4. Wenn Anträge aus Frage 3 nicht bewilligt wurden, aus welchen Gründen nicht?

Gründe für eine Ablehnung sind zumeist unvollständig eingereichte Unterlagen, das Nicht-Vorhandensein eines bestimmten sonderpädagogischen Förderbedarfs, ein kurzer und gut zu nutzender Fußweg zur Schule und Erziehungsberechtigte, die zeitlich in der Lage sind, die Kinder oder Jugendlichen zur Schule und zurück zu begleiten.

5. Für wie viele Kinder wurden Anträge auf Beförderung in den Ferienzeiten gestellt? Wie viele davon wurden bewilligt?

Es wurde bereits vor Beginn des Schuljahres 2024/25 an die Schulen und die betroffenen Familien kommuniziert, dass die Ferienbeförderung nicht mehr übernommen werden kann, sodass es in dem Sinne kaum Anträge gab. (Ferienanträge gab es auch vorher in dem Sinne nie. Die benötigten Beförderungen für die Ferien wurden von den Schulen im Rahmen der regulären Beförderung als Bedarfe gemeldet).
Es wurden 2-3 (je nach Ferien) Kinder in den Ferien (auf den Rollstuhl angewiesen) durch das Schul- und Sportamt befördert im Rahmen der Härtefallregelung.

6. Wenn Anträge aus Frage 5 nicht bewilligt wurden, aus welchen Gründen nicht?

Wie bereits in einer früheren Beantwortung einer Anfrage ausgeführt, sind die finanziellen Mittel für die Ferienbeförderung derzeit im Bezirkshaushalt nicht vorhanden. Insofern kann das Schul- und Sportamt lediglich für gesetzlich bzw. untergesetzlich klar geregelte Pflichtleistungen aufkommen. Die Ferienbeförderung galt nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Finanzen bisher als so genannte freiwillige soziale Leistung. Derzeit wird auf Landesebene – auch aufgrund der nachdrücklichen Forderungen aus den Bezirksämtern – eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die auf ein berlinweit einheitliches Verwaltungshandeln bei der Gewährung von Beförderungsdienstleistungen abzielt und somit die Regelungen in der Sonderpädagogikverordnung des Landes Berlin präzisieren und ergänzen soll. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift und den Regelungen zur Finanzierung durch die Berliner Bezirke kann ggf. die Ferienbeförderung – frühestens ab den Herbstferien 2025 – wiederaufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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Der Beitrag Situation der Schüler*innenbeförderung im Bezirk – Teil 2 (SA/493/VI) erschien zuerst auf Grüne Fraktion Xhain.

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Transportkosten für den Schwimmunterricht des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg (SA/492/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/transportkosten-fuer-den-schwimmunterricht-des-bezirks-friedrichshain-kreuzberg-sa-492-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/transportkosten-fuer-den-schwimmunterricht-des-bezirks-friedrichshain-kreuzberg-sa-492-vi/#respond Fri, 22 Aug 2025 09:44:24 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=34673 Schriftliche Anfrage eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic,  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort von Abt. Schule, Sport und Facility Management Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. An welchen Standorten findet der Schwimmunterricht für die Grundschulen des Bezirks statt? - Hallenbad Kreuzberg, Gitschiner Str. 18, 10969 Berlin - Schwimmhalle Götzstraße in Tempelhof, Götzstr. 14-18, 12099 Berlin -

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Schriftliche Anfrage eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic,  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. An welchen Standorten findet der Schwimmunterricht für die Grundschulen des Bezirks statt?

– Hallenbad Kreuzberg, Gitschiner Str. 18, 10969 Berlin
– Schwimmhalle Götzstraße in Tempelhof, Götzstr. 14-18, 12099 Berlin
– Stadtbad Mitte „James Simon“, Gartenstr. 5, 10115 Berlin
– Schwimmbad Fischerinsel in Mitte, Fischerinsel 11, 10179 Berlin

2. Welche Kosten entstehen für den Transport der Schüler*innen in den Jahren 2024-2025 zu den jeweiligen Schwimmstätten?

– Gesamtkosten 2024: 235.496€
– Gesamtkosten 2025: bisher (einschließlich Juli 2025) 115.156€
– Die Kosten je Schwimmhalle wurden nicht erhoben.

3. Aus welchen Haushaltsmitteln werden die Transportkosten für den Schwimmunterricht finanziert?

Aus dem Kapitel 3701 Titel 51802 000 des Bezirkshaushaltsplans.

4. Wie bewertet das Bezirksamt die Notwendigkeit den Schwimmunterricht an Standorte außerhalb des Bezirks stattfinden zu lassen?

Die besten Voraussetzungen für eine gute Umsetzung des Schwimmunterrichts würden Hallenbäder  in ausreichender Anzahl im Bezirk bieten, die schnell – am besten fußläufig – zu erreichen sind. Das Erreichen der Standorte in anderen Bezirken mit Schwimmbussen erfordert einen erhöhten Transportaufwand in zeitlicher und auch in finanzieller Hinsicht. Wenn mehr Schwimmzeiten und –standorte im Bezirk zur Verfügung stehen würden, könnten weitere Schulen/ Schulklassen den Weg zum Schulschwimmen auch zu Fuß zurücklegen, was die Transportkosten deutlich reduzieren würde.

5. Welche Zeiten stehen in der Betonhalle des Prinzenbads für den Schwimmunterricht zur Verfügung?

Das Schulschwimmen findet derzeit im Hallenbad Kreuzberg Mo, Di, Mi und Fr in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.

6. Wer bietet den Transport zu den Schwimmstätten an?

Die Bereitstellung der Wasserzeiten erfolgt durch die Berliner Bäderbetriebe. Der Einsatz der Schwimmbusse erfolgt durch private Unternehmen im Auftrag des Schul- und Sportamtes.

7. In wie weit besteht die Notwendigkeit die Schwimmhallen im Bezirk zeitnah zu ertüchtigen, damit das Schulschwimmen wieder im Bezirk stattfinden kann?

Das Bezirksamt setzt sich seit Jahren für die schnelle Sanierung des Spreewaldbades und den Neubau des Standortes in der Holzmarktstraße ein. Der Abschluss der Sanierungsarbeiten im Spreewaldbad ist für 2027 geplant, die Fertigstellung des Neubaus in der Holzmarktstraße für 2029. Das Bezirksamt hat keinen Einfluss auf die Dauer der Baumaßnahmen. Zudem hat sich das Bezirksamt seit mehreren Jahren für die Aufnahme des Baerwaldbades in die Berliner Bäderplanung eingesetzt,
um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Wasserflächen zu ermöglichen. Dadurch hätte das Bad in die Verantwortung der Berliner Bäderbetriebe übergehen und saniert werden können. Leider haben sowohl der vorherige als auch der derzeitige Senat dies abgelehnt. Die Fertigstellung der Sanierung des Spreewaldbades und der Neubau in der Holzmarktstraße sind nicht nur für die bessere Durchführung des Schulschwimmens notwendig, sondern auch für die bessere Versorgung für das Vereinsschwimmen und das öffentliche Schwimmen. Trotz der seit Jahren andauernden Einschränkungen hinsichtlich der Bereitstellung von Wasserflächen im Bezirk ist es aber gelungen, das Schulschwimmen vollständig und ohne Einschränkungen abzusichern. Es gab und gibt auch keine Verschlechterung des Standards bei der Bereitstellung der Schwimmbusse.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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Pressemitteilung: Willkommenskultur konkret: Ein Jugendzentrum im Karstadtgebäude am Hermannplatz https://gruene-fraktion-xhain.de/pressemitteilung-willkommenskultur-konkret-ein-jugendzentrum-im-karstadtgebaeude-am-hermannplatz/ https://gruene-fraktion-xhain.de/pressemitteilung-willkommenskultur-konkret-ein-jugendzentrum-im-karstadtgebaeude-am-hermannplatz/#respond Wed, 30 Jul 2025 08:53:47 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=34438 Mit den beiden Geflüchtetenunterkünften an der Hasenheide (Friedrichshain-Kreuzberg) und in der Sonnenallee (Neukölln) entstehen in direkter Nachbarschaft zwei neue Einrichtungen in ohnehin bereits strukturell benachteiligten Kiezen. Dadurch steigt der Bedarf an sozialer Infrastruktur rund um den Hermannplatz deutlich – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die schon heute überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. Seit Monaten fordern

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Mit den beiden Geflüchtetenunterkünften an der Hasenheide (Friedrichshain-Kreuzberg) und in der Sonnenallee (Neukölln) entstehen in direkter Nachbarschaft zwei neue Einrichtungen in ohnehin bereits strukturell benachteiligten Kiezen. Dadurch steigt der Bedarf an sozialer Infrastruktur rund um den Hermannplatz deutlich – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die schon heute überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. Seit Monaten fordern die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln daher vom Senat eine stärkere finanzielle Unterstützung für soziale und gesundheitliche Angebote in der Umgebung. Zusätzlich schlagen die bündnisgrünen Fraktionen beider Bezirke nun vor, das teilweise leerstehende Karstadtgebäude zu nutzen:

„Im Karstadtgebäude am Hermannplatz soll ein Jugendzentrum entstehen – gut betreut, niedrigschwellig und offen für alle. Statt städtebaulichen Stillstand und gescheiterten Investorenplänen kann hier ein Ort entstehen, der Perspektiven schafft – ein Ort, von dem alle jungen Menschen im Kiez profitieren. Damit dies gelingt, brauchen wir jetzt Investitionen in den sozialen Zusammenhalt.“ (Samira Tanana, Vorsitzende im Ausschuss für Partizipation und Integration und Beate Bruker, Vorsitzende im Jugendhilfeausschuss, Grüne Fraktion Neukölln)

Die Grüne Fraktion Friedrichshain-Kreuzberg ergänzt:
„Der Senat rühmt sich mit Willkommenskultur, aber in der Realität lässt er die Bezirke im Stich. Wer Geflüchtete in ohnehin stark belasteten Kiezen unterbringen möchte, muss auch für echte Unterstützung sorgen. Ohne mehr Geld für soziale Angebote bleibt das Ankommen in der Mitte der Berliner Gesellschaft bloß ein leeres Versprechen.“ (Hülya Kilic, Mitglied im Jugendhilfeausschuss Friedrichshain-Kreuzberg)

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Kinder und Jugendliche in Wohnungslosenunterkünften (ASOG-Unterkünften) (DS/1728/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/kinder-und-jugendliche-in-wohnungslosenunterkuenften-asog-unterkuenften-ds-1728-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/kinder-und-jugendliche-in-wohnungslosenunterkuenften-asog-unterkuenften-ds-1728-vi/#respond Tue, 29 Jul 2025 14:16:11 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=34436 Mündliche Anfrage gestellt von Taina Gärtner, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025 Ich frage das Bezirksamt: Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um eine kontinuierliche psychosoziale Betreuung der betroffenen 995 Kinder und Jugendlichen, die im Bezirk in Wohnungslosenunterkünften (ASOG-Unterkünfte (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz)) untergebracht sind, sicherzustellen – insbesondere angesichts der instabilen

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Mündliche Anfrage gestellt von Taina Gärtner, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um eine kontinuierliche psychosoziale Betreuung der betroffenen 995 Kinder und Jugendlichen, die im Bezirk in Wohnungslosenunterkünften (ASOG-Unterkünfte (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz)) untergebracht sind, sicherzustellen – insbesondere angesichts der instabilen Lebensverhältnisse und häufigen Umzüge?
  2. Wie lange ist deren durchschnittliche Verweildauer in den Unterkünften?
  3. In welcher Form arbeitet das Bezirksamt mit Schulen, Jugendämtern, Kitas und freien Trägern zusammen, um frühzeitig psychosoziale Risiken bei diesen Kindern und Jugendlichen zu erkennen und ihnen langfristige Unterstützung zu bieten?

Es antwortet Max Kindler, Bezirksstadtrat, Abt. Jugend, Familie und Gesundheit in Vertretung für Regine Sommer-Wetter, Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Abt. für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

zu 1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um eine kontinuierliche psychosoziale Betreuung der betroffenen 995 Kinder und Jugendlichen, die im Bezirk in Wohnungslosenunterkünften (ASOG-Unterkünfte (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz)) untergebracht sind, sicherzustellen – insbesondere angesichts der instabilen Lebensverhältnisse und häufigen Umzüge?

Kinder und Jugendliche, die in Wohnungslosigkeit geraten, sind in besonderem Maß schutzbedürftig, unabhängig davon, wie viele Kinder im Bezirk tatsächlich betroffen sind… ist klar. Jedes einzelne Kind hat Anspruch auf Schutz, Begleitung und Teilhabe. Zum Stichtag am 30. Juni d. J. begleitet die Fachstelle Soziale Wohnhilfe Friedrichshain-Kreuzberg 664 Kinder und Jugendliche im Alten von 0 bis 18 Jahren, die berlinweit in ASOG-Unterkünften untergebracht sind.

Die Zuweisung erfolgt durch die Fachstelle Soziale Wohnhilfe, die im Einzelfall prüft, welche Unterkunft für die jeweilige Familiensituation geeignet ist. Familien mit Kindern werden vorrangig in familiengeeignete Unterkünfte vermittelt. Nach der Zuweisung erfolgt die Anmeldung im Bezirk. Anschließend erfolgt die Anmeldung an der Schule und Kita. In der Regel bleiben die Familien möglichst über die gesamte Unterbringungsdauer in derselben Unterkunft. Umzüge sind selten. In den Unterkünften im Bezirk ist gemäß Mindeststandards qualifiziertes Betreuungspersonal vorgesehen. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen stehen dort als erste Ansprechperson zur Verfügung, sowohl für Eltern als auch für Kinder und Jugendliche. Diese Betreuung wird durch die Träger der Unterkünfte sichergestellt.

Darüber hinaus erarbeitet die Fachstelle Soziale Wohnhilfe aktuell gemeinsam mit den Trägern im Bezirk ein Kinderschutzkonzept, das mit dem Jugendamt abgestimmt wird. Ziel ist ein einheitliches Handeln in Kinderschutzfragen, auch bei wechselnden Standorten oder Trägern. Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst KJGD bietet entsprechend sein Gesundheitsdienstgesetz GDG und im Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen PsychKG definierten Aufgaben niedrigschwellige Beratung und subsidiäre Diagnostik und Hilfevermittlung für jene Minderjährige an, die von Störungen der psychischen Gesundheit betroffen sind und aus gesundheitlichen, sozialen, sprachlichen, kulturellen oder finanziellen Gründen keinen ausreichenden oder rechtlichen Zugang zu dem Hilfesystem finden oder denen komplexer Hilfebedarf, besonders Koordinierung z. B. Vernetzung und Begleitung und Versorgung in neuem Bezirk, bei Umzug und Betreuung erforderlich macht.

Der Sozialdienst der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste bietet die Leistungen des Ersthausbesuches allen Familien mit Kindern unter 1 Jahr an. Es handelt sich vor allem um eine Lotsenfunktion, um passgenaue Angebote über Multiplikatoren wie Stadtteilmütter und Integrationslotsen sozialräumlich zu versorgen bzw. anzubinden. Für besondere Anliegen und Zielgruppen in Unterkünften wird vom KJGD in Fachberatungsstellen vermittelt. Viele freie Träger arbeiten überbezirklich, so dass zumindest hier eine kontinuierliche Beratung bzw. Betreuung möglich werden kann, auch bei wiederkehrenden Umzügen.

zu 2. Wie lange ist deren durchschnittliche Verweildauer in den Unterkünften?

Die durchschnittliche Verweildauer von Familien in Einrichtungen liegt bei 1 bis 2 Jahren. Bereits bei der Erstaufnahme erfolgt eine individuelle Anamnese, auf deren Grundlage eine Hilfeplan erstellt wird. Dieser kann gesundheitliche, psychosoziale und strukturelle Bedarfe abbilden und wird fortgeschrieben. Ziel ist es, Familien in dieser belastenden Lebensphase möglichst stabil und wirksam zu begleiten.

zu 3. In welcher Form arbeitet das Bezirksamt mit Schulen, Jugendämtern, Kitas und freien Trägern zusammen, um frühzeitig psychosoziale Risiken bei diesen Kindern und Jugendlichen zu erkennen und ihnen langfristige Unterstützung zu bieten?

Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe arbeitet fallbezogen und vernetzt mit den verschiedensten Ämtern, Fachbereichen und freien Trägern zusammen. Ziel ist es, Belastungen möglichst frühzeitig zu erkennen und konkrete Hilfe auf den Weg zu bringen. Auch der KJGD ist mit allen genannten Institutionen in regem Kontakt und sitzt mit den Institutionen in einer Vielzahl gemeinsamer Arbeitsgruppen zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Minderjährigen in Friedrichshain-Kreuzberg. Bei Anzeichen von psychiatrischem oder psychotherapeutischen Unterstützungsbedarf kann durch die genannte Institution eine Motivation der betroffenen Familiensysteme zur Vorstellung im KJGD erfolgen.

In den Kita-Reihen- und Eingangsschuluntersuchungen des KJGDs werden Kinder mit psychosozialen Belastungsfaktoren erkannt und Unterstützung und Vermittlung wird angeboten. Angebote von Einrichtungen des Jugendamtes sowie der freien Träger z. B. Familienzentren, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Spielmobil u.v.m. im unmittelbaren Umfeld von ASOG-Unterkünften sind offene Angebote und können von allen Familien genutzt werden. Dazu gehören auch Familien, welche in ASOG-Unterkünften untergebracht sind. Mitarbeiter der genannten offenen Angebote sind sensibilisiert für diese Bedarfe und unterstützen die Familien im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Nachfrage von Frau Koterewa: Ja, vielen Dank für die Beantwortung. Frau Gärtner hatte mir noch eine Nachfrage gegeben. Unter wessen fachlicher und organisatorischer Verantwortung werden im Bezirksamt psychosoziale Unterstützungsangebote, also auch die, die Sie jetzt gerade genannt haben, speziell für diese Kinder und Jugendlichen in ASOG-Unterkünften konzeptionell entwickelt?

Ja, vielen Dank für die Nachfrage. Also erstmal gibt es an den Einrichtungen auch Standards. Und für die Kontrolle der Standards ist erstmal jede Einrichtung zuständig, aber natürlich wird diese Einrichtung vor Eröffnung und Inbetriebnahme auf die jeweils geltenden Mindeststandards überprüft. Das macht das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg, hat dafür auch eine entsprechende Heimbegeherin eingestellt. Und… im laufenden Betrieb erfolgen turnusgemäß Begehungen in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr. Ergänzend werden dazu anlassbezogene Kontrollen durchgeführt, etwa bei Hinweisen oder Beschwerden durch Bewohner, Träger oder Fachämter.

Und vielleicht zu der konkreten Frage noch mal auch der psychosozialen Versorgung. Ich habe es ja auch dargestellt, dass dort im Rahmen auch des Auftrages der PsychKG und auch entsprechend anderer Gesetze die Zuständigkeit subsidiär bei uns liegt im Bezirksamt, ist der KJGD zuständig, der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst, und der liegt entsprechend in meiner Verantwortung im Gesundheitsamt und macht auch dann die Untersuchungen entsprechend eben der geltenden Standards, wie es auch bei jeden anderen Kinder- und Jugendlichen der Fall wäre, der eben in die Zuständigkeit des KJGDs fällt.

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Pilotprojekt kostenlose Menstruationsartikel an Schulen des Bezirks (DS/1723/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/pilotprojekt-kostenlose-menstruationsartikel-an-schulen-des-bezirks-ds-1723-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/pilotprojekt-kostenlose-menstruationsartikel-an-schulen-des-bezirks-ds-1723-vi/#respond Tue, 29 Jul 2025 14:09:23 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=34433 Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025 Ich frage das Bezirksamt: In welchen Schulen des Bezirks, wie in Drucksacke DS/1008/VI beschlossen, werden kostenlose Menstruationsartikel den Schülerinnen zur Verfügung gestellt? Warum wurden laut Aussage des Bezirksamtes die Menstruationsartikel auf den Lehrerinnentoiletten zur Verfügung gestellt? Aus welchem Grund

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Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. In welchen Schulen des Bezirks, wie in Drucksacke DS/1008/VI beschlossen, werden kostenlose Menstruationsartikel den Schülerinnen zur Verfügung gestellt?
  2. Warum wurden laut Aussage des Bezirksamtes die Menstruationsartikel auf den Lehrerinnentoiletten zur Verfügung gestellt?
  3. Aus welchem Grund wurden diese nicht den Schülerinnen zur Verfügung gestellt?

Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management

zu 1. In welchen Schulen des Bezirks, wie in Drucksacke DS/1008/VI beschlossen, werden kostenlose Menstruationsartikel den Schülerinnen zur Verfügung gestellt?

Kostenlose Menstruationsartikel werden im Robert-Koch-Gymnasium, 02Y07, Dieffenbachstr. 60, zur Verfügung gestellt. Das Bezirksamt hat keine Übersicht darüber, ob und an welchen Schulen darüber hinaus ggf. kostenfreie Menstruationsartikel den Schülerinnen zur Verfügung gestellt werden, die aus den Mitteln bezahlt werden, die den Schulen zur Selbstbewirtschaftung zur Verfügung stehen.

zu 2. Warum wurden laut Aussage des Bezirksamtes die Menstruationsartikel auf den Lehrerinnentoiletten zur Verfügung gestellt?

Das war ein Missverständnis, welches erst in der Nachbearbeitung einer schriftlichen Anfrage aufgearbeitet werden konnte. Für den Schulbereich wurden der o.g. Schule Menstruationsartikel im Rahmen eines Pilotprojektes des Bezirksamtes zur Verfügung gestellt. Die Schule hatte nie einen Menstruationshygienespender auf der Personaltoilette oder auf der Schülerinnentoilette. So kam es zur Situation, dass eine Packung Tampons auf der Lehrerinnentoilette aufgestellt wurde. Von diesem Vorfall hatte die Schulleitung nachträglich Kenntnis erlangt und diese Packung wurde wieder in den Schrank des Sekretariats geräumt.

zu 3. Aus welchem Grund wurden diese nicht den Schülerinnen zur Verfügung gestellt?

Aus Sicht des Schul- und Sportamtes ist es problematisch, dass mit dem Projekt zur kostenfreien Bereitstellung von Menstruationsartikeln eine Erstausstattung finanziert wurde, aber die einzelnen partizipierenden Ämter die Ersatzbeschaffung und –bestückung der Hygieneartikelspender selbst übernehmen sollten. Das Schul- und Sportamt sieht sich mit der Problematik konfrontiert, bereits seine gesetzlichen Pflichtaufgaben mit dem verfügbaren Budget nicht vollständig erbringen zu können (z.B. Schulreinigung, Schüler:innenbeförderung, Energiekosten, etc.). Daher ist es ohne eine zusätzliche Finanzierung nicht möglich, aus dem Haushalt des Schul- und Sportamtes freiwillige Leistungen zu erbringen zu Lasten der Finanzierung gesetzlicher Pflichtaufgaben, auch dann nicht, wenn sich Bezirksamt und BVV einig sind, dass dies aus politischer und fachlicher Sicht notwendig wäre.

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Informationen für von Gewalt betroffene Frauen (DS/1722/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/informationen-fuer-von-gewalt-betroffene-frauen-ds-1722-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/informationen-fuer-von-gewalt-betroffene-frauen-ds-1722-vi/#respond Tue, 29 Jul 2025 13:38:57 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=34431 Mündliche Anfrage gestellt von Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025 Ich frage das Bezirksamt: Wurden in Einrichtungen des Jugendamtes, des Amtes für Soziales, des Schul- und Sportamtes, des Amtes für Weiterbildung und Kultur sowie in bezirklichen und geförderten Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Familien-, Stadtteil- und Jugendzentren bereits Abreißzettel des

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Mündliche Anfrage gestellt von Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wurden in Einrichtungen des Jugendamtes, des Amtes für Soziales, des Schul- und Sportamtes, des Amtes für Weiterbildung und Kultur sowie in bezirklichen und geförderten Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Familien-, Stadtteil- und Jugendzentren bereits Abreißzettel des „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ in Kabinen von Frauen- und Unisextoiletten aufgehängt?
  2. Inwiefern wurden wo bereits Informationsbroschüren des Hilfetelefons in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Bezirksamts in mehreren Sprachen ausgelegt?
  3. Wurden bereits Maßnahmen ergriffen um Mitarbeiter*innen mit Publikumskontakt für das Hilfehandzeichen bei häuslicher Gewalt zu sensibilisieren?

Es antwortet Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin, Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima

zu 1. Wurden in Einrichtungen des Jugendamtes, des Amtes für Soziales, des Schul- und Sportamtes, des Amtes für Weiterbildung und Kultur sowie in bezirklichen und geförderten Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Familien-, Stadtteil- und Jugendzentren bereits Abreißzettel des „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ in Kabinen von Frauen- und Unisextoiletten aufgehängt?

Unsere Gleichstellungsbeauftragte hat bereits im März 2025 eine erste Bestellung der mehrsprachigen Abreißzettel „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben veranlasst. Die ersten mehrsprachigen Abreißzettel wurden bereits in den Bürodienstgebäuden des Bezirksamts sowie in Einrichtungen des Amts für Weiterbildung und Kultur (inkl. Museen und Bibliotheken) und des Gesundheitsamtes angebracht. Das Projekt ist fortlaufend und soll künftig auf Einrichtungen des Amtes für Soziales, Schul- und Sportamts sowie Jugendendamts ausgeweitet werden. Eine Rückmeldung aus anderen Fachbereichen steht derzeit noch aus.

zu 2. Inwiefern wurden wo bereits Informationsbroschüren des Hilfetelefons in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Bezirksamts in mehreren Sprachen ausgelegt?

Die Bestellung von Informationsflyern in mehreren Sprachen befindet sich derzeit in Vorbereitung. Nach Abschluss werden die Materialien an die zuständigen Ämter zur Auslegung übermittelt.

zu 3. Wurden bereits Maßnahmen ergriffen um Mitarbeiter*innen mit Publikumskontakt für das Hilfehandzeichen bei häuslicher Gewalt zu sensibilisieren?

Die Gleichstellungsbeauftragte hat Kontakt mit dem Bereich Personalmanagement aufgenommen, um eine Fortbildung für Mitarbeitende des Bezirksamts –insbesondere für solche mit regelmäßigen Publikumsverkehr – zu organisieren.

Weitere Projekte zum Thema Gewalt gegen Frauen sind derzeit in Planung und werden fortlaufend entwickelt.

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Wie beliebt sind unsere Gemeinschaftsschulen? (DS/1721/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/wie-beliebt-sind-unsere-gemeinschaftsschulen-ds-1721-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/wie-beliebt-sind-unsere-gemeinschaftsschulen-ds-1721-vi/#respond Tue, 29 Jul 2025 13:35:20 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=34429 Mündliche Anfrage gestellt von Vito Dabisch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025 Ich frage das Bezirksamt: Wie viele Bewerbungen gab es in diesem Jahr für wie viele Schulplätze an den Gemeinschaftsschulen unseres Bezirks, die nicht über das Einzugsgebiet vergeben werden? Wie hat sich diese Zahl in den Jahren seit der Reform

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Mündliche Anfrage gestellt von Vito Dabisch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Bewerbungen gab es in diesem Jahr für wie viele Schulplätze an den Gemeinschaftsschulen unseres Bezirks, die nicht über das Einzugsgebiet vergeben werden?
  2. Wie hat sich diese Zahl in den Jahren seit der Reform des Auswahlverfahrens entwickelt?
  3. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt für den weiteren Ausbau von Gemeinschaftsschulen?

Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management

zu 1. Wie viele Bewerbungen gab es in diesem Jahr für wie viele Schulplätze an den Gemeinschaftsschulen unseres Bezirks, die nicht über das Einzugsgebiet vergeben werden?

Siehe PDF (unten)

zu 2. Wie hat sich diese Zahl in den Jahren seit der Reform des Auswahlverfahrens entwickelt?

Siehe PDF (unten)

zu 3. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt für den weiteren Ausbau von Gemeinschaftsschulen?

Die derzeitige Nachfrage nach bestimmten Schulen oder Schularten kann nicht alleiniges Kriterium für die Schulentwicklungsplanung sein. Das Nachfrageverhalten von Familien und die daraus folgenden Schulanmeldungen unterliegen großen Schwankungen. So gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg Schulen, die noch vor wenigen Jahren wenig nachgefragt waren, die sich mittlerweile aber durch eine deutliche Übernachfrage auszeichnen. Aus schulplanerischer Sicht bieten Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit, auf Bedarfslagen variabler zu reagieren als Sekundarschulen oder Grundschulen, die solitär organisiert sind. Steigt z.B. der Bedarf im Sekundarstufenbereich und sinkt im Primarbereich oder umgekehrt, kann innerhalb der GemS die Zügigkeit in den jeweiligen Stufen entsprechend angepasst werden.

Zentrale Ziele der Schulentwicklungsplanung in unserem Bezirk sind die Schaffung eines ausgewogenen Schulplatzangebotes und nach Möglichkeit die Durchgängigkeit von Bildungsgängen durch längeres gemeinsames Lernen. Der Ausbau des bezirklichen Gemeinschaftsschulnetzes wird daher vom Bezirksamt stark befürwortet und kontinuierlich als Zielstellung weiterverfolgt. Gab es vor wenigen Jahren noch eine Gemeinschaftsschule mit einem durchgängigen Bildungsangebot von Klassenstufe 1 bis 13, sind es mittlerweile drei. Die Herausforderung für die kommenden Jahre ist es, das Schulnetz so aufzustellen, dass sich keine rechnerischen Überkapazitäten im Grundschulnetz entwickeln und gleichzeitig die Kapazitäten in der Sekundarstufe I und II steigen, ohne dass es weitere Neubauten für die weiterführenden Schulen gibt. Das Aufwachsen von Grundschulen zu Gemeinschaftsschulen oder die Fusion von Grundschulen mit Integrierten Sekundarschulen in der Nähe können geeignete Bausteine sein, um diese Zielstellung zu erreichen.

Das Bezirksamt befürwortet und unterstützt daher die Bildung weiterer Gemeinschaftsschulen. Wichtig ist zudem, dass die Akzeptanz und Attraktivität neuer Gemeinschaftsschulen nach Auffassung des Bezirksamtes nur dann gegeben ist, wenn es eine Möglichkeit des späteren Übergangs auch in die Sekundarstufe II ohne Schulwechsel gibt. Dieses Ziel ist wegen der notwendigen Erreichung der Mindestgröße einer Sek II (50 SuS) i.d.R. nur durch weitere gymnasiale Oberstufen im Verbund erreichbar.

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Baller-Liquids, Lachgas und Co. – Modedrogen in Friedrichshain-Kreuzberg (DS/1720/VI) https://gruene-fraktion-xhain.de/baller-liquids-lachgas-und-co-modedrogen-in-friedrichshain-kreuzberg-ds-1720-vi/ https://gruene-fraktion-xhain.de/baller-liquids-lachgas-und-co-modedrogen-in-friedrichshain-kreuzberg-ds-1720-vi/#respond Tue, 29 Jul 2025 13:30:10 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=34427 Mündliche Anfrage gestellt von Dr. Dominik Pross, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025 Ich frage das Bezirksamt: Hat das Bezirksamt Kenntnisse über die Verbreitung sogenannter „Baller-Liquids“ (flüssige chemische Drogen, oft aus Eigenherstellung, für den Konsum in E-Zigaretten) im Bezirk? Welche Ressourcen erachtet das Bezirksamt als im Sinne des Konnexitätsprinzips erforderlich, um

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Mündliche Anfrage gestellt von Dr. Dominik Pross, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnisse über die Verbreitung sogenannter „Baller-Liquids“ (flüssige chemische Drogen, oft aus Eigenherstellung, für den Konsum in E-Zigaretten) im Bezirk?
  2. Welche Ressourcen erachtet das Bezirksamt als im Sinne des Konnexitätsprinzips erforderlich, um das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Verbot von Lachgas für Minderjährige effektiv kontrollieren zu können?
  3. Welche Möglichkeiten, jenseits von Repression und Verdrängung, sieht das Bezirksamt für den Umgang mit (jugendlichen) Drogenkonsument*innen; z.B. Aufklärungs- und/oder Präventionsangebote in Jugendfreizeiteinrichtungen?

Es antwortet Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin, Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima

zu 1. Hat das Bezirksamt Kenntnisse über die Verbreitung sogenannter „Baller-Liquids“ (flüssige chemische Drogen, oft aus Eigenherstellung, für den Konsum in E-Zigaretten) im Bezirk?

Bei den sogenannten „Baller-Liquids“ handelt es sich um illegale Substanzen, die nicht legal im Handel erhältlich sind. Meist werden diese über Online-Shops vertrieben. Das Jugendamt verzeichnet im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in den Einrichtungen und Projekten im Bezirk F-K eine deutliche Zunahme der Problematiken Konsum von Lachgas und Vapen mit E-Zigaretten – letzteres bereits bei 11- und 12-Jährigen und sieht dies mit großer Besorgnis.

Der Bezirk erhebt jedoch keine eigenen Daten für eine statistische Auswertung im Sinne eines Sucht-Surveys. Die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung erstellt jährlich einen Jahresbericht zur aktuellen Situation der Suchthilfe in Berlin, die aktuellste Ausgabe für das Jahr 2023 ist hier abrufbar: https://www.berlin.de/lb/drogen-sucht/service/statistiken-und-berichte/

zu 2. Welche Ressourcen erachtet das Bezirksamt als im Sinne des Konnexitätsprinzips erforderlich, um das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Verbot von Lachgas für Minderjährige effektiv kontrollieren zu können?

Um eine genaue Ressourcenabschätzung vornehmen zu können, muss zunächst der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen und klar sein, welche Aufgaben beim Bezirk liegen werden. Es gilt grundsätzlich, dass im Sinne des Konnexitätsprinzips die Übernahme zusätzlicher Aufgaben auch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen bedeutet.

zu 3. Welche Möglichkeiten, jenseits von Repression und Verdrängung, sieht das Bezirksamt für den Umgang mit (jugendlichen) Drogenkonsument*innen; z.B. Aufklärungs- und/oder Präventionsangebote in Jugendfreizeiteinrichtungen?

Expertise zum Thema und den Folgen liegt beispielsweise bei den Beratungsstellen und Straßensozialarbeiter*innen. Beratungsangebote und Straßensozialarbeit erweisen sich als sehr zielgerichtete Mittel, um insbesondere auch jugendliche Drogenkonsument*innen zu erreichen. Zu nennen ist hier beispielsweise Gangway e. V.

Pädagogische Fachkräfte reagieren durch verstärkte Thematisierung der möglichen Folgen, insbesondere im neuronalen Bereich und bei Koordinationsfähigkeiten vor allem bei Überdosierungen, die den jungen Menschen in der Regel nicht bewusst sind. Absolut problematisch sind die leichte Verfügbarkeit und die ansprechende Werbung für diese Produkte, denen Jugendliche im Grunde machtlos und ungeschützt ausgesetzt sind. Auch die schnelle Weiter -(entwicklung) der synthetischen Drogen ist eine große Herausforderung, da pädagogische Fachkräfte sich permanent weiter dazu fortbilden müssen.

In den bezirklichen Facharbeitsgemeinschaften der Jugendarbeit bzw. der Jugendsozialarbeit wird das Thema aufgegriffen und in einem Best-Practice-Austausch behandelt. Ein gutes Beispiel für wirksame Präventionsmaßnahmen ist z. B. die diesjährige Kampagne im Rahmen des Berliner Landesprogramms „Na klar – Unabhängig bleiben!“, die das Thema Lachgas und Mischkonsum aufgreift. Für die Kampagne wurden unterschiedliche Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (Infokarten, Quiz, Poster) erarbeitet, die unter anderem bei Präventionsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen „Fit für die Straße“ eingesetzt werden. Außerdem wurde eine Methode für die pädagogische Arbeit mit jungen Menschen in Schule und Jugendarbeit erstellt, die auf der Webseite des Landesprogramms abrufbar ist: www.praevention-na-klar.de/#lachgas

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Wie die CDU für Autos und gegen die Verkehrswende kämpft https://gruene-fraktion-xhain.de/wie-die-cdu-fuer-autos-und-gegen-die-verkehrswende-kaempft/ https://gruene-fraktion-xhain.de/wie-die-cdu-fuer-autos-und-gegen-die-verkehrswende-kaempft/#respond Tue, 29 Jul 2025 10:16:32 +0000 https://gruene-fraktion-xhain.de/?p=34069 Mit einer Fülle von Anfragen und Anträgen versucht derzeit die CDU, mit publizistischer Unterstützung der Springerpresse, die Verkehrswende in Xhain aufzuhalten. Kurioserweise erhält sie dabei mitunter Schützenhilfe von Verkehrspolitiker*innen der Linken. Mit Vorwänden versucht die Union, die Position des Autos in unserem Bezirk zu verteidigen. Zum einen mit der Behauptung, die Maßnahmen des Bezirksamtes zur

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Mit einer Fülle von Anfragen und Anträgen versucht derzeit die CDU, mit publizistischer Unterstützung der Springerpresse, die Verkehrswende in Xhain aufzuhalten. Kurioserweise erhält sie dabei mitunter Schützenhilfe von Verkehrspolitiker*innen der Linken. Mit Vorwänden versucht die Union, die Position des Autos in unserem Bezirk zu verteidigen. Zum einen mit der Behauptung, die Maßnahmen des Bezirksamtes zur Verkehrsberuhigung würden angeordnet, ohne die Betroffenen ausreichend zu informieren. Zum anderen mit dem Vorwurf, die Durchfahrtsperren zum Schutz der Anwohner*innen vor Lärm und Abgasen gefährdeten den Einsatz von Polizei und Feuerwehr – und dies, obwohl die Behörden bei allen Planungen als Träger öffentlicher Belange einbezogen und über die Umsetzung der Maßnahmen informiert werden. Nach monatelangen Debatten und der Verabschiedung eines umfassenden Konzeptes in den bezirklichen Gremien blies die CDU-Fraktion Ende Januar zum Generalangriff auf die Verkehrsberuhigung im Ostkreuzkiez. Mit Bezug auf eine Online-Petition und über 2.000 (ungeprüfte) Unterschriften unterstellte sie im Rahmen einer großen Anfrage in der Bezirksverordnetenversammlung, das Bezirksamt habe eine umfassende Information der Bewohner*innen des Kiezes unterlassen. Die grüne Verkehrsstadträtin Annika Gerold verwies in ihrer Antwort auf zahlreiche Informationsangebote. So ist das Konzept seit Veröffentlichung unter xhain-beruhigt.berlin online einsehbar und es wurden mehrere Tausend Flyer mit einer Übersichtskarte der geplanten Maßnahmen an die Haushalte im Kiez verteilt. Weiterhin hatten Anwohner*innen in einer breit angekündigten öffentlichen Veranstaltung mit über 200 Teilnehmenden und drei Vor-Ort-Infoständen mit jeweils 70 bis 80 Anwesenden die Möglichkeit, Fragen und Kritik zu äußern. Zusätzlich wurden Gesprächsrunden mit einzelnen Zielgruppen (Gewerbetreibende, Schüler*innen und Jugendliche sowie ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen) durchgeführt. Eine mehrwöchige Online-Befragung auf mein-berlin.de wurde von über 600 Anwohner*innen für Kommentare und Anregungen genutzt. Dabei waren nach Auskunft des Bezirksamtes über 90 % der Bewertungen positiv. Doch all das reichte der CDU nicht. Sie forderte stattdessen in einem Antrag, die bisherigen Planungen einzustellen und alle Haushalte des Kiezes per Briefpost über die geplanten Maßnahmen zu informieren – wohl wissend, dass dem Bezirksamt hierfür keine finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung stehen. Einziges Ziel war offenbar, die Umsetzung der sorgfältig geplanten und abgestimmten Maßnahmen aufzuhalten oder zu verhindern.

CDU: Autos statt Kinder

Ähnliches geschah in der Debatte um die Parkplätze vor dem Gesundheitszentrum Koppenstraße/Ecke Friedenstraße. Der Bezirk hatte diese zur Zeit als Parkplatz genutzte Fläche über Jahre für städtische Infrastruktur freigehalten. Nunmehr will er dort eine Grünfläche mit einem Spielplatz schaffen, weil ein anderer in der Nähe gelegener Platz dringend für den Neubau einer Schulsporthalle benötigt wird. Die CDU mobilisierte mit einem Einwohnerinnenantrag für den Erhalt der dortigen Parkplätze und hielt trotz Zusage des Bezirks, die vorgesehene Parkraumbewirtschaftung in diesem Bereich als „Ausgleichsmaßnahme“ vorzuziehen, daran fest. Zum Vergleich: Eine kürzlich vorgestellte Untersuchung des Senats zur Parkplatzsituation im Wrangelkiez kam zu dem Ergebnis, dass seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung ca. 10 bis 15 Prozent mehr Parkplätze für die Anwohnerinnen zur Verfügung stehen, da insbesondere ortsfremde Langzeitparker ihre Autos woanders abstellen. Und wie im Ostkreuzkiez erhielt auch hier die CDU unerwartet Unterstützung von Verkehrspolitiker*innen der LINKEN. Hatten sie im Ostkreuzkiez gegen die Teilentwidmung von Flächen zur Einrichtung von Fußgängerzonen in der Scharnweber- und Niemannstraße gestimmt (die einen wesentlichen Baustein im Bezirkskonzept darstellen), forderten sie im Falle des Parkplatzes Koppenstraße, nur die Hälfte des Platzes als Spielplatz zu nutzen und die andere Hälfte weiter den Autofahrer*innen zur Verfügung zu stellen. Dies hätte jedoch bedeutet, die bisherige Planung (einschließlich dem Ergebnis der Ausschreibung) über den Haufen zu werfen und die Errichtung des Spielplatzes möglicherweise um Jahre zu verzögern. Zum Glück setzte sich auch die bezirkliche SPD entschieden für die Belange der Kinder ein und überstimmte gemeinsam mit den Grünen diese autofixierten Ansinnen.

Beitrag von Gerd Thorns, stellv. Bürgerdeputierter, aus dem Xhain-Stachel Nr. 76, 2025/2

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