Mündliche Anfrage gestellt von Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 29. Januar 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass es im Bezirk nur ein Briefwahllokal gibt?
  2. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Einrichtung eines zweiten Wahllokales im Bezirksteil Kreuzberg möglich?
  3. Wie wurden die Menschen im Bezirk über welche Einschränkungen von Angeboten und Services des Bezirkes aufgrund der Durchführung der Wahlen informiert?

Es antwortet Oliver Nöll, Stellvertretender Bezirksbürgermeister, Abt. für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

zu 1. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass es im Bezirk nur ein Briefwahllokal gibt?

Also vorab möchte ich sagen, dass ich Ihre Anfrage auf Briefwahllokale bezieht. Davon gibt es für die Stimmenauszählung aktuell 76. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Briefwahlstelle gemeint ist, die befindet sich in der Tat nur in der Frankfurter.

Unter den gegebenen Umständen, insbesondere bei den zur Verfügung stehenden Ressourcen ist es nicht realisierbar, eine zweite Briefwahlstelle zu betreiben.

Es ist ohne Probleme möglich, in sehr kurzer Zeit aus jedem Ortsteil in Friedrichshain-Kreuzberg zur Briefwahlstelle in der Frankfurter Allee 35 / 37 zu gelangen, sowohl mit den ÖPNV, dem Fahrrad und dem Auto. Die Fahrzeit beträgt in allen Fällen rd. 20 Minuten und ist somit gut vertretbar.

In Anbetracht der fallenden Zahlen der persönlichen Beantragungen und der steigenden Zahlen der schriftlichen, elektronischen Beantragung von Briefwahlunterlagen, ist es aus wirtschaftlichen, organisatorischen Aspekten effizient, nur einen zentralen Standort für die persönliche Beantragung einzurichten.

Der Standort ist zudem davon abhängig, wo das temporäre Bezirkswahlamt untergebracht ist. Mit Stand gestern, Dienstag, den 28.01.2025, wurden über 34.000 Anträge auf Briefwahlunterlagen gestellt, die alle online eingegangen sind, ohne die Briefwahlstelle aufzusuchen. Der Trend verstätigt sich zunehmend, sodass der Betrieb nur einer Briefwahlstelle sich als absolut bedarfsgerecht und ausreichend darstellt, insbesondere auch zukünftig.

Die Abgabe von Briefwahlunterlagen ist zudem an allen öffentlichen Briefkästen des Bezirksamts möglich, so auch am Standort Rathaus Kreuzberg, wie in der Vergangenheit auch. Wahlbriefe können zudem portofrei innerhalb Deutschlands auch über die Post versendet werden. Angesichts der kurzen Fristen bei dieser Wahl sollte man damit vorsichtig sein, aber zumindest die Abgabe hier an den Briefkästen am Rathaus ist möglich.

zu 2. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Einrichtung eines zweiten Wahllokales im Bezirksteil Kreuzberg möglich?

Unter großem personellem und organisatorischem Aufwand wäre es möglich, jedoch keinesfalls vertretbar, eine zweite Briefwahlstelle zu betreiben. Schon der Betrieb nur einer Briefwahlstelle geht zu Lasten der vielen Bürgerinnen und Bürger, die aktuell unter Terminknappheit in den Bürgerämtern leiden.

Allein in Friedrichshain-Kreuzberg gehen rd. 5.000 Termine verloren, da vorübergehend das Bürgeramt 3 in der Frankfurter Allee geschlossen wurde, weil die Mitarbeitenden zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl benötigt werden, so auch die Räume, Sie haben es vorhin gehört, dort befindet sich dann auch entsprechend diese Briefwahlstelle.

Es ist nicht vertretbar, weitere Bürgeramtstermine im Tausenderbereich zusätzlich wegfallen zu lassen, das wäre nicht verhältnismäßig, zumal der überwiegende Teil der Wählerinnen und Wähler, ich hatte es bereits erwähnt, die Briefwahlunterlagen online beantragt.

zu 3. Wie wurden die Menschen im Bezirk über welche Einschränkungen von Angeboten und Services des Bezirkes aufgrund der Durchführung der Wahlen informiert?

Die Bürgerinnen und Bürger wurden auf verschiedenen Wegen über die Einschränkung informiert. Darunter Presseinformationen, Aushänge, Informationen auf der Bezirkswebseite, Berichterstattungen in den Medien, Kommunikation durch die Bezirkswahlleitung und des Landeswahlamts.

zu Frage 4: Die Frage nach den Sonntagsöffnungen, ja, das haben wir intern diskutiert, hätte aber in der Kürze der Frist auch zur Folge gehabt, dass wir dort auf eine gewisse Freiwilligkeit hätten setzen müssen. Die hätten wir in dem Fall wahrscheinlich zu nicht gegeben gehabt, weil unsere Bürgerämter sowieso schon unter hoher Last arbeiten und jetzt, ich sage mal, ja, fast durch die Dauerwahlen, die wir hier im Land hatten, auch zusätzlich belastet sind, sodass wir zunächst erst mal davon Abstand genommen haben.

Nachfrage von Frau Schmidt-Stanojevic: Ich habe da dann noch mal eine Nachfrage: Da die Briefwahlunterlagen erst nach dem 10.02. verschickt werden, wie ist denn gewährleistet, dass die Briefwahlunterlagen dann, wenn man das per Post abgibt, dass es dann auch noch rechtzeitig ankommt, weil, das ist ja irgendwie ein enges Zeitfenster, bis man die ausgefüllt hat und dann entweder per Post oder dann am besten persönlich abgibt. Also ich sehe da irgendwie große Probleme. Danke.

Ich hatte bereits in der Beantwortung einer früheren Anfrage darauf hingewiesen, dass wir dieses Problem sehen. Ich würde jederzeit empfehlen, die Unterlagen hier persönlich einzuwerfen. Es ist zwar nach meiner Kenntnis, nach den Gesprächen, die mir bekannt sind, zwischen Landeswahlkampfleitung der Deutschen Post tatsächlich vereinbart worden, dass die letzten Leerungen auch noch zum spätmöglichsten Zeitpunkt stattfinden.

Allerdings haben Sie Recht, die Fristen sind sehr knapp bemessen, aber ich bitte auch um Verständnis, das entzieht sich jetzt der Verantwortung des Bezirksamts.

Nachfrage 2 von Frau Koterewa: Ich hatte noch die Frage oder wunderte mich, warum Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks, die sich als Wahlhelfende gemeldet haben, deren Unterstützung aber nicht benötigt wird, weil wir scheinbar sehr viele Menschen im Bezirk haben, die sich als Wahlhelfende gemeldet haben, darüber nicht per Brief oder E-Mail informiert werden, sondern diese Information, dass ihre Unterstützung nicht benötigt wird, höchstens durch das Lesen des Protokolls des entsprechenden Fachausschusses erfahren.

Das kann ich Ihnen jetzt konkret nicht beantworten. Das müsste ich jetzt tatsächlich beim Wahlamt nachfragen, auf welchem Wege diese Information erfolgt. Normalerweise wäre zumindest eine kurze E-Mail angedacht, aber ich habe es eben schon gesagt, aufgrund der Kürze der Fristen zwischen den Wahlen glaube ich auch, dass organisatorisch sicher noch einiges verbessert werden kann. Wir sind jetzt da dran durch die Einrichtung einer ständigen Landeswahlkampfleitung und ständigen Landeswahlamt, ständigen Bezirkswahlämtern. Das sind sicher Prozesse, die wir noch besser ausbauen können.

Nachfrage 3 von Herr Jokisch: Sie haben ja gerade schon gesagt, dass 5.000 Termine im Bürgeramt ausfallen, das hat natürlich entsprechende Auswirkungen auf die KLR und das Ergebnis und wie heute zu lesen war, wird das nicht von SenFin basiskorrigiert. Können Sie vielleicht noch mal einen Satz sagen, was das nachher finanziell als Ergebnis für uns heißt?

Also wie Sie ja sicher heute dem Tagesspiegel entnommen haben, sind wir nicht die Einzigen, die ein Bürgeramt schließen, um die Durchführung der Wahlen gewähren zu können, sodass ich vermute, dass sich auch die Bemessungsgrundlagen medianentsprechend verändern werden.

Es wird aber auf alle Fälle finanzielle Auswirkungen haben. Die kann ich aber erst beziffern, wenn die endgültigen Zahlen vorliegen, wie viel Termine tatsächlich ausgefallen sind und dann werden wir auch Klarheit haben, was das für Auswirkungen auf unsere Einnahmesituation im Haushalt hat.

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