Mündliche Anfrage gestellt von Anne Burckhardt-Schön, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. März 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Auswirkung hat die Einführung der Parkraumbewirtschaftung aus Sicht des Bezirksamtes auf Liefer- und Ladezonen?
- Welche Maßnahmen ergreift das Straßen- und Grünflächenamt vorrangig, um unerlaubtes Parken von Lieferfahrzeugen (in parkraumbewirtschafteten Zonen) zu unterbinden?
- In welchem Ausmaß eröffnen sich ggf. Flächenpotenziale mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung? (s. Studie Parkzone 65, MVKU (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) 11.24)
Es antwortet Annika Gerold, Bezirksstadträtin, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
zu Fragen 1 und 2: Welche Auswirkung hat die Einführung der Parkraumbewirtschaftung aus Sicht des Bezirksamtes auf Liefer- und Ladezonen? Welche Maßnahmen ergreift das Straßen- und Grünflächenamt vorrangig, um unerlaubtes Parken von Lieferfahrzeugen (in parkraumbewirtschafteten Zonen) zu unterbinden?
Im Rahmen der Einführung der Parkraumbewirtschaftung werden regelmäßig bestehende Lieferzonen verbessert. Da erfolgt dann der Ersatz der alten Beschilderung mit Zeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“, verlängert oder neu eingerichtet, wenn ein ortskonkreter Bedarf festgestellt wird.
Aufgrund der Parkraumbewirtschaftung sinkt die Auslastung. Ein aktuelles Beispiel: Im Wrangelkiez führte die Senatsverwaltung zuletzt eine aufwendige Evaluationserhebung zur Parkraumnutzung und -auslastung durch. Mit Einführung der dortigen Parkraumbewirtschaftung sank die Auslastung tagsüber um durchschnittlich 10 Prozentpunkte. Diese Untersuchung habe ich auch dem Verkehrsausschuss zur Verfügung gestellt und es wird deutlich, dass die Parkraumbewirtschaftung in dem Sinne, dass sie das… die Parkraumverfügbarkeit, insbesondere für Anwohnende, erhöht, erfolgreich war und mehr Parkplätze zur Verfügung stehen, obwohl im Wrangelkiez gleichzeitig Parkplätze wegen verkehrlicher Maßnahmen weggefallen sind, insbesondere am Görlitzer Ufer in größerem Umfang.
Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung sind also mehr freie Parkstände am Straßenrand verfügbar, die auch zum Liefern und Laden genutzt werden können. Und auch aus diesem Grund ist hier, wenn es sich anbietet, eine Gleichzeitigkeit vorgesehen, also… Einführung von Parkraumbewirtschaftung bei gleichzeitiger auch Ausweisung von Lade- und Lieferzonen und Gleiches gilt auch für die Abordnung von Gehwegparken. Gehwegparken ist auch nach neuer StVO im Regelfall untersagt. Es wird daher im Bezirk generell und im Zusammenhang mit der Einführung von Parkraumbewirtschaftung sukzessive abgeordnet.
Durch die Kontrolltätigkeit der Parkraumkontrolleur*innen können auch Lade- und Lieferzonen besser freigehalten werden, weil… dort einfach eine höhere Kontrolldichte dann auch erfolgen kann.
Und nach dem Mobilitätsgesetz, Teil Wirtschaftsverkehr und dem Leitfaden Lieferflächen für Berlin, sollen Lieferflächen dort eingerichtet werden, wo aufgrund von Gewerbeeinrichtungen sowie einer hohen Bevölkerungsdichte ein Bedarf abgeleitet werden kann und die Lade- und Lieferzonen haben dann auch Vorrang vor dem allgemein ruhenden Verkehr.
Ja, das habe ich jetzt ein bisschen auch vorweggenommen mit der 3. Frage mit dem Flächenpotentialen und…
zu Frage 3: In welchem Ausmaß eröffnen sich ggf. Flächenpotenziale mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung? (s. Studie Parkzone 65, MVKU (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) 11.24)
… will dann bloß noch mal allgemein sagen, dass sich eben die Flächenpotentiale durch den eben genannten Rückgang der Auslastung der verfügbaren Parkstände im öffentlichen Straßenland ergeben für verschiedene Nutzungen, aber natürlich auch insbesondere für Laden und Liefern.