Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 25. Juni 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Inwieweit gibt es einen Leitfaden zur geschlechtergerechten Ausstattung der Sportanlagen? (Umsetzung der Drucksache DS/0318/VI)?
  2. Welche sonstigen Maßnahmen hat das Bezirksamt zur Umsetzung der Drucksache DS/0318/VI „Geschlechtergerechte Ausstattung der Sportanlagen“ in die Wege geleitet?
  3. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt zukünftig?

Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management

 

zu 1. Inwieweit gibt es einen Leitfaden zur geschlechtergerechten Ausstattung der Sportanlagen? (Umsetzung der Drucksache DS/0318/VI)?

Ein eigenständiger Leitfaden des Bezirks zur geschlechtergerechten Ausstattung von Sportanlagen ist nicht erforderlich, da bereits fachlich fundierte Leitfäden und praxisorientierte Arbeitshilfen zur Verfügung stehen, auf die im Rahmen von Planungs- und Sanierungsmaßnahmen zurückgegriffen wird.

Beim Arbeitstreffen am 26.09.2023 des Arbeitskreises für Mädchen*- und Frauen*sportförderung unter Beteiligung von Vertreter*innen der Sportvereine, des Bezirkssportbundes, der bezirklichen Verwaltung sowie der Bezirkspolitik wurde auf diese vorhandenen Materialien ausdrücklich hingewiesen. Ein zusätzlicher bezirklicher Leitfaden wurde seitens der Teilnehmenden nicht als notwendig erachtet.

Zu den maßgeblichen Grundlagen zählen insbesondere:

  1. „Mädchen- und frauengerechter Sportstättenbau“ (2. Auflage, 2007)
    Diese Handreichung des Landes NRW enthält detaillierte Empfehlungen zu Themen wie Sicherheit, Persönlichkeitsschutz, Zugänglichkeit und Ausstattung von Sportanlagen.
  2. „Charta für geschlechtliche Vielfalt im Sport“
    Das Toolkit liefert konkrete Impulse zur geschlechterinklusiven Gestaltung von Sporträumen und Vereinsstrukturen, insbesondere für trans*, inter* und nicht-binäre Personen.

Diese anerkannten Fachquellen werden bereits in laufende Prozesse einbezogen und dienen als verbindlicher Orientierungsrahmen für geschlechtersensible Sportstättenplanung im Bezirk.Vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß § 7 LHO Berlin und im Sinne eines effizienten Ressourceneinsatzes sieht das Bezirksamt daher derzeit von der parallelen Erstellung eines eigenen Leitfadens ab.

zu 2. Welche sonstigen Maßnahmen hat das Bezirksamt zur Umsetzung der Drucksache DS/0318/VI „Geschlechtergerechte Ausstattung der Sportanlagen“ in die Wege geleitet?

Zur Umsetzung des BVV-Beschlusses DS/0318/VI hat das Bezirksamt verschiedene Maßnahmen geprüft und in die Wege geleitet. Im Rahmen eines bezirklichen Arbeitstreffens unter Beteiligung von Sportvereinen, Bezirkssportbund, Verwaltung und Bezirkspolitik wurde festgestellt, dass bereits umfassende, fachlich anerkannte Leitfäden und Handreichungen zur geschlechtergerechten Ausstattung von Sportanlagen vorliegen. Vor diesem Hintergrund wurde von der Beauftragung einer zusätzlichen Untersuchung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und im Sinne des § 7 Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) abgesehen.

Die im BVV-Beschluss benannten Themenfelder werden im Rahmen der laufenden fachlichen Arbeit berücksichtigt. Die räumliche Gestaltung und Ausstattung von Umkleide- und Sanitärräumen erfolgt nach den jeweils geltenden DIN-Normen sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Bei Sanierungen und Neubauten werden bedarfsgerechte, geschlechtersensible Lösungen eingeplant, sofern diese technisch und wirtschaftlich realisierbar sind. Die Lage der Sportanlagen sowie deren Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sind durch die bestehende Infrastruktur bestimmt und unterliegen nicht der Zuständigkeit des Bezirksamts.

Die Anzahl und Qualität der Fahrradabstellplätze wurde bereits an mehreren Sportanlagen verbessert. Auch künftig wird diesem Aspekt im Rahmen baulicher Maßnahmen besondere Beachtung geschenkt. Die Zuwegungen zu den Sportflächen sind aus Sicht des Fachbereichs Sport ausreichend ausgebaut und beleuchtet. Für öffentliche Wege außerhalb der Grundstücke im Fachvermögen Sport ist das Straßen- und Grünflächenamt verantwortlich. Der Fachbereich Sport ist lediglich für die Wegeführung auf den eigenen Liegenschaften zuständig.

Die genannten Anforderungen und Erkenntnisse fließen überdies aktiv in die laufende Sportentwicklungsplanung des Bezirks ein. Ziel ist es, geschlechtersensible Standards systematisch in zukünftige Planungsprozesse und strategische Entwicklungsvorhaben zu integrieren und somit eine bedarfsorientierte, inklusive und sozial gerechte Sportinfrastruktur für alle Nutzer*innengruppen sicherzustellen.

zu 3. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt zukünftig?

Das Bezirksamt plant, die geschlechtersensible Gestaltung von Sportanlagen als festen Bestandteil in zukünftige Planungs- und Sanierungsvorhaben zu integrieren. Dabei werden insbesondere die Themenbereiche Umkleide- und Sanitärraumgestaltung, Barrierefreiheit, Sichtschutz, Aufenthaltsqualität sowie sichere Zugangs- und Erschließungssituationen fortlaufend mitgedacht. Entsprechende Anforderungen werden im Rahmen der Projektvorbereitung, Bedarfsformulierung und Planungsabstimmung berücksichtigt – unter Beachtung der geltenden DIN-Normen, fachlichen Empfehlungen sowie verfügbarer Haushaltsmittel.

Darüber hinaus wird angestrebt, die Erkenntnisse aus dem bisherigen Beteiligungsprozess, dem fachlichen Austausch mit den Sportvereinen sowie die Inhalte vorhandener Leitfäden (u. a. die Handreichung „Mädchen- und frauengerechter Sportstättenbau“ sowie die „Charta für geschlechtliche Vielfalt im Sport“) dauerhaft in die bezirkliche Planungs- und Entscheidungspraxis zu überführen. Der Fokus liegt dabei auf einer inklusiven, diskriminierungssensiblen Sportstättenentwicklung, die allen Nutzer*innengruppen – insbesondere Frauen*, Mädchen* sowie trans, inter* und nicht-binären Personen – den Zugang zu Bewegung und Sport unter gleichwertigen Bedingungen ermöglicht.

Im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen Sportentwicklungsplanung werden geschlechtersensible Kriterien ebenfalls systematisch verankert. Künftig sollen planerische Vorhaben regelmäßig unter Einbeziehung der relevanten Fachämter und unter Mitwirkung der organisierten Sportlandschaft hinsichtlich ihrer sozialen und geschlechtsspezifischen Wirkung überprüft und ggf. angepasst werden.

Zusätzlich ist vorgesehen, bestehende Austauschformate mit den Sportvereinen und dem Bezirkssportbund weiterzuführen, um Bedarfe frühzeitig zu erkennen und praxisnahe Lösungen gemeinsam zu entwickeln. Damit soll eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur im Sinne von Teilhabe, Sicherheit und Gleichstellung sichergestellt werden.

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