Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. März 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- Inwiefern haben sich die diesjährig verschärften Zugangsvoraussetzungen auf das Gymnasium auf die Verteilung der Schüler*innen auf die verschiedenen Schulformen in unserem Bezirk ausgewirkt?
- Inwiefern werden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Filialstandorte (die Beschulung von ISS-Klassen an Gymnasien) erörtert?
- Nach welchem Verfahren und an welche Schulen werden die Kinder, die zum Ende der sechsten Klasse in Willkommensklassen beschult werden, und damit keine Förderprognose erhalten haben, im Bezirk auf weiterführende Schulen verteilt?
Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management
zu Frage 1: Inwiefern haben sich die diesjährig verschärften Zugangsvoraussetzungen auf das Gymnasium auf die Verteilung der Schüler*innen auf die verschiedenen Schulformen in unserem Bezirk ausgewirkt?
Es gab zum Schuljahr 2025/26 an unseren öffentlichen Gymnasien 614 Erstwunschanmeldungen. an den Gymnasien. Im letzten Jahr hatten wir noch 804 Erstwunschanmeldungen an den Gymnasien. Dagegen stieg die Zahl der Erstwunschanmeldungen an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen im Vergleich zum Vorjahr von 977 auf 1084. Die Gesamtzahl der Erstwunschanmeldungen ging um 83 im Vergleich zum Vorjahr zurück. Ganz sicher ist dieses Anmeldeverhalten auch auf die veränderten Zugangskriterien zu den Gymnasien zurückzuführen, aber nicht nur. So werden viele Kinder trotz Gymnasialempfehlung in unserem Bezirk an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen angemeldet, insbesondere an denjenigen Schulen mit einer gymnasialen Oberstufe. Und traditionell erfolgen Erstwunschanmeldungen von Kindern mit Wohnsitz in Friedrichshain-Kreuzberg auch an weiterführenden Schulen in anderen Bezirken und umgekehrt.
zu Frage 2: Inwiefern werden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Filialstandorte (die Beschulung von ISS-Klassen an Gymnasien) erörtert?
Dies ist eher in Bezirken mit einem deutlichen Überangebot an Gymnasialplätzen der Fall. In Friedrichshain-Kreuzberg gab es in diesem Jahr ein Gymnasium mit deutlich weniger Erstwunschanmeldungen als freien Plätzen. Diese Plätze werden aus heutiger Sicht vollständig mit den Zweit- und Drittwünschen sowie mit Kindern belegt werden können, die mit keiner ihrer drei Wunschanmeldungen erfolgreich waren.
zu Frage 3: Nach welchem Verfahren und an welche Schulen werden die Kinder, die zum Ende der sechsten Klasse in Willkommensklassen beschult werden, und damit keine Förderprognose erhalten haben, im Bezirk auf weiterführende Schulen verteilt?
Das Verfahren für die Willkommenskinder wird in der Verwaltungsvorschrift Nr. 1 / 2025 Verfahren über die Aufnahme in Jahrgangsstufe 7 bzw. 5 von Schülerinnen und Schülern aus Ersatzschulen, besonderen Lerngruppen, anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, dem Ausland und bei Unterbrechung des Schulbesuchs geregelt.
Schülerinnen und Schüler, die eine „Willkommensklasse“ besuchen, sind grundsätzlich keiner Jahrgangsstufe zugeordnet. Daher gilt für Schülerinnen und Schüler, die sich nach Ablauf des Anmeldezeitraums noch in „Willkommensklassen“ befinden – auch wenn diese Klassen einer Schule der Sekundarstufe I zugeordnet sind -, dass sie gemäß § 17 Absatz 4 Satz 7 Sek I-VO in eine Regelklasse der Jahrgangsstufe 7 wechseln, wenn die Schulaufsicht auf Vorschlag der Klassenkonferenz eine entsprechende Entscheidung über die zu besuchende Jahrgangsstufe getroffen hat. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten von der besuchten Schule den Anmeldebogen „Schul 192a“; eine Durchschnittsnote wird nicht ausgewiesen, eine Förderprognose nicht ausgestellt. Sie werden entsprechend dem zum Zeitpunkt der Abgabe des Anmeldebogens erreichten Stand des Verfahrensprozesses in das Auswahlverfahren einbezogen.
Wenn nach der Durchführung der Auswahlverfahren noch Schüler*innen aus „Willkommensklassen“ in Regelklassen der Jahrgangsstufe 7 zu integrieren sind, ist dies nur an Schulen mit freien Plätzen möglich.