Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 29. Januar 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- In welchem Umfang wird das neue digitale Verfahren mit Transpondern usw. bei der Bestellung des Schulessens durch die Eltern genutzt?
- Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Umsetzung?
- Welche Hilfestellung bekommen die Eltern bei der digitalen Bestellung des Schulessens?
Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management
zu 1. In welchem Umfang wird das neue digitale Verfahren mit Transpondern usw. bei der Bestellung des Schulessens durch die Eltern genutzt?
Die Bestellung des Schulessens durch die Eltern erfolgt web- oder app-basiert. Zum Abholen des Schulessens erhalten alle Essenteilnehmenden gemäß den Vertragsbestimmungen vom Auftragnehmer ein geeignetes digitales Medium (z.B. Chipkarte, Transponder, QR-Code, etc.) zur Identifikation (Person, bestelltes Menü) bei der Essenausgabe. Das gewählte Essen muss dabei angezeigt werden. Seit dem 1.10.24 sind alle Cateringunternehmen im Bereich der Schulverpflegung vertraglich verpflichtet, digitale Bestell- und Abrechnungssysteme zur Verfügung zu stellen. Dies dient einerseits dem sparsamen Umgang mit öffentlichen Haushaltsmitteln als auch der Vermeidung von Speiseresten. Um den Rechtsanspruch auf ein kostenfreies Schulessen für ihr Kind in der Primarstufe einzulösen, müssen die Eltern/Sorgeberechtigten zudem eine schriftliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Caterer abschließen. Bekannt ist dem Bezirksamt, dass es an einigen Schulen zumindest zeitweise zu Schwierigkeiten bei der kontinuierlichen technischen Bereitstellung des Bestellsystems kommt, so dass Eltern zeitweise die Bestellung nicht auslösen können. Andererseits gibt es einige Eltern, die beim Bestellen und Abbestellen aus unterschiedlichen Gründen nicht hinreichend mitwirken. Es darf aber nicht sein, dass letztendlich Kinder kein Essen erhalten, weil die technischen Systeme zeitweise ausfallen oder Eltern nicht mitwirken. Daher haben die Schulen einen eigenen Zugang zum Bestellsystem und können bei Bedarf nachsteuern / nachbestellen.
zu 2. Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Umsetzung?
Die Caterer hatten Schwierigkeiten, das vertraglich geforderte digitale Bestellsystem zum 31.10.2024 einzusetzen bzw. zur Verfügung zu stellen. Es wurden teilweise Fristverlängerungen bis Jahresende 2024 gefordert und auch gewährt. Um das kostenfreie Schulessen zu erhalten, bedarf es der Mitwirkung der Eltern. Diese müssen je Kind die Bestellung online vornehmen. Das Schul- und Sportamt hat über alle ihm zur Verfügung stehenden Kanäle, die Eltern und Schulen diesbezüglich zu informieren, in den letzten Monaten genutzt. Ansonsten verweise ich auf die Aussagen zu 1.
zu 3. Welche Hilfestellung bekommen die Eltern bei der digitalen Bestellung des Schulessens?
Grundsätzlich sind für die Bestellung die Eltern unter Nutzung der digitalen Tools der Cateringunternehmen verantwortlich. Die Unternehmen haben unterschiedliche Tools, stellen aber den Eltern Informationen darüber zur Verfügung und unterstützen Eltern auch in unterschiedlicher Art und Weise beim Bestellprozess. Auch das Schulpersonal und einige Eltern bieten Unterstützung vor Ort an. Die Probleme und aktuellen Informationen werden zwischen den Bezirken und der Sen BJF im Rahmen einer Arbeitsgruppe regelmäßig ausgetauscht. Die Anlaufschwierigkeiten werden sukzessive gelöst und das Verfahren wird sich immer mehr einspielen. Es war zu erwarten, dass die Einführung des digitalen Bestell- und Abrechnungssystems nicht reibungslos verläuft. Mit Blick auf den angemessenen Umgang mit Haushaltsmitteln und auf die Vermeidung von Essensabfällen war und bleibt die Entscheidung richtig.