Mündliche Anfrage gestellt von Florian Fleischmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 29. Januar 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Mit welcher Begründung hat das Jugendamt im Kinderbauernhof Görlitzer Park unter Androhung von Mittelkürzungen fortgesetzten Publikumsverkehr erzwungen, obwohl die zuständige Amtstierärztin aufgrund der möglichen Übertragung der in Brandenburg ausgebrochenen Maul-und Klauenseuche durch menschliche Interaktion die präventive Schließung deutlich angeraten hatte?
  2. Auf welche veterinärmedizinische Expertise im Jugendamt stützt sich dieses Vorgehen?
  3. Wie plant das Jugendamt im Falle eines Ausbruchs von M-K-S im Kinderbauernhof den Nutzer*innen den Verlust von Streicheltieren zu erklären?

Es antwortet Max Kindler, Bezirksstadtrat, Abt. für Jugend, Familie und Gesundheit

zu 1. Mit welcher Begründung hat das Jugendamt im Kinderbauernhof Görlitzer Park unter Androhung von Mittelkürzungen fortgesetzten Publikumsverkehr erzwungen, obwohl die zuständige Amtstierärztin aufgrund der möglichen Übertragung der in Brandenburg ausgebrochenen Maul-und Klauenseuche durch menschliche Interaktion die präventive Schließung deutlich angeraten hatte?

Das Jugendamt hat zu keiner Zeit den Träger angewiesen, den Kinderbauernhof trotz der Maul- und Klauenseuche weiterhin geöffnet zu halten. Aufgrund der in Brandenburg ausgebrochenen Maul- und Klauenseuche ist der Kinderbauernhof auf dem Görlitzer Park ab Freitag, dem 10. Januar für die Besucherinnen und Besucher geschlossen gewesen. Der Kinderbauernhof folgte damit der Empfehlung der betreuenden Tierärztin des KBH, da das Veterinäramt nach Aussage der Einrichtung nicht zu erreichen und die Tierärztin vor Ort war. Eine Öffnung wäre zu diesem Zeitpunkt nur unter den Voraussetzungen möglich gewesen, dass kein Tierkontakt stattfindet und einem kompletten Wechsel der Bekleidung der Besucherinnen und Besucher erfolgt.

Am 14. Januar hat sich das Jugendamt mit dem Träger des Kinderbauernhofes in Verbindung gesetzt und sich über die erfolgten Maßnahmen verständigt.

Nach dann erfolgter Rücksprache mit dem bezirklichen Veterinäramt hat der Kinderbauernhof seit einer Woche wieder geöffnet, wobei die Schafe und Ziegen weiterhin separiert bleiben. Der Tierkontakt mit den Paarhufern bleibt weiterhin ausgeschlossen und ist mit Schildern untersagt. Die Besucher sind diesbezüglich sehr einsichtig.

zu 2. Auf welche veterinärmedizinische Expertise im Jugendamt stützt sich dieses Vorgehen?

Der Kinderbauernhof (KBH) am Mauerpark befindet sich im Fachvermögen des Jugendamtes und wird vom Träger Kinderbauernhof auf dem Görlitzer e.V. betrieben. Der Kinderbauernhof ist im Landesverband Abenteuerspielplatz und Kinderbauernhöfe. Dort wird sich regelmäßig zum Umgang mit der MKS ausgetauscht. Man ist also im Prozess und geht sehr vorsichtig und umsichtig mit dem Thema um.

zu 3. Wie plant das Jugendamt im Falle eines Ausbruchs von M-K-S im Kinderbauernhof den Nutzerinnen und Nutzern den Verlust von Streicheltieren zu erklären?

Der pädagogisch betreute Kinderbauernhof ist explizit kein Streichelzoo! Das Jugendamt geht, nach Rücksprache mit dem Träger, derzeit nicht davon aus, dass Tiere des Kinderbauernhofs durch die M-K-S betroffen sind. Sollte es dennoch durch einen Ausbruch der M-K-S dazu kommen-was wir alle nicht hoffen- und es zum Verlust von Tieren kommen, bin ich sicher, dass die Mitarbeiter professionell und mit der gebotenen Umsicht mit der Situation umgehen werden.

Abschließend sei noch einmal darauf verwiesen, dass die Stammbesucher (Kinder, welche die Tiere füttern und versorgen, sowie vor Ort pädagogisch betreut werden) ab dem 14.01.2025 den Kinderbauernhof wieder betreten konnten. Für diese Kinder war der Kinderbauernhof also nur 3 Tage geschlossen.  Dabei wurde strikt auf die Einhaltung der eingeleiteten Hygienemaßnahmen, Desinfektion bei Betreten und Verlassen des Geländes, geachtet.

Seit Samstag, dem 18.01.2025 ist ein Besuch von allen Familien wieder möglich.

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